• In der aktuellen TV-Werbung wird propagiert, dass man dort u.a. auch Bücher verkaufen könnte. Den gleichen Eindruck erzeugt auch die Internetseite.



    In den AGB gibt es leider ein paar "kleine Unklarheiten"


    Zitat

    rebuy.de ist ein Dienst, mit dem Sie uns gebrauchte Produkte, insb. Handys, DVDs, CDs, Bücher, Konsolen, Abspielgeräte, Video- und Computerspiele (soweit in unserem Produktkatalog enthalten) mit wenig Aufwand zu einem Festpreis verkaufen können (dazu insb. nachfolgend § 2, Ankauf durch uns), und bei dem Sie solche gebrauchten Produkte zu einem günstigen Preis erwerben können (dazu insb. nachfolgend § 3, Verkauf durch uns). Dafür, und die Nutzung unsere Website / unseres Dienstes gelten diese allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (AGB):


    Zitat


    II. Pauschale Angebote an Rebuy: Zustandekommen des Vertrags und weiterer Ablauf
    i. ...Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir nur Elektronik- und Medienprodukte ankaufen, also Konsolen, Handys, Tablets, Laptops, DVDs, CDs, Computerspiele usw.


    Anmerkung:
    "Bücher" sind keine "eBooks". Ein Buch ist ein gedrucktes Werk, das in materiell greifbarer Form vorhanden ist. eBooks dagegen sind nur in Datenform vorhanden und können somit auch als Elektronikprodukt bezeichnet werden.


    Hier widerspricht sich die AGB also insofern, dass sie einerseits Bücher definitiv erwähnt ... dann aber im späteren Verlauf eindeutig nur von "Elektronikprodukten" spricht = Bücher ausdrücklich ausschließt.
    Bevor man also ein Buch einsendet, sollte man besser Rücksprache halten , weil :

    § II, I, iv

    Zitat

    Sollten Sie uns abweichend von Ziff. i. - iii. zusätzliche Produkte in das Paket legen, so werden diese Produkte als Spende angesehen. Als Spenden angesehen werden folglich Produkte, welche Sie uns nicht nach Ziffer i. angeboten haben, sofern sie einen reBuy-Ankaufswert von unter 3 EUR haben oder nicht im reBuy-Produktkatalog enthalten sind. Für diese Spenden erhalten Sie einvernehmlich keine Zahlung.


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    Im oberen Textzitat habe ich auch noch "Festpreis verkaufen" markiert.
    Liest man sich die AGB genau durch, so gibt es eigentlich keinen wirklichen Festpreis.


    Man sendet ein Verkaufsangebot und danach die Ware selbst. Dann wird nachgesehen, ob die Ware dem Zustand entspricht.
    Entspricht sie nicht dem angegebenem Zustand, so bekommt man nicht den vorher angezeigten Festpreis, sondern ein anderes Kaufangebot.


    Das ist ja nicht schlecht. Trotzdem kann man dann eigentlich nicht von einem Festpreis sprechen. Ohne die Zustandsbeschreibungsmöglichkeiten gesehen zu haben, weise ich darauf hin, dass "leichte Gebrauchsspuren" immer ganz individuell bewertet und betrachtet werden.
    Ein "kleiner Kratzer" würde vom Verkäufer vielleicht als "harmlos" bezeichnet werden, während der Käufer ihn als "schweren Mangel" beurteilen könnte.
    Man sollte also beim Verkaufsangebot alles ganz ehrlich angeben .. und trotzdem damit rechnen, dass statt einem Festpreis doch einfach nur ein Gegenangebot gemacht wird.


    Zitat

    Dieses Gegenangebot können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt unserer E-Mail mit dem Gegenangebot annehmen oder ablehnen; dazu stellen wir Ihnen eine eigene Internetseite zur Verfügung, die Sie einfach durch Anklicken des Links darauf in unsere E-Mail mit dem Gegenangebot aufrufen können.


