Wem gehört ein Fahrzeug eigentlich ?

  • Bei einem Auto gibt es in Deutschland zwei Fahrzeugbriefe. Einen hat man immer dabei und der wirkliche wichtige bleibt zu Hause.
    In diesem Briefen steht drin, wer der Eigentümer des Fahrzeuges ist. Nur im "großen" , der zu Hause bleibt, stehen auch Daten über Vorbesitzer drin.


    Es ist oft üblich, dass man ein Fahrzeug auf einen Anderen zulässt.
    Damit wird er zum Besitzer und man "fährt auf seine Versicherung". Später kann man dann alles umschreiben lassen und bekommt die "er-fahrenen Prozente" für die vergangene Zeit. Der Versicherungsnehmer muss es nur bestätigen, dass das Fahrzeug nur durch diesen Fahrer geführt wurde.
    Dieses Verfahren wird üblicherweise innerhalb einer Familie durchgezogen, damit die Kinder nicht direkt mit über 200 Prozent beginnen müssen. Dann läuft das "Junior-Auto" auf den Namen eines Elternteils.


    ---


    Wenn aber "nicht eingetragene Lebensgefährten" den Wagen auf einen der beiden zulassen , kann es später kritisch werden.
    Man kann den Wagen nämlich nicht einfach verkaufen oder ab- oder ummelden , ohne dass der Andere zustimmt oder einen offiziellen Kaufvertrag unterzeichnet. Ganz offiziell gehört es nämlich dem anderen .


    Man kann zwar versuchen, den Wagen auch ohne Dokumente umzumelden , hat jedoch ein dickes Problem, wenn die Rechtmäßigkeit dafür nachgewiesen werden soll.


    Die größten Probleme tauchen jedoch auf, wenn das Paar sich im Streit trennt oder ein Partner unverhofft stirbt.
    Dem, der im Fahrzeugbrief eingetragen ist, gehört das Fahrzeug. Gibt es keine anderweitigen Dokumente oder ist der andere (im Todesfall des einen) nicht erbberechtigt , verliert er sein Fahrzeug an die Erben ohne Anspruch auf Schadenersatz .


    Um diese Probleme zu vermeiden, sollte man deshalb immer ein Schriftstück aufsetzen, in dem dokumentiert wird, dass dem nicht im Brief eingetragenem Partner das Fahrzeug gehört. Damit kann er das Fahrzeug später wieder ummelden. Es gehört ihm in jedem Fall weiterhin.
    Faktisch ist dieses Schriftstück ähnlich wie ein Kaufvertrag. Er dokumentiert das Eigentum am Fahrzeug und wird dann vorrangig vor dem Briefeintrag betrachtet.


    --------


    Der Besitzer ist übrigens nicht der Eigentümer. Eigentümer ist der , dem der Wagen gehört. Er hat den entsprechenden Fahrzeugbrief. Besitzer ist der jeweilige Nutzer des Fahrzeuges.


    Wer schon einmal ein Fahrzeug finanziert hat , weiß dass man ohne den Kfz-Brief nichts machen kann. Der bleibt so lange als Sicherheit beim Kreditgeber bis das Fahrzeug komplett abgezahlt ist. Dem gehört so lange der Wagen.