Eltern haben eine Nachweispflicht, dass sie ihre Kinder über Filesharing aufgeklärt haben

  • Zunächst eine Erklärung: Filesharing ist nicht nur das Benutzen von Tauschbörsen, sondern jegliches Tauschen, Up- und Downloaden von Dateien.


    In einem Urteil vom 24.01.2014 (Az. 15 S 16/12) verurteilte das Landgericht Berlin einen Erziehungsberechtigten dazu, die Abmahnkosten und Schadenersatzforderungen zu zahlen - weil er nicht korrekt nachweisen konnte, dass er sein Kind über alles rund um Datentausch aufgeklärt hat und entsprechende Verbote erteilt hat.


    Im normalen Leben unter Eltern und Kindern, ist es üblich, dass man Regeln und Verbote mündlich erteilt. Dieser "Usus" wird vor Gericht aber eben notfalls zum Problem, wenn das Kind es (z.B. aus Angst vor Strafe) später nicht bestätigt, dass solche Verbote erteilt wurden. Dann braucht man eben etwas Schriftliches.


    Die Anwaltskanzlei Wilde Beuger Wilmecke hat unter https://www.wbs-law.de/abmahnu…sharing-aufklaeren-56270/ über so einen Fall berichtet und einen "Mustervertrag" erstellt, mit dem man die Aufklärung vor Gericht nachweisen kann.


    Für besorgte Eltern:
    Es geht dabei nicht darum, die eigenen Kinder "hinzuhängen" oder "auszuliefern". Hier geht es nur darum, einem anderen nachweisen zu können, dass man seine Erziehungs- und Aufsichtspflicht nicht verletzt hat.