Online-Petitionen: Wie läuft das eigentlich ab ?

  • Im Internet gibt es viele Plattformen auf denen man eine Online-Petition erstellen kann.
    In der Regel wird nicht untersucht, ob sie wirklich sinnvoll sind und ob die vorgebrachten Argumente überhaupt einen realen Hintergrund haben.


    Theoretisch könnte man eine Petition erstellen , die "mehr Taschengeld für Kinder von Millionären" heißt und darauf warten, dass es genügend Mitmacher gibt, die der gleichen Meinung sind.


    Je nach Plattform , wird die Petition dann später an eine "entsprechende Stelle" weiter geleitet - wo sie dann zu einer "positiven Bewertung" und damit zu einer Änderung führen soll.


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    Eine Petition ist eigentlich eine Unterschriftensammlung mit denen man z.B. bei einer Regierung eine Bitte äußern kann.

    Hat man mindestens 50.000 Unterschriften gesammelt, muss sich der Petitionsausschuss damit beschäftigen und auch eine Rückmeldung über die Entscheidung geben.


    "Unterschrift" ist das Zauberwort. Jeder Unterzeichner steht also mit seinem Namen für die Unterstützung. In der Regel muss man deshalb auch Name und Anschrift angeben. Mindestens der Einreicher muss jedoch seine vollständigen Daten angeben.


    Seit 2005 gibt es auch die "Online-Petition". Diese sind jedoch nur gültig, wenn sie über die offiziellen Petitionsplattformen (des Landes oder der EU) gestartet werden.
    Für diese Petitionen wird eine spezielle Software genutzt, die es den "ich unterzeichne alle Petitionen" Leuten das Leben schwer machen soll. Gleichzeitig wird auch geprüft, ob der Petitionsersteller (Petent) überhaupt eine sinnvolle Petition erstellt hat.


    Ganz wichtig:
    Ist eine Petition einmal "beschieden" worden , muss sich der Petitionsausschuss nicht noch einmal mit der gleichen oder ähnlichen Sachlage befassen. Sie kann gleich "ad acta" gelegt werden.


    Würde ich es also wirklich schaffen eine Petition mit "mehr Taschengeld für Kinder von Millionären" zu starten und die nötige Zahl an Unterschriften erhalten , müsste sich der Petitionsausschuss nicht mehr mit einer späteren Petition "weniger Taschengeld für Kinder von Millionären" beschäftigen - weil sie faktisch den gleichen Inhalt hat ( Taschengeld für Kinder von Millionären)



    Petitionen auf anderen Plattformen haben keine Rechtsgültigkeit. Der Petitionsausschuss muss sich ihrer nicht annehmen.
    "Ohne Aussicht auf Erfolg" sind auch Petitionen, die sich nicht an die Petitionsstelle , sondern z.B. an bestimmte Politiker richten. Sie haben keine Pflicht, die Petition auch nur zu lesen, geschweige denn darüber zu entscheiden.
    Petitionen auf anderen Plattformen stellen also faktisch nicht mehr als eine Umfrage dar, dessen Ergebnis weitergeleitet wird.
    Es liegt nur am Empfänger , ob er sie gleich unbeachtet in den Papierkorb oder wenigstens einen Blick darauf wirft.


    Nähere Informationen zur Petition an sich:


    Zitat

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 17
    Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.


    http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_17.html
    Wer nicht zuständig ist , ist also der falsche Ansprechpartner. Ein einzelner Politiker ist keine Volksvertretung.


    Weitere Quellen:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Petition
    https://de.wikipedia.org/wiki/Online-Petition