    Der Zeitraum ist "fair". 14 Tage sollten ausreichen.
    Mich wundert nur, dass man die Zusage/Ablehnung nur auf einer unbekannten Seite machen kann, deren Link man erst mit einer Mail bekommt.
    So ein "Ref-Link" in einer Mail dient dazu. damit man gleich die entsprechenden Daten zusammen hat und das System die Zusage/Ablehnung gleich eintragen kann. Das vereinfacht die Abläufe.
    Da jedoch im Laufe der AGB immer wieder erwähnt wird, dass man seine Daten auch auf diversen Partnerseiten eingeben kann, entsteht durch eine weitere Seite (bei mir) so langsam ein "leichtes Unwohlsein" wohin die Daten alle gehen (könnten).
    Gleichzeitig darf man nicht vergessen, dass Mails jederzeit und überall auf dem Weg zu dir auch gefälscht / geändert werden könnten.


    "Kritisch" ist auch die Rückgabebelehrung zu betrachten

    Zitat

    In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Verwenders.


    Na aber "hallo ?" Dieser Passus würde ja eigentlich gegen das verstoßen, was rechtlich vorgeschrieben ist.


    Der "Verwender" ist der Käufer. Noch ist es nicht zulässig , dass der Käufer bei einem Online-Geschäft automatisch und immer die Kosten tragen muss. Noch muss der (gewerbliche) Verkäufer die Rücksendekosten und das Rücksenderisiko tragen.
    Es gilt immer noch vorrangig deutsches Verbraucherrecht.


    Zitat

    (2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.


    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html



    Gewährleistung

    Es wird eine Gewährleistung von 18 Monaten gewährt. Das BGB erlaubt eine Verkürzung von 2 Jahren auf 1 Jahr, wenn es sich um gebrauchte Artikel handelt.
    Wird jedoch eine Gewährleistung geleistet, die oberhalb von 1 Jahr und liegt, so ist sie eben in allen Punkten genauso gültig wie die für nur 1 Jahr

    Zitat

    Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren binnen eines Jahres ab Ablieferung der Ware

    .


    WENN eine Gewährleistung gegeben wird, so richten sich die Bestimmungen nach dem BGB. Das bedeutet auch, dass man während der Laufzeit alle rechtlichen Ansprüche geltend machen kann. Einer dieser Ansprüche ist u.A. auch der auf Schadenersatz.


    18 Monte Gewährleistung und trotzdem nur 12 Monate Recht auf Schadenersatz?
    Wieder einmal " ein "Hallo". Was soll das denn eigentlich ? Was hat man denn nun bei einem Kaufgegenstand ?


    Solche Einschränkungen kann man nur machen, wenn man eine freiwillige Garantie gibt.
    Diese wird auch auf der Seite selbst gegeben = wir sprechen hier eigentlich nicht von der gesetzlichen "Gewährleistung", sondern von der freiwilligen "Garantie". So ist es auch auf der Startseite sichtbar.



    Betrachtet man es jetzt aber sehr kritisch, dann "taugt die Garantie" nicht viel. Spätestens nach 12 Monaten hat man also keinen "Schadenersatzanspruch" mehr. Was ist, wenn das Gerät nicht mehr repariert werden kann ? In dem Fall erhält man in der Regel wenigstens den Zeitwert als Schadenersatz zurück (wenn nicht Schlimmeres passiert ist). Dieser Zeitraum ist aber nicht extra erwähnt.

    Ab wann kann man dort kaufen oder verkaufen ?

    Definitiv erst ab 18 Jahren.
    Trotzdem findet sich folgender Passus in den AGB

    Zitat

    Bei USK-18 Artikeln u.ä. sind wir gesetzlich verpflichtet, sicher zu stellen, dass derartige Artikel nur von volljährigen Personen erworben und bestellt werden können und dass sie nur an die Person geliefert und übergeben werden, die das Produkt bestellt hat.


    Die Altersüberprüfung findet also nicht beim Kauf oder Verkauf statt, sondern erst bei Warenempfang.


    Das ist eigentlich viel zu spät. Bestellt ein Minderjähriger einen Artikel, so ist das Geld erst einmal weg .. bevor er dann merkt, dass er die Ware nicht ausgehändigt bekommt. Um das Geld wieder zu bekommen, muss dann wahrscheinlich erst einmal ein "Rechtskundiger" eingeschaltet werden, der nachweist, dass der Vertrag schon im Vornherein schwebend ungültig war.


