Kündigung am letzten Tag der Probezeit = schlechter Arbeitgeber ?

  • In der Probezeit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ohne Angaben von Gründen, den Vertrag kündigen.
    Die Kündigungszeit ist gesetzlich oder vertraglich geregelt.


    In den letzten Jahren habe ich immer wieder von Kündigungen gehört, die exakt am letzten Tag der Probezeit erfolgen.
    Grundsätzlich ist daran nichts Verwerfliches zu sehen.


    Eigentlich reichen die vereinbarten Zeiträume ja völlig aus, damit man nicht auf den "letzten Drücker" kündigen muss.
    x Monate in denen man sich gegenseitig begutachten kann und merkt, ob man zusammen passt oder auch nicht.
    In Sonderfällen vielleicht auch erst ein paar Tage vor dem Ende der Zeit.


    Es gibt aber keine nachvollziehbaren Gründe, weshalb die Kündigung erst am Ende des letzten Arbeitstages der Probezeit erfolgen muss !


    Es gibt jedoch auch Arbeitgeber, die dieses Verfahren regelmäßig bei allen Mitarbeitern in der Probezeit durchziehen
    Als Arbeitgeber wurden mir sowohl Arztpraxen , Pflegedienste als auch Gewerbebetriebe bekannt.
    Auffällig ist, dass allen Arbeitnehmern während Probezeit Arbeiten zugemutet wurden, die nicht zu ihren vertraglichen Pflichten gehören oder die sogar für sie verboten sind.


    Unbezahlte Überstunden, unzulässige Tätigkeiten, arbeitsfremde Tätigkeiten - die Gutmütigkeit der Arbeitnehmer wird bis zur Grenze ausgenutzt."Du willst den Job behalten ? Dann mach was ich sage"


    Manchmal kann man so einen Arbeitgeber auch schon im Voraus erkennen.
    - Auszubildende und Festangestellte MTA, die bis zur Ende der Praxiszeit warten müssen und danach erst noch 1-2 Stunden die ganze Praxis putzen müssen, bevor sie nach hause gehen dürfen. Das spart dem Verantwortlichen viel Geld im Monat ein.
    - Ausbildung zum Krankenwagenfahrer wird versprochen. Schon in der zweiten Woche übernimmt der Mitarbeiter nicht nur Pflegetätigkeiten, sondern wird auch gezwungen, Spritzen zu setzen. Dieser Arbeitnehmer hatte keinerlei medizinische Kenntnisse. Selbst die auferlegten Pflegetätigkeiten erforderten ein "medizinisches Vorleben" und dass ein einfacher Pfleger keine Spritzen setzen darf, ist ja auch allgemein bekannt.
    - Ein ausgebildeter Chemiearbeiter, der zu den niedrigsten Tätigkeiten verdonnert wird (die er eigentlich nicht machen muss) und dann bei der ersten Krankheit direkt gekündigt wird.


    Immer wenn ich so etwas hörte, dachte ich mir "da wird ein Arbeitnehmer als billige Arbeitskraft missbraucht". Rechtlos wie ein Arbeitssklave, nur darauf hoffend, die Probezeit zu überstehen um dann "endlich mal den Mund aufmachen" zu dürfen.


    Das sind nur einige der mir bekannt gewordenen Einzelfälle, für die ich sowohl "Ross und Reiter" nennen als auch Zeugen bringen könnte.
    Ich werde sie jedoch nicht benennen, da es mir "nur ums Prinzip" geht. Eine spätere Recherche hat in allen Fällen ergeben, dass diese Arbeitgeber in den Jahren zuvor IMMER wieder so gehandelt haben. Sie sind "Branchenkennern" durchaus dafür auch bekannt.


    Kann man gegen so einen Arbeitgeber vorgehen ?
    Nein. Es ist eben so geregelt, dass man das so machen darf.


    Kann man sich vor so einem Arbeitgeber schützen ?
    Ja, man kann sich auf diverse Art vor dieser Art von Ausbeutung schützen.


    1) Vor Beginn bereits ausführlich über den Arbeitgeber informieren
    In der Ausbildung bekommt man Kontakt zu anderen Azubis. Achte ganz genau darauf, wenn du etwas Negatives über deinen Arbeitgeber hörst. In dem Fall begutachte, ob das wirklich auch bei dir so ist.
    In bestimmten Berufsgruppen hört man auch über das Verhalten fremder Arbeitgeber. Wenn du an einen Wechsel denkst, beherzige das, was du vorher gehört hast.


