Copyrights: Wie man sein Urheberrecht sichern kann

  • Aktuell soll das europäische Urheberrecht geändert werden. Diese Änderung soll jedoch nicht der Inhalt des Themas werden , sondern wie man sein Recht sichern kann.


    Ganz wichtig zu wissen ist:
    Das Urheberrecht ist nicht gleichzeitig auch ein Veröffentlichungsrecht. Der Urheber darf bestimmen, wer sein Werk veröffentlichen darf.
    - Das "Veröffentlichungsrecht" kann weitergegeben oder verkauft werden.
    - Das Urheberrecht bleibt immer beim Urheber. Es kann nicht verkauft oder weitergegeben werden.
    . Das Urheberrecht endet erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das Veröffentlichungsrecht kann danach durchaus neu entstehen (ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft)
    - "Copyprights" fassen heute sowohl Urheberrecht als auch Veröffentlichungsrecht in einem Begriff zusammen. Sieht man einen solchen Vermerk, wird man nur daran erinnert, dass jemand Rechte an de Werk hat.
    - Ein "Copyrightvermerk" ist NICHT nötig , sondern regelt nur die Bedingungen unter denen man das Werk nutzen können soll/darf. Steht nichts dabei , ist jegliche Kopie verboten. Das gilt auch dann, wenn kein "Copyrightvermerk" dabei steht.

    Grundsatz beim Urheberrecht und bei den Copyrights: Was nicht speziell erlaubt ist , ist verboten.




    Das Urheberrecht entsteht ganz automatisch mit dem Schaffen eines Werkes ab einer gewissen "Schaffenshöhe".
    Nur der Urheber kann bestimmen, dass sein Werk kostenlos und allgemein freizugänglich veröffentlicht werden darf.


    Man muss also erst einmal das Recht haben, um dann später darauf verzichten zu können. Das wird leider beim Urheberrecht falsch verstanden.
    "Es ist das alleinige Recht des Urhebers, auf sein Recht zu verzichten"


    Weil aber viele Netzwerke versuchen , den Urhebern "ihr Recht zu stehlen" , indem sie entsprechende Passagen in ihren Bedingungen verstecken , ist es wichtig, dass man als Urheber sein Recht beanspruchen kann.


    Welche Möglichkeiten gibt es eigentlich , sein Urheberrecht im Internet zu sichern ?

    Es ist Fakt, dass man für alles was man im Internet schreibt alleinig verantwortlich ist. Du selbst bist immer der Urheber von dem was du schreibst und musst dafür die Verantwortung tragen.
    Aber auch wenn du die Verantwortung tragen musst, entsteht nicht automatisch ein "Urheberrecht".


    Für ein einfaches "Hallo, du Socke" gib es kein Urheberrecht .. aber .. es gibt ein Veröffentlichungsrecht.. und das ist das eigentliche Copyright. Das muss man der Internetseite erteilen, damit es überhaupt veröffentlicht werden darf.
    Dieses Veröffentlichungsrecht muss man also der Seite oder dem Betreiber übertragen .


    In einem Forum oder Netzwerk
    Wer sich anonym oder mit einem Pseudonym bei einer Seite registriert , hat es später erst einmal schwer, sein Urheberrecht nachzuweisen.


    Leider bedeutet das nicht , dass das Geschriebene später auch automatisch gemeinfrei wird und es jeder kopieren darf. Die Seite hat das Veröffentlichungsrecht bekommen und kann damit sogar andere Seiten verklagen , wenn der Urheber seinen Artikel später identisch woanders erneut veröffentlicht.
    Der Urheber kann dadurch sogar selber "zum Opfer" werden , weil er ja nicht nachweisen kann , dass der Beitrag unter Pseudonym auch von ihm stammt.


    Mit einem Pseudonym kann man aber sein Urheberrecht dadurch sichern und nachweisen, dass man einen "Copyrightvermerk" im Beitrag hinterlässt , wenn man ausschließen will , dass das das Veröffentlichungsrecht missbraucht wird.
    Da kann man dann auch hinzuschreiben , unter welchen Bedingungen es veröffentlicht werden darf.
    Dieser Vermerk muss aber einen Namen enthalten , der ganz eindeutig zum Autor führt. Man muss also in diesen Vermerken seine Anonymität aufgeben.


