Rauchverbot in Gaststätten

  • Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat ab dem 01.05.2013 das härteste Rauchverbot in Gaststätten in ganz Deutschland:


    Das Rauchverbot gilt sowohl für normalen Tabak, als auch für den "Rauch" einer sogenannten E-Zigarette.
    Auch in "Shisha-Bars" gilt das Rauchverbot.



    Drohen einem Raucher eigentlich auch Strafen , wenn er in einer Gaststätte raucht ?
    Ja. Weigert er sich, das Rauchverbot zu beachten, drohen im Strafen in bis zu 4stelliger Euro-Höhe


    Gibt es Ausnahmen für Volksfeste und "Traditionsfeste" ?
    Nein. Ob "Tanz in den Mai", Schützenfest oder Karneval. Alles was auch im Weitesten als "öffentlich zugängliche Gaststätte" gelten könnte, ist davon betroffen.


    Für manche Wirte bedeutet das neue Gesetz, dass sie vor einigen Jahren völlig sinnlos in Umbauten zum Nichtraucherschutz investiert haben. Die Trennung zwischen Rauchern und Nichtrauchern könnten theoretisch wieder entfernt werden.
    Einige Wirte wollen sie jedoch bestehen lassen.
    Sie rechnen fest damit, dass sie irgendwann einmal auch eingesetzt werden können, um Alkoholtrinker und Antialkoholiker voneinander abzutrennen.


    Wer das Gesetz einmal nachlesen will, findet es unter http://www.landtag.nrw.de/port…bungsverfahren/NiSchG.jsp