SIM-Lock , Net-Lock

  • SIM-Lock
    Mit einem SIM-Lock kann man festlegen, dass das Gerät nur exakt mit dieser einen SIM-Karte genutzt werden kann.
    Man kann dieses in den Sicherheitseinstellungen des Gerätes festlegen.
    Diese Einstellung kann als Sicherheit dienen, damit das Gerät bei Diebstahl nicht mit einer anderen Karte genutzt werden kann. Dazu ist jedoch auch eine PIN zu aktivieren, damit der Dieb nicht die eingelegte Karte benutzen kann.


    Ein SIM-Lock wird jedoch auch von Providern dazu genutzt, um eine Verwendung mit einer anderen SIM-Karte (und damit auch in einem anderen Netz) zu verhindern.
    Erhält man vom Provider ein so gesperrtes und subventioniertes Gerät, so wird die entsprechende PUK2 erst dann mitgeteilt, wenn die Bindungszeit abgelaufen ist oder man sich von der Bindung "freigekauft" hat.


    Net-Lock
    Hierbei wird das Gerät an die Nutzung nur eines ganz bestimmten Netzes gebunden.
    Auch dieses ist in den Sicherheitseinstellungen des Gerätes einzustellen.
    Während ein SIM-Lock noch als Gerätenutzungsschutz denkbar ist, bringt das Aktivieren eines Net-Lock dem Eigentümer keinerlei Nutzen. Ein verlorenes oder gestohlenes Gerät kann jederzeit in diesem Netz weiter genutzt werden.


    Der Net-Lock sichert dem Netzbetreiber, dass das Gerät nur in seinem Netz genutzt werden kann. Damit ist der Nutzer gezwungen, das Gerät nur bei ihm zu nutzen und ihm die entsprechenden Nutzungsgelder zu bringen. Ein Net-Lock ist sozusagen ein "Knebelvertrag". Das entsprechende Kennwort, um die Sicherheitseinstellungen ändern zu können, bekommt man nur nach Ablauf einer Bindungsfrist vom Netzbetreiber .. oder man "kauft sich eben frei".


    Beide "Locks" beruhen also auf den Geräte-Sicherheitseinstellungen.
    Beide werden von Netzbetreibern oder von Providern dazu genutzt, um eine "Kundenbindung zu generieren". Beide lassen sich entsperren indem man sich an seinen Anbieter wendet oder wenn man die entsprechende PIN2 besitzt.



    Ist es illegal, einen SIM-Lock oder Net-Lock ohne Mitwirkung des Anbieters zu entsperren ?


    1) Nein, wenn du die nötigen Kennwörter direkt beim Erwerb des Gerätes mitbekommen hast oder es nur die normalen Werkseinstellungen sind.
    In dem Fall gab es keine Bindung an den Anbieter, so dass er dir die freie Wahl gelassen hat.


    2) Nein, weil/wenn es kein Gesetz dazu gibt.
    Illegal wird es erst, wenn es gesetzlich verboten ist.


    3) Ja, wenn du damit einen rechtsgültigen Vertrag brichst
    Das Brechen oder Nichteinhalten eines Vertrages entspricht nicht dem Gesetz.


    Wenn dir vorher so ein Lock bekannt ist, bevor du einen Vertrag abschließt, dann ist dieser Lock Bestandteil des Vertrages.
    Ein Vertrag muss so eingehalten werden, wie er abgeschlossen wurde. Ein Netzbetreiber kann also darauf bestehen, dass du das überlassene Gerät nur unter den Vertragsbedingungen benutzt. Er kann dich auch auf die Einhaltung des Vertrages verklagen.



    Das Entsperren eines SIM-Locks oder Net-Locks ist also keine gesetzwidrige Straftat. Jedoch kann ein Entsperrer durchaus darauf verklagt werden, dass er einen Vertragsbruch gefördert hat, der dazu geführt hat, dass der Provider Umsatzverluste hat.
    Mir persönlich ist noch kein solcher Klagefall bekannt geworden. Da jedoch die theoretische Möglichkeit dazu besteht, würde ich nie Anleitungen geben, wie man einen Lock ohne Mitwirkung des Anbieters entsperren kann, wenn der entsprechende Code nicht in der Bedienungsanleitung oder bei den erhaltenen Unterlagen zum Vertrag bei ist.


    Wenn man schaut, wie hoch die Nutzungsentgelte bei verschiedenen Providern sind, kann man sich denken, dass so ein eventueller Prozess durchaus sehr teuer zu stehen kommen kann. Wenn der Anbieter dann vielleicht noch nachweisen kann, dass das Gerät bei einem anderen Anbieter genutzt wird, so stehen ihm zumindestens diese entsprechenden Gebühren zu... aber nach seinen eigenen Tarifen.
    Dieser Schadenersatz beschränkt sich nicht nur auf einen "Entsperrer", sondern (natürlich auch) vorrangig auf den Vertragspartner, der vertragsbrüchig geworden ist.
    Ob und wie so ein Nachweis erbracht werden kann, ist Sache des Klägers. Im entsprechenden Netz, kann so ein Nutzungsnachweis aber durchaus auch durch die IMEI erbracht werden.