Öffentliches W-LAN und Störerhaftung

  • Kabel Deutschland will ein "öffentliches W-LAN" aufbauen, bei dem es sich die Mithilfe der Anschlussinhaber verschaffen will.


    Kabel Deutschland Anschlussinhaber sollen dazu einen eigenen Kanal bekommen, den sie für allgemeine Nutzung freischalten können.
    Für dieses "öffentliche W-LAN" will Kabel Deutschland dann die Verantwortung betreffs der Störerhaftung übernehmen.


    Ein Anwalt schreibt dazu etwas sehr Lesenswertes unter http://www.ferner-alsdorf.de/2…ftung-bei-geteiltem-wlan/


    Liest man es sich genau durch, wird man feststellen, dass das "Versprechen von Kabel Deutschland" völlig wirkungslos für den Anschlussinhaber ist. Er ist auch weiterhin voll verantwortlich, für das was in seinem W-LAN passiert.

  • Die "deutschen Kabel" sind allerdings nicht die einzigen, die solche Geschosse ausfahren.



    http://www.freifunk.net/



    ( Und die Jungs HABEN Anwälte ... ganz einfach überprüfbar )



    Am Freifunk-Projekt werde auch ich mich noch beteiligen - fest beschlossene Sache udn nicht anfechtbar, "Warnversuche" werden ins Leere schiessen.

    "Ich weiß nicht, wer mich in die Welt gesetzt hat, und auch nicht, was mein Körper, meine Seele, meine Sinne und jener Teil meines Ichs sind, der denkt. Ich sehe überall nur Unendlichkeiten, die mich wie ein Atom und wie einen Schatten einschließen." (Blaise Pascal)

  • Das ist ja gar keine schlechte Idee von Kabel Deutschland. Nur würde ich selber da wohl nicht mitmachen wenn ich Kabel Deutschland Kunde wäre. Stell dir mal vor da steht einer vor meinem Haus und uppt irgendwelche illegalen Sachen auf irgendwelchen Servern. Dann wird man nacher noch verdächtigt.

  • Es ist nunmal so, dass bei der Rückverfolgung einer "Störung" nur die IP des Anschlussinhabers zur Verfügung steht.
    Für (nur zum Beispiel) die Staatsanwaltschaft ist der Anschlussinhaber "erklärungspflichtig" , wer die Störung verursacht hat.


    Die Verantwortung für sein eigenes Netzwerk obliegt nur ihm allein.
    Auch wenn er einen Teil "zur besonderen Verwendung bekommt" , ändert sich dadurch die Rechtslage nicht.


    Zitat

    Sieht man so ein eigens W-LAN wie ein gemietetes eigenes Haus, für das man voll verantwortlich ist, wird es wahrscheinlich viel verständlicher werden:
    Du mietest das Haus. Du musst für jeden Schaden daran und den es verursacht ( z.B. durch herab fallende Dachziegel) gerade stehen.
    Vermietest du es weiter oder vermietest du einige Räume darin, ändert sich nichts an der Haftungsgrundlage. Das ist die aktuelle Rechtsgrundlage, wenn du einem Anderen Zugang zu deinem W-Lan gewährst.


    Was Kabel Deutschland nun anbietet ist:
    "Ich als Vermieter des Hauses biete dir an: Du bekommst noch das Hinterhaus dazu und musst dafür nichts bezahlen. Im Gegenzug darf es jeder benutzen, der will"


    Zitat

    Doch das Hinterhaus hat auch die gleiche Adresse wie das Haupthaus. Du bist genauso dafür verantwortlich , wie für das Haupthaus. Du musst auch die Schäden ersetzen, die durch dieses kostenlos nutzbare Haus verursacht werden.
    Wenn aus diesem Hinterhaus zum Beispiel Gegenstände auf die Straße geworfen werden, kannst du jederzeit sagen "Alles klar. Ich war das nicht. War ein Anderer. " - "Wer war es denn, damit wir dem den Schaden berechnen können ?" - "Weiß ich nicht. Interessiert mich nicht. Wendet euch an den Vermieter des Grundstückes" ---- Der Vermieter weiß es aber auch nicht. Doch Einer muss ja für den Schaden aufkommen .. und im Vertrag steht drin, dass du der Nutzer/Mieter des Hauses unter der Adresse bist.



