Vor rund 2 Jahren habe ich bereits die ersten Themen im Zusammenhang mit einem Todesfall geschrieben.
Was man bei einem Todesfall wissen sollte
Bei der Beerdigung sparen
Heute möchte ich erneut auf dieses Thema kommen, da ein sehr guter Freund gerade ähnliches durchmachen muss und ich immer wieder um Rat gefragt werde. Ich formuliere einfach einmal diverse Fragen , die eventuell auftauchen könnten.
Wer muss sich um die Beerdigung kümmern ?
Das sollte ein Familienangehöriger oder ein guter Freund erledigen, der in der Lage ist , die "Gefühle aus dem Spiel zu lassen". Eine Beerdigung soll die Verstorbenen ehren , aber nicht die Hinterbliebenen ruinieren.
Wer muss die Kosten tragen ?
Natürlich muss der , der die Beerdigung organisieren soll, auch alle Kosten vorstrecken . Er bestellt alles und ist deshalb auch der Auftraggeber. Er allein haftet zunächst auch für alles.
Später hat er natürlich das Recht, sich die entstandenen Kosten von allen Erben zurückerstatten zu lassen.
Was ist , wenn der Verstorbene Geld auf dem Konto hatte ?
Dieses Geld ist zunächst kein Erbe, sondern dient zuerst dazu , die "Sachen des Verstorbenen zu regeln". Zunächst dient es also dazu, die Beerdigungskosten und andere Verpflichtungen des Verstorbenen zu begleichen.
Das bedeutet, dass damit sowohl die Beerdigungskosten als auch Mietrückstände und andere Schulden beglichen werden müssen. Erst wenn alle Kosten abgezogen sind, verbleibt das eigentliche Erbe.
Zu welchen Anteilen müssen weitere Kosten getragen werden ?
Es kann natürlich gut sein, dass das Geld auf dem Konto nicht ausgereicht hat. Alles was darüber hinaus geht , müssen dann die Angehörigen aus ihrer eigenen Tasche bezahlen.
Wer muss zahlen ?
Die nächsten Familienangehörigen und auch andere Erben. In der Regel zahlen dabei dann alle den gleichen Teil der Kosten - unabhängig davon, wer wie viel erbt.
Was sollte man mit dem Konto machen ?
Ist ein Mensch gestorben , enden auch alle Zugriffsmöglichkeiten auf seine Hinterlassenschaft. Sobald als eine Bank vom Tod erfährt , wird das Konto vorübergehend gesperrt. Kontovollmachten werden ungültig.
Das wird so gemacht, damit die späteren Erben nicht um ihre Hinterlassenschaft betrogen werden können.
Da aber die Beerdigung auch sehr viel kostet , solle man mit der Bank sprechen.
In der Regel ist es üblich, dass die Bank die reinen Bestattungskosten auch noch von diesem Konto begleicht. Dazu muss aber die erteilte Rechnung vorgelegt werden.
Die Kosten für Trauerfeiern und anderen Sachen gehören aber nicht dazu. Sie dienen schließlich nicht dem Verstorbenen, sondern den Hinterbliebenen.
Was dem Verstorbenen gehörte, darf nur dazu dienen, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln. Alles was ihn nicht unmittelbar betrifft , ist nicht seine Sache mehr.
Wie kann man schon im Vorfeld seine eigene Beerdigung regeln ?
Jeder sollte sich irgendwann einmal damit befassen , dass er eben auch nicht ewig leben wird.
Sterbekasse und andere Arten der finanziellen Vorsorge
Man kann bei Versicherungen und anderen Organisationen bereits zu Lebzeiten regelmäßig einen kleinen Betrag einzahlen, der dazu dienen soll, die Kosten der eigenen Beerdigung zu begleichen.
In solchen Versicherungen ist eindeutig geregelt, dass das angesparte Geld nur dazu dienen soll, die Beerdigungskosten zu begleichen.
Unfall- und andere Versicherungen
In vielen Verträgen gibt es eine "Todesfallsumme". Dieser Betrag wird den "Begünstigten" oder den Erben ausgezahlt , wenn man verstirbt.
Bei einer Unfallversicherung muss der Tod unmittelbar durch einen Unfall verursacht worden sein.
Bei einer Lebensversicherung darf der Tod nur nicht selbst verursacht worden sein , damit die Versicherung zahlungspflichtig wird.
Bei fondsgebundenn Versicherungen wird die Todesfallsumme nur an den Begünstigten ausgezahlt.
Ob die Erben das Geld bekommen oder die im Vertrag eingetragenen Begünstigten, ist vertraglich vereinbart.
Berufsgenossenschaft (BG)
Wer Zeit seines Lebens in einer Berufsgenossenschaft war , erwirbt damit oft auch Ansprüche für den Todesfall. Die Erben sollten sich deshalb auf jeden Fall bei der Berufsgenossenschaft melden und nachfragen.
Die BG muss nur auf Antrag zahlen. Rechtzeitiges Melden ist also unbedingt nötig.
Wie die Beerdigung ausgerichtet wird, kann man auf drei Arten regeln
Möglichkeit 1)
Man hinterlässt seine Wünsche im Testament. Diese werden dann zwar für den Erben verbindlich , sind aber im Nachhinein "völliger Unsinn". Wenn der Erbschein erteilt wurde, ist die Beerdigung ja schon längst vorbei.
Möglichkeit 2)
Angehörige über die eigenen Beerdigungswünsche unterrichten. Dann kann man aber leider nur darauf vertrauen, dass es später auch so umgesetzt wird. Es ist also auch keine Art, seine eigenen Vorstellungen über die Beerdigung durchzusetzen.
Möglichkeit 3)
Bei einem lokalen Betatter wird ein Bestattungsvertrag abgeschlossen. Darin kann man Punkt für Punkt alles festlegen , wie die eigene Beerdigung aussehen soll. In der Regel ist so ein Vertrag gleichzeitig mit einem kleinen Sparkonto verbunden , von dem später auch die Kosten gedeckt werden.
Aktuell sehe ich diese Kombination als ideal an, damit man sowohl seine Beerdigung ganz genau planen kann , als auch dafür sorgen kann, dass die Hinterbliebenen weder Kosten noch Mühen haben.
Als direkt Betroffener kann man also schon zu Lebzeiten dafür sorgen, wie die eigene Beerdigung auszusehen hat und dass sich keiner um die Beerdigung kümmern muss.
Man könnte sagen
Zitat"Hier sterbe ich und wie ich abgehe, bestimme und bezahle ich auch. Es ist alle geregelt. Ihr müsst euch um nichts zu kümmer".
Damit würde man alle Probleme der Angehörigen bereits im Vorfeld lösen. Man muss nur noch hinterlassen, mit welchem Beerdigungsunternehmen so ein Vertrag geschlossen wurde und wo er liegt.