Vermittlungsprovision , Empfehlung , Handlinggebühr, Handelsaufschlag, Frachtvermittlung , Agio, Delkrede , Courtage, Pay per Klick , Pay per View

  • Bei allen diesen Bezeichnungen, handelt es sich um eine Gebühr, die man für die Vermittlung eines Vertrages beansprucht.
    Ja nach Bezeichnung, werden verschiedene Abrechnungsmodi benutzt.


    Vermittlungsprovision für Empfehlungen


    Variation 1:
    Sobald , durch eine eigene Empfehlung , ein Vertrag (mit einem neuen Kunden) zustande gekommen ist, erhält man einen bestimmten Geldbetrag oder Sachwert. Das ist üblich bei Vermittlungen von Verbrauchern an Firmen. Es handelt sich dabei faktisch um eine "lohnenswerte Empfehlung".
    Die Sach- oder Geldwerte sind (im Verhältnis zum Vertragsvolumen) oft sehr niedrig angesetzt.


    So etwas ist sehr oft bei Telefon- und Internetzugangsanbietern oder bei Versandhäusern und Automobilclubs zu finden.
    Das Vertragsverhältnis beruht allein auf der Zusage des Anbieters. Er kann die Bedingungen jederzeit ändern. Mit einer Empfehlung akzeptiert man sie.


    Variation 2:
    Im Internet hat sich die nächste Variation der Empfehlung durchgesetzt:
    Durch einen vorher abgeschlossenen Vertrag, erhält man einen kleinen prozentualen Anteil vom Umsatz, wenn ein Besucher auf Grund eines Links zum neuen Kunden wird.


    Variation 3:
    Wieder im Internet, ist die nächste Variation der Empfehlung zu finden:
    Man erhält , für einen angeklickten Link , einen Minimalbetrag, sofern man es vorher vertraglich vereinbart hat. Für einen solchen "Klick" bekommt man dann einige Cents.
    Eine wirkliche Gegenkontrolle ist kaum möglich. Der Vertragspartner akzeptiert nur seine eigenen "Zählsysteme"


    Variation 4:
    Empfehlung durch Werbung für andere Seiten. Man verpflichtet sich vertraglich, dass man eine Werbung anzeigen lässt und damit eine andere Seite empfiehlt. In diesem Fall "zählt nur die Masse". In der Regel wird nur in vollen Tausenderkontingenten bezahlt. Pro 1.000 Klicks gibt es dann vielleicht gerade mal ein paar Cents.
    Eine wirkliche Gegenkontrolle ist kaum möglich. Der Vertragspartner akzeptiert nur seine eigenen "Zählsysteme"



    Vermittlungsprovision für geleistete Arbeit


    In diesem Fall handelt es sich um einen Werkvertrag, bei dem zuvor die Modalitäten festgelegt wurden.
    Für jeden vermittelten Auftrag gibt es eine Provision.
    Dieses System ist bei freien Handelsvertretern üblich (siehe Provision)


    Agio , Delkrede usw.
    Hierbei handelt es sich um eine Servicegebühr für die Abrechnung und Zusammenführung in einer zentralen Abrechnungsstelle.


    Agio ist zum Beispiel die Gebühr dafür, dass man alle Kreditkartenzahlungen an einer ganz bestimmten Stelle einreichen kann. Diese Stelle rechnet dann wieder einzeln mit den diversen Kartenunternehmen und den einzelnen Kunden ab.


    Die Gebühr wird branchenabhängig von den Abrechnungsstellen in einer Prozentzahl vom Kreditkartenumsatz festgesetzt.
    Die Gebühr wird allein vom Händler getragen. Er darf sie (laut Verträgen mit den Kartenunternehmen) nicht auf den ausgewiesenen Preis aufschlagen und auch keinen Nachlass für andere Zahlungsarten geben.
    Da der Händler keine Unterschiede machen darf, muss er jede Ware so auspreisen, als wenn sie mit Kreditkarte bezahlt werden würde. Wer anders zahlt erspart dem Händler die Zahlung des Agios und erhöht damit seinen Gewinn.


    Rein rechtlich darf er aber bei Kreditkartenzahlungen eine extra Gebühr erheben. Das wird in der Reisebranche auch entsprechend genutzt und sorgt (nach meiner Meinung) für zusätzliche Einnahmen, da die pauschalen Gebühren nicht immer im Verhältnis zum zu zahlenden Agio stehen.


    Fazit:
    Im normalen Handel ist das Agio bereits vorher kalkuliert. Man hat keinen Vorteil dadurch, dass man anders als mit der Kreditkarte zahlt. Ausnahme: Man vereinbart einen individuellen Preis, der von der Auszeichnung abweicht.
    Im Reiseverkehr sollte man auf Kreditkarteneinsatz verzichten, wenn man dafür eine extra Gebühr zahlen soll. Kann NUR mit Kreditkarte gezahlt werden, und man muss dadurch (und dafür) mehr bezahlen , sollte man sich an die entsprechende Aufsichtsbehörde wenden.


    Courtage
    Dieser Begriff wird für die Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden oder Wohnraum benutzt. Er ist also vorrangig in der Immobilienbranche zu finden.
    Handelt es sich um eine Mietvertragsvermittlung, so gelten die gesetzlichen Höchstwerte. Diese regeln, wie viele Mieten als Courtage höchstens bei einer erfolgreichen Vermittlung gezahlt werden müssen.


    Hier sollte man sich trotzdem den Vermittlungsvertrag sehr gut durchlesen.
    Manche Immobilienmakler lassen sich sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter bezahlen, wenn eine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat. Für eine erfolgreiche Vermittlung kann ein solcher Makler also von zwei Seiten bezahlt werden, obwohl er nur einmal "erfolgreiche Arbeit" geleistet hatte.