    ---------------------------


    Ein anderes Beispiel aus dem realen Leben


    Zitat

    Die Mietest bei einer Autovermietung ein Fahrzeug. Du darfst es alleine nutzen und bist auch dafür verantwortlich, wenn andere damit (auch ohne dein Wissen) fahren. -- auch das entspricht einem eigenem W-LAN .
    Jetzt bietet dir die Autovermietung an: "Du darfst kostenlos weitere Mitfahrer eintragen lassen, auch ohne Angabe eines Namens, musst den Wagen aber dafür zur allgemeinen Nutzung bereitstellen"


    Kommt jetzt die Polizei an und möchte wissen, wer da zum Beispiel in eine Radarfalle gefahren ist, wird sie sich zuerst an die Autovermietung wenden. Die gibt dann deinen Namen und Adresse heraus und die Polizei befragt dich.
    Auch wenn du mit der Autovermietung etwas Kostenloses vereinbart hast, musst du den Namen des Fahrers nennen können, damit er allein für die Geschwindigkeitsübertretung verantwortlich gemacht werden kann.


    Beim Autofahren ist (genau wie bei der Internet-Nutzung) der Verursacher haftbar. Hat man seinen Schlüssel rumliegen lassen, so dass jeder das Auto nehmen kann, ist es "grob fahrlässig". Im Fall, dass der Fahrer nicht ermittelt werden kann, tritt die "Halterhaftung" in Kraft, nach der Halter/Mieter für alles zur Rechenschaft gezogen werden kann, was durch oder mit dem Fahrzeug passiert ist.


    Noch viel besser ist es nachvollziehbar, wenn man sich anschaut, wie es bei einem Parkverstoß aussieht: Da wird nur der Halter angeschrieben. Er ist automatisch dafür verantwortlich. Wenn ein anderer den Wagen gefahren hat, muss der Halter sehen, wie er seinen Schaden vom Anderen zurück bekommt.


    "Halterhaftung" ist in anderen Ländern übrigens die Norm. Du hast das Auto, also bist du auch dafür verantwortlich, was damit gemacht wird.


    ======================================================================================


    Wegen dem Freifunk....


    Zitat


    Ist das erlaubt ?
    Grundsätzlich: JA, die verwendeten WLAN Funkfrequenzen sind explizit für die öffentliche Nutzung ausgewiesen.


    Die Europäische Kommission empfiehlt außerdem, öffentliche Breitbanddienste in Europa zu fördern. Es ist keine Registrierung notwendig. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird bei nicht kommerzieller Nutzung gegen keinerlei geltendes Recht verstoßen.


    Die rechtliche Basis basiert zuerst auf der verwendeten Funkfrequenz. Durch andere Übertragungstechnik (die über Software und Router gesteuert wird) ist sie zulässig. Grundlage für andere Signalstärken (die für ein privates W-LAN unzulässig sind)


    In der eigenen Erklärung werden aber schon einmal 2 Einschränkungen gemacht:
    "gegenwärtigem Kenntnisstand" = "wir wissen es nicht besser"
    Wenn es eindeutig rechtlich geklärt wäre, müsste es heißen: "gegenwärtige Rechtslage"


    Zitat

    Haftung – Aus unserer Sicht gilt: verantwortlich ist immer, wer die unerlaubte Handlung vollführt, nicht wer den Accesspoint bereitstellt, dagegen spricht die sogannte Mitstörerhaftung, die wir ablehnen.


    Während die erste Einlassung noch eventuell nur ein Formulierungsfehler ist, ist es in diesem Absatz ganz eindeutig:
    Es ist eine persönliche Sichtweise, die
    a) nicht rechtssicher ist
    b) die Anwendungsfähigkeit eines gültigen Gesetzes abstreitet.


    Es ist völlig egal, ob Freifunk etwas ablehnt oder nicht. Freifunk ist weder Legislative, noch Exekutive. Was sie befürworten oder ablehnen hat keinerlei Rechtskraft.


    ---


    Gegen das Mitmach-Prinzip ist nichts einzuwenden.Gerade in unterversorgten Gebieten , ist schnelles Internet sonst teilweise überhaupt nicht machbar. Nur sollte man sich über die eindeutige Rechtslage klar werden oder sein.
    Damit man am Ende nicht für die Schäden, die Andere verursachen, zur Rechenschaft gezogen wird.


