Es gibt immer wieder Wetterlagen, in denen es plötzlich Windböen oder einen starken Sturm gibt .
Plötzlich meint der im Garten aufgestellte Pavillon , er wäre ein Fesselballon , reißt sich los und schwebt sanft von dannen.
Oder der schwere Sonnenschirm wäre lieber ein Baum und streckt sein Gestänge wie Äste in die Lüfte.
Es ist ganz klar: Beide Sachen sind durchaus später nicht mehr zu gebrauchen.
Wer zahlt aber den zerstörten Pavillon oder Sonnenschirm ? Welche Versicherung ist dafür zuständig ?
Ich habe mich gerade eben da etwas näher von einem Fachmann informieren lassen.
- Wohngebäudeversicherung ist nicht zuständig , da beide Sachen nicht Teil des Wohngebäudes sind
- Hausratversicherung ist nicht zuständig , weil sich die Sachen nicht im Wohngebäude befanden , als sie beschädigt wurden.
Es gibt keine Versicherung, die diesen Schaden unmittelbar begleicht.
" Sachen, die außerhalb von Gebäuden aufbewahrt werden, können nicht versichert werden "
Die einzige Möglichkeit, dass ein Schaden an einem Pavillon oder Sonnenschirm durch eine Versicherung beglichen werden würde , wäre der Fall , dass sie schuldhaft durch eine andere Person beschädigt werden , die eine Haftpflichtversicherung hat.
Nur dann würde eine Versicherung für den Schaden aufkommen müssen.
In allen anderen Fällen gilt:
Im Schadensfall einfach froh sein , wenn es nur beim Schaden am Pavillon oder Sonnenschirm geblieben ist. Den Gang zur Versicherung kann man sich sparen.
PS:
Vielleicht findet ihr ja eine Versicherung, die auch in diesem Fall den Schaden begleichen würde.
In dem Fall müsst ihr aber wissen , dass Versicherungen erst ab "amtlich bestätigter" Windstärke 8 zahlungspflichtig sind.
Wenn ihr nicht zufällig direkt neben einer Messstation wohnt, wird euch leider keiner bestätigen können , dass in eurem Garten ein Sturm gewütet hat. Ihr würdet also trotz Versicherung nichts bekommen .