Eine eigene Domain ist ein echter Wertgegenstand

  • Grundsätzlich ist eine eigene Domain nur eine technische Adressierung , damit man eine Internetseite erreichen kann.
    Hat man einen eigenen Server, braucht man die nicht einmal , weil man auch einfach nur die IP des Servers eingeben muss.
    Die eigene Domain-Adresse sorgt aber dafür , dass man die Seite unter einem bestimmten Begriff erreichen kann - auch wenn sich die IP-Nummer des Servers ändert.


    ABER


    Durch die Nutzung einer Domain gewinnt die Domain einen höheren Wert als es eine normale IP-Adresse hätte.
    Beliebtheitsgrad, Bekanntheitsgrad , Verbreitungsgrad usw. Viele Faktoren sind dazu geeignet, dem Domain-Namen einen höheren Wert beizumessen als sie es als reine technische Umsetzung hat.


    Der BGH hat das schon 2005 entschieden, dass eine Domain einen Wert hat ( diverse Dokumente dazu sind unter http://dejure.org/dienste/vern…g?Text=NJW%202005,%203353 zu finden ) .
    Dabei ist aber der Wert nicht bei der Domain selbst , sondern die Nutzung der Domain.


    Vor kurzem hat dazu eine Finanzgericht entschieden, dass eine Domain deshalb auch gepfändet werden kann ( Pressemitteilung untr http://www.fg-muenster.nrw.de/…M_11_15_10_2015/index.php Urteil unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe…4_AO_Urteil_20150916.html )


    Wer sich mit "Rechtskrams" weniger gut auskennt, wird eventuell länger benötigen, um die Veröffentlichung zu verstehen. Ich fasse mal zusammen wie ich es als Laie verstanden habe.


    Weil man eine Domain ja jederzeit verkaufen und zu Geld machen kann , wird sie zum Wertgegenstand , den man auch pfänden kann.


    Bei einem normalen Gegenstand kommt ein Gerichtsvollzieher und klebt auf den Gegenstand ein Amtssiegel ( im Volksmund "Kuckuck" genannt). Der Gegenstand darf ab jetzt nicht mehr verändert, weggebracht oder verkauft werden.
    Bezahlt man seine Schulden nicht rechtzeitig, wird der Gegenstand abgeholt und versteigert , um die Schulden abzudecken.


    Bei einer Domain kann man aber keinen Kuckuck anbringen . Sie ist ja kein realer Gegenstand.
    Weil sie aber trotzdem einen Wert hat , setzt sich das Gericht zwischen den Domainverwalter und den Domaininhaber.
    Ab jetzt kann der Domaininhaber seine Domain zwar weiter benutzen , darf aber den aktuellen Zustand nicht mehr ändern. Er trägt aber weiterhin alle Pflichten aus der Domain .


    Damit der Domaininhaber aber die Adresse jetzt nicht schnell zu Geld machen oder "wegbringen" kann , bekommt der Registrar die Information, dass die Domain gepfändet wurde. Ab jetzt kann nur noch das Gericht über die Domain bestimmen.
    Nur das Gericht kann die Domain wieder freigeben oder , wenn die Schulden nicht bezahlt werden , die Domain zum Kauf anbieten.
    Bis dahin ist sie für alles andere gesperrt.


    Wer also eine gut gehende Internetseite mit eigener Domain hat , hat vielleicht im Laufe der Zeit einen "Wertgegenstand geschaffen" von dem er nichts weiß oder ahnt.


    Wer Schulden nicht bezahlen kann , so dass der Gerichtsvollzieher kommen muss, muss bei ihm alles angeben was "von Wert" ist. Wenn ihr in so einer Zwickmühle seid , vergesst daher nicht, eure eigene Domain anzugeben.
    Ob sie so viel Wert hat, dass man sie pfänden und später schuldentilgend verkaufen kann , liegt allein im Ermessen des Gerichtsvollziehers. Vielleicht reicht der Wert ja schon aus , um einen Teil der Schulden damit abzahlen zu können ?


    Alternativ kann man natürlich auch schon lange vorher schauen, ob man durch den Verkauf der eigenen Domain eventuell so ein Verfahren direkt verhindern kann. Vielleicht bringt die Domain ja allein so viel in, dass du deine Schulden bezahlen kannst ?



    Für alle "Oberschlauen" , die das jetzt zum Tricksen benutzen wollen:
    Eine Domain muss längere Zeit aktiv genutzt werden, damit sie einen Wert bekommt. Einfach irgendwelche Domains registrieren zu lassen , erhöht nicht den Wert der Adresse.
    In eine Domain muss also Arbeit gesteckt werden, damit sie "einen Wert bekommt".


    Wenn ihr eine Domain besitzt , habt ihr aber auch die Pflicht sie zu nutzen. Ungenutzte Domainnamen können auf Antrag wieder entzogen werden. Das "berechtigte Interesse" einen Domainnamen zu nutzen , steht über dem Recht des Domaininhabers, der die Domain "einfach nur haben will".