Wie oft darf eine Befristung erfolgen ?

  • Ob Leiharbeiter, Zeitarbeiter oder befristetes Arbeitsverhältnis, in allen Bereichen erlebt man es immer mal wieder, dass ein Vertrag immer nur für einen ganz bestimmten Zeitraum (befristet) weiter läuft.


    Ich habe es selbst vor rund 10 Jahren bei einer Zeitarbeitsfirma erlebt:
    Vertrag für 6 Monate, Verlängerung 3 Monate , dann 6 Monate usw. Am Ende waren es dann rund 2,5 Jahre als mir mitgeteilt wurde, dass eine weitere Vertragsverlängerung nicht mehr ansteht.


    Für die Zeitarbeitsfirma war das natürlich "ideal":
    Sie mussten mir nicht extra kündigen, sondern konnten immer darauf verweisen, dass der Vertrag ja automatisch endet. Ich dagegen musste immer in der Angst leben, dass ich nie wusste, was "danach" kommen würde. Einmal erfolgte die "Verlängerung" sogar erst 1 Woche nach Ablauf des alten Vertrages.
    Solche Zustände sind einfach unzumutbar, wenn man eine Familie zu versorgen hat. Jeder hat ein Anrecht darauf, dass er rechtzeitig erfährt. wie es später weiter gehen soll. Man kann einfach nicht von Zeitraum zu Zeitraum in Angst leben .. und sich dann alle 3 Monate immer wieder beim "Arbeitsamt" vorsorglich "arbeitsuchend" melden .. weil das ja auch vorgeschrieben ist.


    Heute ist das aber ganz anders


    Das Bundesarbeitsgericht hat ein Urteil gefällt, dass eine Befristung "begründet werden muss", wenn der Arbeitnehmer schon einmal in den letzten 3 Jahren bei der Firma gearbeitet hat. Es ist klar, dass der Arbeitgeber dann einen "Begründungsnotstand" hat. Schließlich muss er glaubhaft erklären können, weshalb der ihm längst bekannte Arbeitnehmer schon wieder eine "Probezeit zum Kennenlernen" nötig hat.


    Das Landesarbeitsgericht von Baden-Württemberg ist aber im aktuellen Urteil (Az: 6 Sa 28/13) noch einen Schritt weiter gegangen:
    Es widersetzt sich dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Die Begründung: In den entsprechenden Gesetzen gibt es nirgendwo eine 3-Jahres-Klausel.
    Ohne diese gesetzliche Zeitbeschränkung, gibt es keinerlei "automatischen Gründe" weshalb ein Arbeitnehmer einen befristeten Vertrag erhält, wenn er jemals zuvor schon einmal für diese Firma gearbeitet hat.
    Dieses Urteil gibt allen Arbeitnehmern Hoffnung - aber - es ist noch nicht rechtsgültig.


    Bis dahin bleibt es eben bei der Frist des Bundesarbeitsgerichts:
    In den letzten 3 Jahren bei der Firma beschäftigt gewesen = Befristung muss speziell begründet werden.


    Weitere Infos dazu fand ich unter http://www.focus.de/finanzen/k…ulaessig_aid_1161664.html