Pavillon oder Sonnenschirm vom Wind zerstört : Wer zahlt ?

  • Es gibt immer wieder Wetterlagen, in denen es plötzlich Windböen oder einen starken Sturm gibt .
    Plötzlich meint der im Garten aufgestellte Pavillon , er wäre ein Fesselballon , reißt sich los und schwebt sanft von dannen.
    Oder der schwere Sonnenschirm wäre lieber ein Baum und streckt sein Gestänge wie Äste in die Lüfte.


    Es ist ganz klar: Beide Sachen sind durchaus später nicht mehr zu gebrauchen.


    Wer zahlt aber den zerstörten Pavillon oder Sonnenschirm ? Welche Versicherung ist dafür zuständig ?


    Ich habe mich gerade eben da etwas näher von einem Fachmann informieren lassen.
    - Wohngebäudeversicherung ist nicht zuständig , da beide Sachen nicht Teil des Wohngebäudes sind
    - Hausratversicherung ist nicht zuständig , weil sich die Sachen nicht im Wohngebäude befanden , als sie beschädigt wurden.


    Es gibt keine Versicherung, die diesen Schaden unmittelbar begleicht.
    " Sachen, die außerhalb von Gebäuden aufbewahrt werden, können nicht versichert werden "


    Die einzige Möglichkeit, dass ein Schaden an einem Pavillon oder Sonnenschirm durch eine Versicherung beglichen werden würde , wäre der Fall , dass sie schuldhaft durch eine andere Person beschädigt werden , die eine Haftpflichtversicherung hat.
    Nur dann würde eine Versicherung für den Schaden aufkommen müssen.


    In allen anderen Fällen gilt:
    Im Schadensfall einfach froh sein , wenn es nur beim Schaden am Pavillon oder Sonnenschirm geblieben ist. Den Gang zur Versicherung kann man sich sparen.



    PS:
    Vielleicht findet ihr ja eine Versicherung, die auch in diesem Fall den Schaden begleichen würde.
    In dem Fall müsst ihr aber wissen , dass Versicherungen erst ab "amtlich bestätigter" Windstärke 8 zahlungspflichtig sind.


    Wenn ihr nicht zufällig direkt neben einer Messstation wohnt, wird euch leider keiner bestätigen können , dass in eurem Garten ein Sturm gewütet hat. Ihr würdet also trotz Versicherung nichts bekommen .