Nachlass regeln , Erben , entstehende Probleme

  • Vor rund 2 Jahren habe ich bereits die ersten Themen im Zusammenhang mit einem Todesfall geschrieben.
    Was man bei einem Todesfall wissen sollte
    Bei der Beerdigung sparen


    Heute möchte ich erneut auf dieses Thema kommen, da ein sehr guter Freund gerade ähnliches durchmachen muss und ich immer wieder um Rat gefragt werde. Ich formuliere einfach einmal diverse Fragen , die eventuell auftauchen könnten.


    Wer muss sich um die Beerdigung kümmern ?
    Das sollte ein Familienangehöriger oder ein guter Freund erledigen, der in der Lage ist , die "Gefühle aus dem Spiel zu lassen". Eine Beerdigung soll die Verstorbenen ehren , aber nicht die Hinterbliebenen ruinieren.


    Wer muss die Kosten tragen ?
    Natürlich muss der , der die Beerdigung organisieren soll, auch alle Kosten vorstrecken . Er bestellt alles und ist deshalb auch der Auftraggeber. Er allein haftet zunächst auch für alles.
    Später hat er natürlich das Recht, sich die entstandenen Kosten von allen Erben zurückerstatten zu lassen.


    Was ist , wenn der Verstorbene Geld auf dem Konto hatte ?
    Dieses Geld ist zunächst kein Erbe, sondern dient zuerst dazu , die "Sachen des Verstorbenen zu regeln". Zunächst dient es also dazu, die Beerdigungskosten und andere Verpflichtungen des Verstorbenen zu begleichen.
    Das bedeutet, dass damit sowohl die Beerdigungskosten als auch Mietrückstände und andere Schulden beglichen werden müssen. Erst wenn alle Kosten abgezogen sind, verbleibt das eigentliche Erbe.


    Zu welchen Anteilen müssen weitere Kosten getragen werden ?
    Es kann natürlich gut sein, dass das Geld auf dem Konto nicht ausgereicht hat. Alles was darüber hinaus geht , müssen dann die Angehörigen aus ihrer eigenen Tasche bezahlen.


    Wer muss zahlen ?
    Die nächsten Familienangehörigen und auch andere Erben. In der Regel zahlen dabei dann alle den gleichen Teil der Kosten - unabhängig davon, wer wie viel erbt.


    Was sollte man mit dem Konto machen ?
    Ist ein Mensch gestorben , enden auch alle Zugriffsmöglichkeiten auf seine Hinterlassenschaft. Sobald als eine Bank vom Tod erfährt , wird das Konto vorübergehend gesperrt. Kontovollmachten werden ungültig.


    Das wird so gemacht, damit die späteren Erben nicht um ihre Hinterlassenschaft betrogen werden können.
    Da aber die Beerdigung auch sehr viel kostet , solle man mit der Bank sprechen.
    In der Regel ist es üblich, dass die Bank die reinen Bestattungskosten auch noch von diesem Konto begleicht. Dazu muss aber die erteilte Rechnung vorgelegt werden.


    Die Kosten für Trauerfeiern und anderen Sachen gehören aber nicht dazu. Sie dienen schließlich nicht dem Verstorbenen, sondern den Hinterbliebenen.
    Was dem Verstorbenen gehörte, darf nur dazu dienen, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln. Alles was ihn nicht unmittelbar betrifft , ist nicht seine Sache mehr.


    Wie kann man schon im Vorfeld seine eigene Beerdigung regeln ?
    Jeder sollte sich irgendwann einmal damit befassen , dass er eben auch nicht ewig leben wird.


    Sterbekasse und andere Arten der finanziellen Vorsorge
    Man kann bei Versicherungen und anderen Organisationen bereits zu Lebzeiten regelmäßig einen kleinen Betrag einzahlen, der dazu dienen soll, die Kosten der eigenen Beerdigung zu begleichen.
    In solchen Versicherungen ist eindeutig geregelt, dass das angesparte Geld nur dazu dienen soll, die Beerdigungskosten zu begleichen.