    (aus den Datenschutzerklärungen)

    Zitat

    Wir weisen ferner darauf hin, dass Personen unter 18 Jahren ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten grundsätzlich keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln sollten.


    Dass sich dieser Passus erst ganz unten im entsprechenden Bereich findet, ist "nicht gut"


    Es findet sich keinerlei Hinweis bei der Registrierung, dass Minderjährige sich eigentlich nicht registrieren dürfen. Die ersten Daten werden erhoben und es wird einfach nur auf AG und Datenschutz hingewiesen.



    Ich sitze jetzt hier seit rund 2 Stunden dran, um alle relevanten Punkte zu finden. So viel Zeit nimmt man sich normalerweise nicht.
    Sowohl die AGB als auch die Datenschutzbereiche sind viel zu umfangreich (und unübersichtlich aufgeteilt) als dass man als Minderjähriger gleich alle entsprechenden Punkte sehen könnte.



    Versandkosten
    Es beginnt faktisch mit 3,49 Euro für eine Warensendung (besondere Versendungsform im nicht verschlossenem Briefumschlag)
    Bestellt man aber einen USK-18 Artikel , werden 8,63 Euro fällig. Erst wenn man bereits schon einmal bestellt hat, erhält man die Ware für 5,98 Euro; dann aber auf eine andere Versendungsart (eigenhändig).


    Hierzu sei zu bemerken, dass "eigenhändig" eigentlich nichts anderes als eine Art von Identitätsprüfung ist.
    Wer in einer großen Stadt wohnt, hat nicht immer den gleichen Postzusteller = der nächste Zusteller muss nicht unbedingt Kenntnis davon haben, ob der Empfänger wirklich mindestens 18 ist. Ihm genügt dann, wenn er den Nachweis erhält, dass Empfängername und Empfänger identisch sind.


    In der Realität werden Sendungen oft von "Empfangsberechtigten" oder Familienmitgliedern angenommen.
    Würde ich mir also eine Sendung an meinen Arbeitsplatz schicken lassen, so hätte der Wareneingan alle notwendigen Rechte, um die Sendung annehmen zu können ... und .. er würde sie aus ausgehändigt bekommen. Warum ? Weil die Zusteller eben nicht alle Pakete wieder mitnehmen wollen und so auch "i.A" und "i.V." Unterschriften zulassen.


    Zitat

    Sollte ein Kunde die Annahme der Lieferung per Nachnahme verweigern, ohne dazu berechtigt zu sein, so hat er die dadurch entstehenden weiteren Kosten zu tragen (gegenwärtig EUR 12,00).


    Das betrifft keine Privatkunden. Man kann den Widerruf auch durch Annahmeverweigerung ausdrücken. Und so lange es das (aktuelle) Widerrufsrecht gibt, ist man weder gezwungen, Waren (mit einem Wert von > 40 Euro) anzunehmen, noch die entsprechenden Versandkosten zu ersetzen.




    Screenshots und Zitate aus den AGB wurden der Internetseite entnommen.
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    Mein persönliches Fazit:
    Die AGB stammen vom 18.09.2012. Ich muss damit rechnen, dass sie selbst erstellt wurden (darauf weisen auch einige kleine Flüchtigkeitsfehler hin) und nicht durch einen Anwalt geprüft sind.


    Wahrscheinlich wurde der Betreiber noch nicht auf die kleinen Unstimmigkeiten hingewiesen, die ich hier kritisiert habe. Ich rechne also damit, dass er sie im Laufe der Zeit selbst noch entdecken wird und entsprechend anpasst/korrigiert.


    Grundsätzlich ist das System keine schlechte Idee. Da man jedoch darauf hingewiesen wird, dass jeder Partner auch andere Auszahlungsmodi haben kann, sollte man auch deren AGB ganz genau durchlesen.
    Im "schlimmsten Fall" werden nämlich sonst mehrere AGB gleichzeitig wirksam. Dann ist es nicht wichtig, ob sie sich widersprechen, sondern nur, mit wem man den Vertrag abgeschlossen hat... und woher man sein Geld bekommen soll.