    2) Bestehe auf deinen Rechten
    - Wenn du ganz genau weißt, was du eigentlich nicht machen musst, solltest du ruhig einmal deinen Arbeitgeber darauf ansprechen, wenn es zu einer Daueraufgabe wird.
    Als Neuling bekommt man zwar auch immer ein paar Aufgaben, die man "nicht einsieht", die sind aber durchaus auch nötig. Ein paar Arbeiten gehören eben zu jedem Job, die eigentlich "arbeitsfremd" sind. Mal etwas sauber halten oder reinigen, das kann durchaus ganz normal sein.
    Es ist aber nicht einzusehen, dass du es zusätzlich zu deiner normalen Arbeitszeit machen musst. Du wirst nur für deine vertragliche Arbeitszeit bezahlt. Außerhalb dieser Zeit sind weitere Tätigkeiten oft auf rein freiwilliger Basis. Die muss man eben "vernünftig klären"


    - Du darfst die Arbeiten verweigern, die dir gesetzlich oder nach diversen Vorschriften verboten sind. Informiere dich also darüber, was du wirklich darfst und was nicht. Sprich deinen Arbeitgeber darauf an. Vielleicht hat er es einfach übersehen ?
    Sollst du es danach trotzdem machen, musst du dir klar sein, dass du allein für das verantwortlich bist, was dabei/danach passiert. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Du trägst die Konsequenzen, nicht dein Arbeitgeber.


    3) Denke nicht, dass du ein Sonderfall bist
    "Ich bin besser als meine Vorgänger. Mir passiert das nicht" Das ist ein Trugschluss. Wenn ein Arbeitgeber immer wieder am Ende der Probezeit kündigt.. und du davon gehört hast .. denk nicht, dass er nur deinetwegen sein Verhalten ändern wird. Dann hat er es nämlich schon so lange als "Sparfaktor kalkuliert" dass er bei dir keine Ausnahme machen wird.
    "Der nächste Gutgläubige wartet schon. Der Nächste bitte" - So und nicht anders denken wohl Arbeitgeber, die regelmäßig nur bis zum Ende der Probezeit beschäftigen.


    Wohl gemerkt: Hier geht es NICHT um Zeitarbeit, sondern um reguläre Ausbildungs- und Vollzeitstellen.
    Wer unter einem solchen Arbeitgeber eine Ausbildung beginnt, verliert nicht nur seine Ausbildungsstelle, sondern muss auch noch betteln gehen, damit er bei einem anderen Arbeitgeber seine Ausbildung fortsetzen darf. Hat man dabei keinen Erfolg, verliert man bis zu 1/2 Jahr Lebenszeit.
    Da man gleichzeitig auch noch keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld hat, ist es nicht nur ein Zeitverlust, sondern auch ein finanzieller Verlust.


    Kann man sich eigentlich auch im Internet über solche Arbeitgeber informieren ?
    Nein, auf keinen Fall !
    Jeder der Namen und Adressen veröffentlicht, setzt sich der Gefahr aus, dass er vom entsprechenden Arbeitgeber verklagt wird. Wird durch eine Umschreibung schon ganz eindeutig klar, um welchen Arbeitgeber es sich handelt, kann auch das zu einer Klage führen.


    Warnungen kommen in der Regel von den Betroffenen selbst. Ihnen kann der ehemalige Probezeit-Arbeitgeber also im Nachhinein noch weitere starke Probleme bereiten. Ich rate deshalb dringend davon ab, Namen und Adressen zu veröffentlichen. Selbst wenn man den Prozess gewinnt, läuft es nur darauf hinaus, dass man in genau diesem Einzelfall straffrei davon kommt. Hierzu sehe ich aber wenig Aussicht auf Erfolg. Jede solche Veröffentlichung schädigt den Ruf des Arbeitgebers... und genau das wird er auch als Klagegrund anführen.


    Man kann also (wie ich) nur ganz allgemein zu erhöhter Wachsamkeit aufrufen. Wenn du meinst, dass dein Arbeitgeber auch so einzuschätzen ist, wechsel ihn bevor du selbst am letzten Tag deine Kündigung bekommst.
    Du hast die gleichen Rechte wie dein Arbeitgeber in der Probezeit. Davon solltest du dann eben auch Gebrauch machen.