    Unfall- und andere Versicherungen
    In vielen Verträgen gibt es eine "Todesfallsumme". Dieser Betrag wird den "Begünstigten" oder den Erben ausgezahlt , wenn man verstirbt.
    Bei einer Unfallversicherung muss der Tod unmittelbar durch einen Unfall verursacht worden sein.
    Bei einer Lebensversicherung darf der Tod nur nicht selbst verursacht worden sein , damit die Versicherung zahlungspflichtig wird.
    Bei fondsgebundenn Versicherungen wird die Todesfallsumme nur an den Begünstigten ausgezahlt.


    Ob die Erben das Geld bekommen oder die im Vertrag eingetragenen Begünstigten, ist vertraglich vereinbart.


    Berufsgenossenschaft (BG)
    Wer Zeit seines Lebens in einer Berufsgenossenschaft war , erwirbt damit oft auch Ansprüche für den Todesfall. Die Erben sollten sich deshalb auf jeden Fall bei der Berufsgenossenschaft melden und nachfragen.
    Die BG muss nur auf Antrag zahlen. Rechtzeitiges Melden ist also unbedingt nötig.


    Wie die Beerdigung ausgerichtet wird, kann man auf drei Arten regeln


    Möglichkeit 1)
    Man hinterlässt seine Wünsche im Testament. Diese werden dann zwar für den Erben verbindlich , sind aber im Nachhinein "völliger Unsinn". Wenn der Erbschein erteilt wurde, ist die Beerdigung ja schon längst vorbei.


    Möglichkeit 2)
    Angehörige über die eigenen Beerdigungswünsche unterrichten. Dann kann man aber leider nur darauf vertrauen, dass es später auch so umgesetzt wird. Es ist also auch keine Art, seine eigenen Vorstellungen über die Beerdigung durchzusetzen.


    Möglichkeit 3)
    Bei einem lokalen Betatter wird ein Bestattungsvertrag abgeschlossen. Darin kann man Punkt für Punkt alles festlegen , wie die eigene Beerdigung aussehen soll. In der Regel ist so ein Vertrag gleichzeitig mit einem kleinen Sparkonto verbunden , von dem später auch die Kosten gedeckt werden.
    Aktuell sehe ich diese Kombination als ideal an, damit man sowohl seine Beerdigung ganz genau planen kann , als auch dafür sorgen kann, dass die Hinterbliebenen weder Kosten noch Mühen haben.


    Als direkt Betroffener kann man also schon zu Lebzeiten dafür sorgen, wie die eigene Beerdigung auszusehen hat und dass sich keiner um die Beerdigung kümmern muss.
    Man könnte sagen


    Zitat

    "Hier sterbe ich und wie ich abgehe, bestimme und bezahle ich auch. Es ist alle geregelt. Ihr müsst euch um nichts zu kümmer".


    Damit würde man alle Probleme der Angehörigen bereits im Vorfeld lösen. Man muss nur noch hinterlassen, mit welchem Beerdigungsunternehmen so ein Vertrag geschlossen wurde und wo er liegt.

  • Wenn ihr direkt in diese Antwort hinein springt , lest bitte erst einmal alles von Anfang an ( Nachlass regeln , Erben , entstehende Probleme )


    Nachdem die reine Beerdigung organisiert ist , gibt es für die Angehörigen die nächsten Probleme.


    Sterbeurkunde, Totenschein
    Stirbt man im Krankenhaus , kümmert es sich um die Ausstellung der entsprechenden Dokumente. Diese muss man sich gesondert abholen. Das macht in der Regel aber schon der beauftragte Bestatter.


    Stirbt ein Mensch aber zu Hause oder in einem Pflegeheim , muss man extra einen Arzt rufen , der den Tod bescheinigt.
    Vor einigen Tagen wurde publik, dass viele Ärzte diese Gelegenheit benutzen, um die Angehörigen noch einmal so richtig über den Tisch zu ziehen. Dabei werden sogar angesehene Ärzte zu Betrügern.


