Unachtsames "LIKE" kann vor Gericht führen

  • Dass ein "Like-Button" viele Daten überträgt, wissen wir ja schon alle. Wenn man aber den Button benutzt, kann dieser Klick aber auch zu einem Gerichtsverfahren führen. Wenn man einen ganz bestimmten Beitrag "liked", ist es rechtlich genau so, als wenn man den Beitrag noch einmal geschrieben hätte. Man stimmt also nicht nur zu ( á la "finde ich gut"). Das macht das "Liken gefährlich" Arbeitnehmer wurden deshalb schon gekündigt, wenn sie etwas, was sich gegen ihre Firma richtete, geliked haben. Nur ein kleiner Formfehler verhinderte die Gültigkeit der Kündigung dann oft. Diverse andere Folgen des "Liken" zeigt das Video des strafblog,de