Welche Rechte habe ich noch, wenn das Geschäft geschlossen wird.

  • Ende dieser Woche wird die Baumarkt-Kette "Praktiker" ihre "letzte Rabattschlacht" veranstalten Alles wir ausverkauft. Danach wird sie geschlossen und nicht mehr geöffnet werden.


    Für viele Verbraucher stellt sich nun die Frage:
    Wenn etwas am Gerät defekt ist, an wen kann oder muss ich mich dann wenden ?


    Im Normalfall hat man zwei Rechtsgrundlagen, auf die man defekte Geräte reklamieren kann:
    1) Gewährleistungsrecht
    Der Verkäufer muss bereits vorhandene Mängel beseitigen (Reparatur oder Ersatzgerät) oder Rückabwicklung des Vertrages ( Geld zurück und Ware zurück) oder Preisminderung ausgleichen.


    Im Fall einer Geschäftsauflösung entfällt diese Rechtsgrundlage. Es gibt danach keinen mehr, an den man entsprechende Ansprüche stellen kann.


    2) freiwillige Garantien der Hersteller
    Die Garantiebedingungen sind ausschlaggebend dafür, wie kulant ein Defekt behandelt wird. Man hat keinerlei gesetzlichen Rechte, sondern nur den Garantieschein in dem alles geregelt ist.
    Ein Hersteller muss aber keine Garantie geben ! Sie ist rein freiwillig. Hat man also weder Gewährleistung noch Garantie, so bleibt man auf einem Schaden sitzen.


    Bevor man aber kauft, sollte man sich schon einmal informieren, ob Gewährleistungsrechte nicht auch durch andere Branchenpartner übernommen werden. Im "Fall von Praktiker" habe ich bereits diverse Hinweisschilder in anderen Baumärkten gesehen. Sie übernehmen die Gewährleistung an Stelle von Praktiker.



    Was kann man nun bei einer Geschäftsaufgabe noch kaufen ?
    Eigentlich alles was im Normalall relativ ausfallsicher ist oder wenn es sich um Verbrauchsartikel handelt.


    Was sind Hausgarantien und Anschlussgarantien noch wert ?
    Nichts. Das "Haus" gibt es nicht mehr. Anschlussgarantien sollten durch eine dritte Stelle gegeben werden, damit man sich später noch darauf berufen kann. Ist beides nicht gegeben, so sollte man keinen Cent dafür ausgeben.
    Gleichzeitig sollte man den Kauf auch so sehen wie bei einem Privatkauf: Jegliche Gewährleistung oder Garantie ist ausgeschlossen .. sogar was den aktuellen Zustand betrifft.


    Worauf sollte man achten ?

    - Elektrogeräte sollte man sofort auspacken und anschließen.

    Funktionieren sie nicht, sofort in den Laden zurück bringen und "Geld zurück" verlangen. "Schicken wir ein" interessiert nicht. Dann könnte das Gerät und das Geld durchaus/eventuell später nicht mehr auftauchen... und es ist keiner mehr da, den man "zur Minna machen" kann.

    - Auch bei Dekoartikeln/Vorführgeräten sollte man auf der Verpackung bestehen.

    Viele Garantien weisen aus, dass man das Gerät mit Originalverpackung einsenden muss. Das ist oft Teil der Garantiebedingung. Hat man die Verpackung nicht, kann die Garantie (zu Recht) verweigert werden.


    - Jeglichen äußerlichen Schaden direkt reklamieren.
    Preis runter handeln oder vom Kauf Abstand nehmen. Kratzer, Beulen und andere Schäden mindern den Wert des Produktes. Der ausgewiesene Preis gilt für ein optisch einwandfreies Gerät, nicht für eine "Gammelkiste".


    Ganz wichtig:
    Gutscheine sofort einlösen und keinesfalls neue kaufen oder sich bei einer Warenrückgabe mit Gutscheinen "abspeisen lassen".
    Geht ein Unternehmen in die Insolvenz, werden Gutscheine oft sowieso nicht mehr akzeptiert. Um sein eingezahltes Geld wieder zu bekommen, muss man sich an den Insolvenzverwalter wenden.
    Neuerlich ausgestellte Gutscheine haben aber faktisch keinen anderen Wert als das Papier auf dem sie ausgestellt werden. Es ist nur ein "Versprechen"... das nach der Schließung nicht mehr eingelöst wird.