Digitale Preisschilder im Einzelhandel - Drohen uns Missbrauch und Gefahren ?

  • Die ersten Einzelhandelsketten rüsten auf elektronische Preisschilder um. Damit entfällt es, bei Preisänderungen alle Waren einzeln auszeichnen zu müssen und/oder die Regale mit neuen Preisschildern zu bestücken.
    Man kann also ferngesteuert alle Preise ändern.


    In Deutschland herrscht im Handel eine Preisauszeichnungspflicht. Man muss also immer den Preis einer Ware sehen können.


    Mit den digitalen Preisschildern droht aber eine Gefahr für den Verbraucher.


    Es ist technisch möglich , mehrmals am Tag die Preise zu ändern.
    Der Händler kann theoretisch zu wenig frequentierten Zeiten die Preise senken, um Kaufanreize zu bieten und zu anderen Zeiten die Preise an die steigende Nachfrage anpassen und erhöhen.


    "Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis"
    Wird ein Produkt oft gefragt, steigt der Preis. Bei nachlassender Nachfrage fallen die Preise.
    Die Preise können sich mit digitalen Preisschildern genau an diese Regel der freien Marktwirtschaft halten.


    Der Preis kann sich während des Einkaufens ändern
    Wer etwas länger zum Einkaufen braucht, kann vielleicht genau zwischen zwei Preisänderungen einkaufen. Du nimmst etwas für 1 Euro aus dem Regal und wenn du an der Kasse ankommst hat sich der Preis schon auf 2 Euro erhöht.


    Wenn sich alle Preise auf Knopfdruck ändern können, gibt es nicht nur Überraschungen , sondern du kannst noch nicht einmal mehr sagen "der Preis steht aber doch anders am Regal".
    Dieser Nachweis ist nicht mehr möglich. Per Knopfdruck sind die "Beweise" vernichtet.


    Die Sprecher des Handels bestreiten , dass sie die digitalen Preisschildern so nutzen werden.
    In ersten Test durch das Nachrichtenmagazin "plusminus" wurde aber schon festgestellt, dass manche digitalen Preisschilder falsche Produktbeschreibungen oder Werte angezeigt haben und dass auch die Preise schon mal anders waren, als sie danach an der Kesse angezeigt wurden.
    Falsche Mengenangaben und Preise erhöhten den Preis um bis zu 30 Prozent.


    Wie schütze ich mich vor falschen digitalen Preisschildern ?


    1) Mengen vergleichen
    Wenn auf der Packung eine andere Menge steht als auf dem Preisschild, so lange suchen, bis man eine entsprechende Menge findet - oder einfach nichts kaufen.
    Die Inhaltsangaben sind nicht in der Kasse gespeichert. Dort steht nur der Preis. Wenn deine Packung weniger Inhalt hat , als auf dem Preisschild stand, zahlst du trotzdem den angezeigten Preis = du zahlst für mehr als du bekommen hast. Damit ist der Preis effektiv höher als er angezeigt wurde.


    2) Preise merken
    Wer oft ein bestimmtes Produkt kauft , merkt sich Preisunterschiede ganz automatisch. Wenn der Preis dann später ein anderer als am Regal ist , hat er sich geändert.
    Stimmt der Kassenpreis nicht mit dem Preisschild überein, lass die Ware im Laden und bezahle nicht was die Kasse anzeigt.


    3) Bei Diskrepanzen und Unterschieden auf Preis und Mengen des Preisschildes bestehen
    Natürlich hast du kein Recht darauf, dass man dir diesen Artikel auch verkauft. Wenn man ihn dir aber verkaufen will, hast du das Recht auf den vorher angezeigten Preis.
    Der Händler hat also nur die Wahl: Verkaufen zum Preis der Preisauszeichnung oder nicht verkaufen.


    4 ) Hinweise auf angezeigte Kassenpreise ignorieren


    "Nur der angezeigte Kassenbetrag gilt" oder "zahlen Sie nur den an der Kasse angezeigten Betrag"
    Beide Hinweise scheinen verbraucherfreundlich zu sein .. sind es aber nicht !
    Weicht der Kassenbetrag von der Preisauszeichnung ab, kannst du es dir noch einmal überlegen, ob du das Produkt überhaupt kaufen willst. Dann ist nämlich die Kasse selbst eine "neue Preisauszeichnung". Man bietet dir nur an, das Produkt zu diesem Preis zu kaufen - und du kannst dann immer noch "nein" sagen.