    Es ist ganz genau geregelt, wie viel so eine Sterbeurkunde maximal kosten darf.
    Aktuell beträgt die Gebühr maximal 76 Euro.
    Die Ärzteverbände und - Vertretungen versuch aktuell, diese Gebühr auf ein höheres Niveau festlegen zu lassen. Sie hätten gerne um die 170 Euro als Maximalhöhe .
    Wird jedoch der jeweilige Maximalbetrag überschritten, handelt es sich zweifelsfrei um Betrug.
    In dem Fall sollte man sich eine Rechnung geben lassen - jedoch nur den maximal zulässigen Betrag zahlen.
    Hat man bar und alles gezahlt, sollte man danach den unberechtigten Betrag zurück fordern.

    Schon mal erlebt, dass ein Betrüger vor Gericht seinen Betrug einklagt ? Keine Chance.
    Ihr könnt also solchen Drohungen gelassen entgegen sehen - oder selbst sogar noch mit dem Gericht drohen.


    Für mich ist ein Arzt keine Vertrauensperson mehr, wenn er einen Betrug versucht hat. Wer will schon einem Betrüger sein Leben anvertrauen ?
    Das gilt selbst dann, wenn sein Personal den Betrug versucht hat. Der Arzt ist dafür verantwortlich und hat in der Regel sogar den Betrugsversuch erst veranlasst.



    Fahrzeuge abmelden
    Ein Fahrzeug kann man nur persönlich abmelden oder man muss einem Beauftragten den Personalausweis mitgeben. Bei einem Todesfall ist es deshalb unbedingt nötig, dass man einen noch gültigen Personalausweis hat, wenn der Wagen nicht direkt umgemeldet werden soll.


    Deshalb:
    NICHT zuerst zur Stadt gehen, um den Tod anzuzeigen
    Die Stadt macht dabei nämlich den Ausweis ungültig und man kann das Fahrzeug nur mit enormen Aufwand wieder abmelden.
    Wird ein Fahrzeug nicht abgemeldet, laufen Steuern und Versicherung zunächst weiter.


    Fahrzeuge benutzen
    Einerseits muss erst geklärt sein, wer die Fahrzeuge später bekommen wird. Bis dahin darf keiner das Fahrzeug benutzen.
    Andererseits besteht für die Fahrzeuge kein Versicherungsschutz mehr, sobald der Versicherungsnehmer gestorben ist. Die Benutzung ist damit sogar strafbar.


    Kommt also bitte nicht auf die extrem blöde Idee, das Fahrzeug eines Verstorbenen benutzen zu wollen.
    Das gilt sogar für den Fall, dass man das Fahrzeug auch bisher zur Nutzung bekommen hat. In dem Fall darf man es nur noch sicher abstellen, bis alles geklärt ist.


    Fahrzeuge verkaufen
    Das Fahrzeug gehört dem Verstorbenen sozusagen so lange noch , bis es einem Erben zugesprochen worden ist. Es darf also nicht verkauft werden.


    Verträge kündigen und umschreiben lassen


    Versicherungen
    Laufen sie nur auf den Namen des Verstorbenen, wird die Versicherung "leistungsfrei", sobald es keinen Versicherungsnehmer mehr gibt. Auf der anderen Seite übernimmt aber ein Erbe auch alle Zahlungsverpflichtungen.
    Sobald also ein Erbschein ausgestellt wurde, sollte sich der Erbe mit allen Versicherungen in Verbindung setzen.


    Da es keinen "ursprünglichen Versicherungsnehmer" mehr gibt, gibt es auch Sonderkündigungsrechte für den Erben.
    Im Streitfall mit der Versicherung sollte man sofort einen Anwalt zu Rate ziehen.

    Ganz wichtig zu wissen:
    Verträge werden nicht "umgeschrieben", sondern es wird immer ein völlig neuer Vertrag abgeschlossen. Das bedeutet, dass der Vertrag auch völlig andere Bedingungen als der Altvertrag haben kann.


    Obwohl es eigentlich "Neuverträge" sind, wird versicherungsintern aber oft die Schadensstatistik vom Altvertrag übernommen. SOLLTE dieser Fall eintreten, muss man ganz eindeutig darauf bestehen, dass es sich eben ein neuer Vertrag mit neuen Bedingungen und neuem Versicherungsnehmer handelt. "Altlasten" dürfen nicht auf diesen übertragen werden.


