Vorsicht bei anonymen Beiträgen auf der eigenen Seite

  • Es gibt jetzt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR):
    Demnach kann der Betreiber einer Internetseite verklagt werden, wenn nicht registrierten Benutzer anonym Beleidigungen auf seiner Seite schreiben können.


    Zitat

    Es wäre für den xxxx kaum möglich gewesen, Klage gegen die Verfasser der beleidigenden Kommentare zu erheben, da sie sich nicht registrieren mussten und anonym bleiben konnten, befand der EGMR. Daher sei xxx rechtlich verantwortlich für die Kommentare.


    http://www.sueddeutsche.de/dig…-verantwortlich-1.1792322


    Anonyme Gastbeiträge sollten also mindestens vor der Veröffentlichung moderiert/kontrolliert werden.
    Bei registrierten Benutzern liegt die Verantwortung weiterhin voll beim Schreiber selbst.
    Der Seitenbetreiber kann ja schließlich diverse Fakten liefern, die es ermöglichen, dass sich ein Geschädigter direkt an den Schädiger wenden kann. Ein "angeblicher Echtname" ist dabei nicht relevant