Polygamie und Kinderehen in Deutschland

  • In Deutschland ist gesetzlich nur die Monotonie ... pardon, ich meinte Monogamie ... erlaubt: Man darf also nur einen Ehepartner haben.
    Eine Heirat ist (unter ganz bestimmten Umständen) erst ab 16 Jahren möglich.


    Eigentlich darf es also keine Mehrfachehen oder Ehen mit unter 16jährigen geben. Und trotzdem gibt es sie und wurden bislang sogar anerkannt wenn sie durch Einwanderer vor der Einwanderung in ihrem Heimatland geschlossen wurden. Man hat also die Gesetze in anderen Länder akzeptiert.


    Nun ergibt sich dadurch aber das Problem, dass man etwas gestattet hat , was hier eigentlich verboten ist.
    Die Gesetzgebung will das nun aber ändern. "Gleiches Recht für alle .. egal woher sie stammen"


    Das könnte jetzt aber zu einem Problem für die Einwanderer werden.



    Ich persönlich sehe die Gründe darin , dass der Ehegatte in anderen Ländern durchaus eher eine Schutzfunktion und Ernährerfunktion darstellen soll.

    Das verheiratete Kind bekommt durch die Ehe einen Beschützer und Ernährer auf der gefährlichen Reise. Gleichzeitig ist sichergestellt , dass auch beide Ehepartner einreisen können. Bei Kindern und Eltern besteht dieser Anspruch jedoch nicht, wenn das Kind zuerst einreist. Es wäre also einfach ein Trick , mit dem das gewünschte Ziel sicherer erreicht werden kann.


    Es steht also nichts dagegen , die Kinderehe nicht anzuerkennen und sie aufzulösen.
    Der Ehegatte hat seine Schutzfunktion erfüllt und kann sich eine erwachsene Partnerin suchen. Das Kind kann behütet aufwachsen und Kind sein.


    Die Mehrehe hat eigentlich eine ähnliche Funktion. Auch hier muss der Mann seine Frauen versorgen können. Aus diesem Grund darf auch im Islam nicht jeder Mann mehrere Frauen haben.
    Da Frauen in Deutschland aber auch arbeiten dürfen und sich damit selber versorgen können, entfällt auch bei polygamischen Ehen die Grundlage.
    Auch hier steht also nichts dagegen, die Ehe nicht anzuerkennen.


    Natürlich können die erwachsenen Ex-Ehepartner auch weiterhin zusammen wohnen und leben. Diese Freiheit haben sie ja hier. Nur sind sie dann eben keine gesetzlich anerkannten Ehepartner mehr. Sie haben keine Rechte und Ansprüche gegeneinander mehr.


    Eigentlich gibt es also keine Probleme gegen die Nichtanerkennung von diversen Ehevariationen , die in Deutschland nicht zulässig sind.