Seit vielen Jahren hat man sich das Werbeversprechen der "Deutsche Post AG" verinnerlicht, dass Briefe rund einen Werktag nach der Einlieferung beim Empfänger ankommen. ( E + 1 = Einlieferungstag + 1 Tag = beim Empfänger )
Diesen Usus setzen auch Behörden voraus , wenn sie Bürger anschreiben. Ab dem nächsten Werktag gilt das Schreiben als eingegangen.
Seit dem 01.01.2016 hat die Deutsche Post AG aber ihre AGB geändert.
Auszug aus den AGB für nationale Briefe Punkt 4 Ab. 1)
ZitatDie Deutsche Post unternimmt dabei zwar alle zumutbaren Anstrengungen , um die Sendung innerhalb der Zeitfenster entsprechend ihren eigenen Qualitätszielen (Regellaufzeiten) abzuliefern. Diese internen zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch in sonstiger Weise Vertragsbestandteil , d.h. die Deutsche Post schuldet nicht die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines bestimmten Ablieferungstermins , soweit nicht für einzelne Produkte in den in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten besonderen Bedingungen etwas anderes geregelt ist.
Download-Link zur vollständigen AGB Brief National
Eine freundliche Mitarbeiterin bei der Servicehotline erklärte mir eben , dass ein ganz normaler Brief durchaus 7 Werktage laufen könnte und dürfe. Nur Express-Briefe müssen am nächsten Tag ankommen.
Was bedeutet das im Klartext ?
Wenn du einen Brief bekommst , der irgend etwas mit einer Frist zu tun hat, kann es durchaus sein, dass die Frist schon abgelaufen ist, bevor der Brief überhaupt angekommen ist.
Dann wird es problematisch: Fristen beginnen mit dem Zeitpunkt an dem der Empfänger sie erhält. Geht der Absender von "E +1" aus, wird er alles andere nicht akzeptieren wollen. Das ist dann "eine Sache für den Anwalt".
Durch die neuen AGB gibt es für Absender und Empfänger keine zeitliche Sicherheit, wann der Brief überhaupt ankommt.
Da ich noch auf einen sehr wichtigen Brief von der Polizei bzw. dem Gericht warte , empfahl mir freundliche Mitarbeiterin , ich solle doch dort einfach mal nachfragen , ob die schon einen Brief geschickt haben. Nur der Absender kann eine Sendungsverfolgung veranlassen und bis zum Ergebnis können durchaus einige Wochen vergehen .
Wenn du über etwas Wichtiges informiert werden sollst, sage dem Absender er soll AUF KEINEN FALL EINEN BRIEF SENDEN !!!!
Sollte er jedoch auf dem Brief bestehen , soll er ihn eben als "Express-Brief" oder als "Einschreiben mit Rückschein" senden .
"Express" garantiert 1 Tag und das "Einschreiben mit Rückschein" kann belegen , wann der Brief überhaupt angekommen ist.
Mit den neuen AGB müssen jetzt auch Behörden und andere ihre "Regeln" ändern. "Die Post" garantiert für nichts = Behörden können nicht mehr von der Annahme ausgehen , dass ein Brief auch eingegangen ist.
Das kann durchaus bedeuten, dass diverse Strafen nicht rechtmäßig sind, wenn sie von der alten Annahme "E +1 = Zustelltag" ausgingen.
Wer ist in der Beweislast ? Der Absender. Er will schließlich nachweisen, dass der Empfänger schuldhaft die Frist nicht eingehalten hat. Bei wichtigen Sachen also gleich einen Anwalt einschalten.