    Wer sich mit Klarnamen registriert , hat es auch nicht leichter
    Viele Namen sind identisch und die Personen unterscheiden sich nur durch ihre Adresse voneinander .


    Auch hier sollte der Autor einen Copyrightvermerk setzen , wenn er ausschließen will , dass sein erteiltes "Veröffentlichungsrecht" als "Urheberrecht" ausgelegt wird.
    Wenn man jedoch einen häufig vorkommenden Namen hat, muss man sich etwas einfallen lassen, um später seine Identität nachweisen zu können. Da genügt es nicht einmal, wenn man die komplette Adresse hinzu schreiben würde , weil sie nach einem Umzug ja nicht mehr zum Vermerk passt.


    Ein Copyrightvermerk kann auch zu einem "persönlichen Markenzeichen" werden. Man muss ihn nur immer wieder identisch verwenden , damit er zu einer "Marke" wird.
    Wer diese "Marke" zuerst benutzt , hat auch das Recht darauf. Alle anderen müssen sich ein eigenes "Markenzeichen" ausdenken.
    Wie , und unter welche Bedingungen, das abläuft , sichert das Markenrecht zu. Es entsteht (genau wie das Urheberrecht) ganz automatisch und muss nicht extra beantragt werden.


    Als Betreiber einer Internetseite hat man viel mehr Möglichkeiten
    Hier gibt es die Möglichkeit, dass man in einem besonderen Bereich die kompletten Daten der Autoren hinterlegt , damit diese später ihre Urheberschaft nachweisen können.


    Dadurch kann der Vermerk eines Nutzers automatisch mit geänderten Daten zusammen geführt werden , so dass im Vermerk automatisch auch immer die aktuellen Angaben zu sehen sind.


    Natürlich kann eine Seite auch "zum Zeugen" werden.
    Wenn dem Seitenbetreiber die persönlichen Daten des Nutzers bekannt sind , und er bereit ist , die Kombination aus Pseudonym + realer Identität nachzuweisen , hat der Urheber einen "Zeugen" , der seine Identität als Urheber bestätigt.


    Bei manchen Sachen geht es leider aber nicht ohne Gericht. Wer sein Recht beanspruchen will , muss notfalls auch klagen wollen. Gerichte verlangen aber immer Beweise und richten sich nur nach den jeweils gültigen Gesetzen.


    Unter Lizenz stellen
    Es gibt viele Arten von Lizenzen. Eine solche "Lizenz" ist aber nur ein allgemeine Ausführung von dem was man sonst in einem Copyrightvermerk schreiben würde.


    Der große Vorteil der Lizenzen ist:
    Sie werden international veröffentlicht , übersetzt und genutzt. Die "Lizenzträger" sichern zu, dass sie gegen Lizenzverstöße vorgehen.


    ABER ...
    Auch hier kann nur der Urheber "Lizenzmitglied" werden. Nur der Urheber kann bestimmen, dass sein Werk unter einer gewissen Lizenz steht. Er muss sich also beim Lizenzträger legitimieren.


    Zusammenfassung
    - Urheberrecht entsteht automatisch
    - Nur der Urheber kann Veröffentlichungsgenehmigungen erteilen
    - Nur der Urheber kann bestimmen , dass ein Werk "völlig frei" veröffentlicht werden darf
    - Nur der Urheber kann verhindern , dass eine Veröffentlichungsgenehmigung missbraucht wird
    - Der Urheber muss von Anfang an darauf achten, dass er seine Urheberschaft nachweisen kann , damit er späteren Missbrauch seiner Werke verhindern kann


    Es ist ein allgemeiner Irrglaube , dass ein Verzicht auf in Urheberrecht automatisch zu einem allgemeinen Veröffentlichungsrecht führt. Genau das Gegenteil ist nämlich der Fall !!!
    Eine Internetseite, die das Veröffentlichungsrecht bekommen hat , kann durchaus dafür sorgen , dass weitere Veröffentlichungen als "Raubkopie" verfolgt werden.
    Wenn der Urheber nicht bekannt ist , hat er keine nachweisbaren Rechte mehr am Werk . Die erteilten Veröffentlichungsrechte bleiben jedoch weiterhin bestehen.