    5 ) Gewerbeaufsichtsamt einschalten
    Wenn dir immer wieder Unterschiede zwischen digitalen Preisschildern und Kassenbetrag auffallen , werde misstrauisch. Mach Fotos von digitalen Preisschildern und bewahre den Kassenbon auf.
    Übergib dann beides an das Gewerbeaufsichtsamt , damit sie den Laden beobachten und eventuelle Maßnahmen gegen Missbrauch und Verstoß gegen geltende Gesetze und Verordnungen einleiten.


    "Da steht ein Fotografierverbotsschild am Laden. " ?
    Wenn die Preisauszeichnung immer wieder nicht stimmt, hast du eigentlich die Wahl:


    a) Du fotografierst trotzdem und sorgst damit dafür, dass die Betrügerei aufhört.
    Ja, ich spreche jetzt wirklich von "Betrug", weil, wenn etwas immer wieder passiert, ist es kein zufälliger Einzelfall, sondern Absicht. Gegen solche Betrugsabsicht muss man vorgehen. Dein Foto beweist dann den Betrug.
    Behörden dürfen die persönlichen Daten von Anzeigenden nicht herausgeben , wenn sie einem allgemeinen immer wiederkehrenden Verstoß nachgehen. Eigentlich sollte der Ladenbesitzer also nicht heraus bekommen können, wer das Foto gemacht hat. Damit droht dir also kein Hausverbot oder ähnliches .


    b) Du machst keine Fotos und lässt dich weiterhin gerne betrügen
    Das ist dann dein Problem. Ohne Fotos oder Zeugen kannst du den Betrug nicht anzeigen.


    c) Du meidest den Laden in Zukunft und lässt dich nicht mehr betrügen
    Das hilft aber nur dir. Alle anderen werden weiter in die digitalen Preisfallen laufen.


    ACHTUNG :
    Wenn du meinst, dass ein bestimmter Laden digitale Preisschilder missbräuchlich benutzt oder sich nicht an geltende Gesetze hält , darfst du nicht öffentlich vor diesem Laden warnen.

    Das ist dann nämlich Rufschädigung und geschäftsschädigend und der Ladenbesitzer kann dich dafür anzeigen und verklagen.


    Wenn du also gegen Betrug vorgehen willst, kannst du nur die "zulässigen Mittel" einsetzen.


    Zum Abschluss ....
    Die digitalen Preisschilder sind bislang erst in Norddeutschland in einer Testphase im Einsatz. Noch kommen also eher ungewollte Fehler vor. Stellt sich jedoch heraus, dass Verbraucher völlig unkritisch alles akzeptieren , kann so mancher Händler eben darauf kommen, die digitale Preisauszeichnung zu seinem Vorteil ( und zum Nachteil der Verbraucher) zu benutzen.


    Es gibt für den Handel noch keine Regel, wie an Tankstellen, dass nur der an der Preistafel angezeigte Preis gilt. Hier ist der Gesetzgeber also der Zeit noch hinterher. Gleichzeitig kann man im Laden auch nicht beobachten, ob sich der Preis zwischendurch ändert.


    Der Verbraucher kann also nur durch "bestehen auf seinem Recht" und "Kaufverweigerung" dafür sorgen, dass Missbraucht nicht erst einreißt oder wieder aufhört.

  • Die Testphasen sind vorbei. Die REWE-Gruppe installiert in jedem neuen Markt digitale Preisschilder und Media-Saturn will nach einem Test alle 420 Märkte in Deutschland auf digitale Preisschilder umstellen


    http://www.focus.de/finanzen/n…upermarkt_id_5184577.html


    Es bleibt bei dem, was ich schon vor rund 1/2 Jahr geschrieben hatte: Wachsam sein und misstrauisch bleiben


    1) Mengen vergleichen
    2) Preise merken
    3) Bei Diskrepanzen und Unterschieden auf Preis und Mengen des Preisschildes bestehen
    4 ) Hinweise auf angezeigte Kassenpreise ignorieren
    5 ) Gewerbeaufsichtsamt einschalten