    Genau wie bei einem Haus oder Auto wird ein Geschädigter immer "schadlos gehalten werden" müssen = irgendwer wird für den Schaden verantwortlich gemacht werden und ihn begleichen müssen.
    "Ganz umsonst" geht es nie ab. "Irgendwer muss immer zahlen" .... wichtig ist nur, dass DU es eben NICHT sein wirst.


    Nur wenn das ganz sicher und auch rechtlich gesichert ist, kann man auf "Sichtweisen" und "Haltungen" bauen.


    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx


    @ broken
    Du hast gestern ja in der Box schon berichtet, wie viel Datenvolumen du hast und dass, du damit schon sehr "pflegsam umgehst"


    Wenn du dein Datenvolumen zur öffentlichen Nutzung frei gibst, kann es passieren, das du das Volumen nach wenigen Tagen schon aufgebraucht hast.
    Leider werden gerade die ankommen, die ihr eigenes Volumen "schonen wollen". Sie "klauen dir dein Volumen" und (eventuell) lachen sie dich danach sogar "wegen deiner Dummheit" aus.


    Wenn man an so einem Projekt teilnimmt (egal was rechtlich ist) sollte man keinesfalls nur ein begrenztes Datenvolumen haben.
    Man will ja eigentlich anderen helfen und nicht einfach alles verschenken, was man selbst bezahlt.
    um danach dann schlechter dazustehen als die, denen man geholfen hat. Dann könnte man ja gleich den Anschluss eines Anderen bezahlen.

  • Unter http://www.heise.de/newsticker…AN-Community-1977272.html lese ich eben, dass es ich bei dem Kabel Deutschland-Projekt NICHT um ein öffentliches W-LAN-Netz handelt, das da aufgebaut werden soll


    Das Angebot ist nur nutzbar, wenn man auch Kunde bei KDE ist.
    Damit ergibt sich für diesen Fall eine ganz andere Sachlage:


    1) Es ist keine anonyme Nutzung möglich
    Der Rechner muss eine Kennung ausgeben, die den Benutzer als KDE-Kunden legitimiert.


    2) Die Störerhaftung des Kabel Deutschland Anschlussinhabers entfällt
    Dadurch, dass es keine anonyme Nutzung ist, werden Daten gespeichert, die zum Kunden von KDE führen.
    KDE kann dann wieder eruieren, wer für diesen KDE-Anschluss verantwortlich ist.
    Die Störerhaftung fällt damit auf den KDE-Kunden zurück, mit dessen Kennung sich eingeloggt wurde.


    Kabel Deutschland kann für seine Kunden also sehr wohl eine Störerhaftung ausschließen ... wen auch nicht "selbst übernehmen".
    Es handelt sich dabei nicht um ein "öffentliches W-LAN" sondern um ein Netzwerk, das nur einer bestimmten und namentlich bekannten Benutzergruppe zur Verfügung steht.
    Kabel Deutschland kann also entsprechende "Störerhaftungsbegehren" einfach an KDE weiter leiten. Die werden dann den eigentlichen Anschlussinhaber ermitteln und nennen. Der hat dann wieder mit der "Störerhaftung zu tun" .... genau so als wenn er sein eigenes W-LAN benutzt hätte.


    So schließt sich der Kreis.
    Die "Störerhaftung" bleibt weiterhin bestehen , wird jedoch auf den Nutzeranschluss des KDE-Kunden weiter gereicht.

  • Was Freifunk angeht - ich stelle damit nicht nur selber ne Verbindung zur Verfügung, sondern stelle gleichzeitig noch nen "Repeater" dar ... andere, ich kann damit selber ins Internet kommen und diese verbindung weiter verstärken - es steigt: die Reichweite, es sinkt: die ( NOCH ) aktuelle Unbekanntheit des Projekts.


    Ergo: 10 GB oder Endless Flat - ich werde dabei bleiben und das System mit meiner Teilnahme beschönigen ;)

    "Ich weiß nicht, wer mich in die Welt gesetzt hat, und auch nicht, was mein Körper, meine Seele, meine Sinne und jener Teil meines Ichs sind, der denkt. Ich sehe überall nur Unendlichkeiten, die mich wie ein Atom und wie einen Schatten einschließen." (Blaise Pascal)