    Auch sollte man darauf achten, ob irgendwelche Nebenkosten in der Berechnung der Courtage (als Berechnungsgrundlage) mit aufgeführt sind. Informiert euch vorher, ob das rechtlich zulässig ist... bevor ihr später vor Gericht ziehen müsst.


    Bei Immobilienkaufvermittlungen gelten andere Bedingungen. Hier herrscht so ziemlich Vertragsfreiheit. Man sollte sich den Vermittlungsvertrag also gut durchlesen, bevor man unterschreibt. Die Courtage kann dort auch schon anfallen, sobald man den Vermittlungsauftrag erteilt hat.


    Update am 03.04.2016:
    Es ist rechtlich nicht mehr zulässig, dass ein Immobilienvermittler die Courtage von "beiden Seiten" beanspruchen kann. Er kann sich auch nicht mehr aussuchen, von wem er die Courtage beansprucht. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass er die Courtage nur noch dem Auftraggeber der Vermittlung berechnen darf.


    Eine besondere Art der Courtage ist die Partnervermittlung
    Auch hier beauftragt man einen Vermittler damit, Kontakt zu anderen Suchenden herzustellen. Auch wenn es als "Aufnahmegebühr" bezeichnet wird , so ist es jedoch nur ein Vermittlungsvertrag, bei dem keinerlei Gegenleistung erbracht werden muss .. außer, dass man Zugriff auf entsprechende Suchbereiche erhält.


    Es ist faktisch eine "Nutzungsgebühr der Kommunikationsebene".
    Man mietet sich sozusagen das Recht für die Nutzung = man zahlt Miete



    Handlinggebühr / Handelsaufschlag
    Diese Gebühr wird oft im Handel erhoben, wenn eine Firma über eine andere Firma bei einem Werk/Lieferanten bestellt.


    Gründe, eine solche Gebühr zu zahlen sind:
    - Der Lieferant möchte nicht an diese Firma liefern
    - Der Lieferant hat keine Ware mehr .. der andere Händler aber schon


    Die Handlinggebphr wird also dafür gefordert, dass man Waren im Auftrag einer anderen Firma fü diese bestellt. Die Ware wird nicht an die andere Firma geliefert, sondern an die, die die Handlinggebühr beansprucht.
    Mit der Handlinggebühr wird der zusätzliche Arbeitsaufwand pauschal berechnet, der für die externe Bestellung angefallen ist.


    Auch wenn es offiziell nach "Kollegen-Hilfe" aussieht:
    Zusätzlicher Aufwand muss auch extra bezahlt werden. Händler mit identischem Lieferprogramm unterstützen schließlich nicht einen "Kollegen", sondern "die Konkurrenz".
    Die Handlinggebühren werden deshalb sehr individuell vereinbart.


    Frachtvermittlung / Frachtbörse
    In der Transportbranche gibt es ein ganz anderes "Vermittlungssystem".


    In diversen Vermittlungssystemen werden Frachten angeboten.
    Entweder sind dort professionelle Frachtvermittler tätig .. die allein durch die Vermittlung existieren
    oder
    es sind Speditionen, die sich in der Disposition verkalkuliert haben


    In der Branche läuft alles "ganz anders ab".
    Jeder Frachtanbieter bietet seinen Frachtauftrag anders an. Er kalkuliert selbst und setzt einfach eine "Belohnung" ein, die er selbst für "angemessen" hält.
    Es ist faktisch ein Basar oder Börse.


    Wie läuft so etwas ab ?
    Wer eine Fracht für einen bestimmten Tag hat, gibt die Menge, den Tag und Abholort/Zielort an und setzt es dann wie eine ganz normale Annonce in die Börse. Er setzt den Preis fest, den er für die Übernahme der Fracht bezahlen wird.


    Der Erste der kommt, erhält den Zuschlag. Wer "irrtümlicherweise" zugestimmt hat, muss sehen wie er die Fracht abwickelt oder selbst wieder "los wird".
    Frachtbörsen laufen in Echtzeit ab. Sie sind mit eine der vielen Grundlagen dafür, dass LKW nicht lange Strecken leer durch die Gegend fahren.


    Das Problem in der Logistik:
    "Das MHD der Fracht läuft ab" = am besagten Tag muss die Fracht befördert werden. Je näher er heranrückt, desto höher sind auch die Frachtraten. Teilweise werden sie auch erst "auf den letzten Drücker" reingestellt, um den Frachtvertrag noch erfüllen zu können. Einen Frachtvertrag kann man nicht einfach wieder "zurückgeben". Kann man ihn nicht erfüllen, drohen teilweise Konventionalstrafen.


    Um diese Strafzahlung zu vermeiden, gibt der Vergeber lieber Teile seines kalkulierten Gewinns ab. Er verliert lieber seine vorher geplante Provision als dass er Schadenersatz leisten muss.


    Im Frachtbereich offerieren aber nicht nur Logistiker, sondern auch Fracht-Auftraggeber selbst.
    So manche Fracht wird von Vermittlern genommen, um sie mit Gewinn an den Nächsten weitergeben zu können.
    Abgerechnet wird später dann nur mit dem, von dem man den Frachtauftrag erhalten hat.
    Manchmal können 5-10 Vermittler Provision an einer einzigen Fracht verdienen. Jede weitere Vermittlung sorgt dafür, dass der eigentliche Transporteur immer weniger bekommt.


    Bearbeitung 03.04.2016 by "Ratgeber"
    Update zur Courtage hinzugefügt