    Auch hier: Im Zweifelsfall direkt zum Anwalt und nicht erst auf Diskussionen oder Schriftwechsel einlassen.


    Versorgungsverträge
    Ähnlich wie bei Versicherungen, laufen Versorgungsverträge (Strom, Gas, Wasser. Telefon) erst einmal weiter. Der Erbe kann die Verträge kündigen oder beantragen, den Vertrag zu übernehmen.


    Besonders schwer machen es einem in der Regel Telekommunikationsfirmen, wenn man eine Wohnung oder Haus geerbt hat.
    Hier helfen dann Sterbeurkunde und Erbschein, um den Tod zu bestätigen und die eigenen Rechte zu beanspruchen.


    Für eine "Vertragsübernahme" (mit Rufnummern usw) wird da in der Regel die Unterschrift des Anschlussinhabers verlangt.


    Sollte es, trotz eingereichter Unterlagen, weiterhin schwer gemacht werden, sollte man ganz frech sein und stur bleiben.
    - "Bitte sehr, dann schicken Sie doch die Unterlagen an [Grabstätte]. Wollen Sie nicht verstehen, dass ein Verstorbener nichts mehr unterschreiben kann ?"
    - "Sie erhalten die Kündigung per Einschreiben und Rückschein mit sofortiger Wirkung. Wenn Sie die nicht akzeptieren wollen, ist es Ihr Problem. Bin mal gespannt, wie Sie ein Mahnverfahren durchziehen wollen .. denn: Wenn Sie meine Kündigung nicht akzeptieren, haben Sie keinerlei Rechte.Ich lasse es sehr gerne auch auf ein Prozess ankommen. Ich werde gewinnen, Sie verlieren.


    Es hört sich sehr hart an, jedoch hat man sonst keinerlei Handhabe gegen große Konzerne.
    Einen Anwalt würde ich erst dann einschalten, wenn "etwas vom Gericht kommt". Man sollte jedoch bereits alles so handhaben, als wenn man ihn dabei hätte: Wenn Telefonate nichts ändern, wird alles nur noch per Brief mit Einschreiben gemacht. Der Anwalt braucht sichere Beweise, dass und was man alles unternommen hat.
    Dazu gehört auch, dass man in Briefen Fristen und Termine setzt. Das wird nämlich oft vergessen.


    Neuberechnung von Verbrauchsabgaben
    Leben im Haushalt jetzt weniger Personen, sollte man die Vorauszahlungen auch an die neuen Gegebenheiten anpassen lassen. Das mindert die monatlichen Dauerkosten.

    Grundsätzlich sollte man alle Verträge überprüfen

    Steht nur der Verstorbene als Vertragspartner drin, müssen sie geändert oder neu gefasst werden.


    Sind auch andere Personen als Begünstigste im Vertrag genannt, sollten diese Personen genau prüfen, ob sie einen ähnlichen Vertrag günstiger bekommen.
    Gerade ältere Menschen bekommen manche Versicherungen nicht mehr, weil sie zu alt und damit ein zu hohes Risiko sind. Diese sollten (in einem solchen Fall) auch einen ungünstigen Vertrag übernehmen, damit sie für diesen Fall immer noch versichert sind.


    Bankkonto weiterführen/übertragen
    Von manchen Verträgen erfährt man oft erst durch Abbuchungen, die durchaus seit Jahrzehnten laufen. Dadurch dass das Bankkonto übertragen wird, erfährt man zunächst einmal, welche Zahlungen regelmäßig abgerufen werden. Dabei hilft dann die Bank.
    Später wird man es merken, wenn irgendwann einmal eine Abbuchung auftritt, bei der man den Grund nicht kennt.
    Mindestens ein Jahr lang sollte man deshalb ganz genau prüfen, für was da Geld abgebucht werden soll.
    Es ist besser, sich an den "Abbucher" zu wenden, als dass man überraschend ein Mahnverfahren für den Verstorbenen (oder sich selbst) im Briefkasten hat.