    Dass das Angebot übrigens im TV beworben wird, hat nichts mit der Qualität zu tun. Jeder kann alles in allen Medien bewerben. Die Medien prüfen nicht die Korrektheit, sondern veröffentlichen nur das, was der Werbekunde beauftragt und bezahlt.

    Für dieses Angebot gilt also: "Pass auf"
    Lies dir alles gut durch und entscheide dann erst, dich zu registrieren wenn du mindestens 18 Jahre alt bist

  • Mittlerweile sind mehr als 2 Jahre vergangen. Zeit für einen weiteren schnellen Besuch.


    Aufgefallen ist mir zuerst die "Osteraktion"
    rebuy-ostern2015-0.JPG


    Was sich aber wie eine "besondere Aktion" anhört, ist scheinbar gar keine.
    rebuy-ostern2015-1.JPG
    So sieht es aus, wenn man auf die "Aktion" klickt.


    rebuy-ostern2015-2.JPG
    So sind die ganz normalen Versandkosten, wenn man auf den enthaltenen Link klickt.


    ABER


    In den AGB steht wieder etwas ganz anderes
    rebuy-ostern2015-3.JPG


    Hier bin ich nun etwas verunsichert. Ich gehe einfach mal davon aus, dass es sich wirklich um eine Osteraktion handelt. Damit wären die Versandkosten dann seit dem ersten Test auf 3,99 Euro gestiegen.



    Was hat sich sonst noch geändert ?
    Die Klausel mit der Rücksendung hat sich geändert. Sie ist jetzt einwandfrei und zum Vorteil des Kunden :thumbup:

    Zitat

    Wenn Sie unser Gegenangebot ablehnen, so senden wir Ihnen Ihr Produkt versandkostenfrei und auf unser Risiko zurück. Es kommt dann nicht zu einem Vertragsschluss zwischen Ihnen und uns über das Produkt.


    Eine neue Einschränkung entdeckt

    Zitat

    Gebrauchte Ware unterliegt zudem einem erhöhten Verschleiß und hat eine insgesamt geringere "Rest-Lebenserwartung" als etwa typgleiche Neuware; dies gilt insb., aber nicht nur, für mechanische Komponenten, Batterien und Akkus, bestimmte elektronische Komponenten und Bauteile wie SSD und Flash-Speicher, u.a.


    Komisch .. ich wusste bislang noch nicht, dass eine SSD oder ein Flash einem Verschleiß unterliegt. Schließlich enthalten sie keine mechanischen Bauteile oder Magnetspeichereinheiten, die sich mit der Zeit "abnutzen" könnten.
    Nachdem ich mich jetzt aber unter http://de.wikipedia.org/wiki/Solid-State-Drive informiert habe, muss ich meine Anbsicht korrigieren: Ja, es ist korrekt, dass SSD und Flash-Speicher "Verschleißbauteile" sind.
    Dazu mal "vielen Dank dafür", dass mich diese Bedingung dazu gezwungen hat , mich über die Technik zu informieren .


    Gut gemacht :thumbsup:


    Die Gewährleistung wurde verkürzt
    Vorher hatte ich Diskrepanzen entdeckt. Eigentlich wurden diese jetzt eigentlich verbessert bzw. besser erklärt.


    Jetzt heißt es nämlich "Garantie" und beseitigt damit alle vorherigen Unklarheiten

    Zitat

    i. Umfang der „reBuy-Garantie"


    Darüber hinaus bietet wir Ihnen die 18-monatige „reBuy-Garantie": Treten an der gekauften Ware innerhalb von 18 Monaten ab den Tage der Ablieferung...



    Fazit im erneuten "Schnelltest" (diesmal nur 45 Minuten )
    Es hat sich viel verbessert, was vorher Anlass zur Kritik gab. Der Dienst wird immer professioneller.


    Geblieben ist leider die sehr umfangreiche AGB, die man sich auf jeden Fall durchlesen muss. Sie stammt aktuell vom 09.03.2015 und ist damit also "ganz frisch".
    Wie man gesehen hat, hat der erhebliche Umfang aber auch durchaus diverse Vorteile ;)