Wann beginnt die Arbeitszeit und was zählt zur privaten Zeit ?

  • Arbeitszeit ist die Zeit, in der man seine Arbeitskraft gegen Bezahlung zur Verfügung stellt. Wie lang diese Zeit ist, wie sie bezahlt wird und andere Modalitäten regelt der Arbeitsvertrag.


    Die geleistete Arbeitszeit wird in der Regel durch Zeiterfassungssysteme dokumentiert und kontrolliert.


    Was gehört aber zur Arbeitszeit und was ist private Zeit ?


    Alles was zur "persönlichen Vorbereitung" auf die Arbeit gehört, gehört zur privaten Zeit.
    Das Anziehen von Arbeitsbekleidung und PSA gehört zur privaten Zeit. Selbst das Ausziehen der Jacke gehört, ganz streng genommen, zur Privatzeit eines Arbeitnehmers.
    Umgekehrt endet die Arbeitszeit mit dem Beenden der Arbeit. Das Anziehen von Privatkleidung gehört schon wieder zur privaten Zeit.


    Das Hochfahren von Maschinen, Computern und anderen Arbeitsmaschinen gehört schon zur Arbeitszeit.
    Es ist eine Tätigkeit, die im Zusammenhang mit der Arbeit erfolgt. Ohne sie kann die Arbeit nicht erledigt werden. Für das Inbetriebnehmen der Geräte ist der Arbeitgeber zuständig.


    Muss der Mitarbeiter erst Maschinen in Betrieb setzen, um die Zeiterfassung betätigen zu können, handelt es sich seinerseits um eine freiwillige Arbeitsleistung, die nicht lange dauern darf.
    Dauert es relativ lange, bis die Zeiterfassung zur Verfügung steht, sollte man auf jeden Fall mit den Zuständigen sprechen.


    Pausenzeiten sind keine Arbeitszeiten
    Pausenzeiten werden nicht bezahlt. Während der Pause ist der Arbeitnehmer deshalb "Privatmensch in Arbeitsumgebung".
    Vorgesetzte können im Notfall zwar Pausen abbrechen und andere Sachen. Der Arbeitnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, Arbeiten während seiner Pausenzeit zu verrichten.


    Ab dem Moment, ab dem man eine Pause unterbricht, um eine Arbeit weisungsgemäß zu erledigen, endet die Pausenzeit und die Arbeitszeit beginnt.

    Das kann auch haftungsrechtliche Folgen haben:
    Wird aus Hilfsbereitschaft die Pausenzeit genutzt, um zu helfen, befindet man sich immer noch "in Pause", wenn es keine Anweisung zur Hilfe gab. Eventuell durch den Arbeitnehmer unabsichtlich verursachte Schäden während dieser Zeit, unterliegen dann nicht immer der Haftpflicht des Arbeitnehmers.


    Das war ein Hinweis, wenn ihr einmal einen Privatschaden über eure Haftpflichtversicherung abwickeln müsst. Diese Versicherungen weigern sich in der Regel nämlich, Schäden zu regulieren, die im Zusammenhang mit einer angeordneten Arbeit entstanden sind.
    Bitte sprecht in einem solchen Fall mit eurem Anwalt, damit er entsprechend argumentiert.


    In einem persönlichen Prozess in diesem Zusammenhang stand bereits vorher fest:
    Es geht vorrangig darum, festzustellen, ob es während der Arbeitszeit passiert ist oder während der Freizeit, in der eine private Haftpflichtversicherung zahlungspflichtig wird.
    Nach ca. einer halben Stunde, stand das Ergebnis fest: Pause = Freizeit. Die Haftpflichtversicherung musste daraufhin den Schaden regulieren und auch die bis dahin entstandenen Kosten aller Beteiligten tragen.


    Es ist also sehr wichtig, dass man ganz scharfe Grenzen zwischen Arbeit und Pause zieht !



    Toilettenzeiten sind keine Pausenzeit

    Bislang haben alle Arbeitgeber vor Gericht verloren, die Toilettenzeiten minutiös dokumentieren und als Pausenzeit anrechnen wollten.

    Raucherzeiten sind Pausenzeiten

    Die "übliche Zigarettenpause" zählt zur Pause und man muss sich deshalb auf Verlangen auch dazu ausstempeln. Das ist selbst dann zulässig, wenn der Weg zum Pausenbereich um ein Vielfaches länger ist als die eigentliche "Zigarettenpause".
    Raucher und Nichtraucher haben die gleiche Gesamtpausenzeit. Wie sie die nutzen, ist ihnen selbst überlassen.


    Darf ich mich erst duschen und dann erst ausstempeln ?
    Nein. Den "Dreck" zu entfernen, liegt in deinem eigenem Interesse. Es hat keinen Zusammenhang mit einer zu erledigenden Arbeit. Es ist also deine private Zeit. Zuerst also "stempeln" und dann erst duschen, umziehen usw.


    Macht man es trotzdem anders, muss man mit Konsequenzen rechnen, da es eine falsche Angabe der eigentlichen Arbeitszeit ist.



    Bereitschaftszeit ist Freizeit und Arbeitszeit gleicherrmaßen
    Sobald die Freizeit durch eine Anweisung beendet wird, beginnt die Arbeitszeit. Hier gibt es dann keine private Rüstzeit mehr, die für die Arbeitszeit unberücksichtigt bleiben muss.
    "Rufbereitschaften" sollten deshalb in Arbeitsverträgen gesondert erwähnt (und auch vergütet) werden.


    Darf der Arbeitgeber Arbeitskraft während der Freizeit abfordern ?
    Nein. Er darf nicht verlangen, dass man sich zuerst ausstempelt und dann noch einige Arbeiten verrichtet. Ein paar wenige Minuten am Tag sind zulässig. Was darüber hinaus geht, verstößt gegen Verträge und Gesetze.


    Darf mich der Arbeitgeber im Urlaub anrufen, damit ich etwas für ihn erledige ?
    Solche Anrufe sind nur zulässig, wenn hochwichtige betriebliche Gründe dafür sprechen, dass du in deinem Urlaub gestört wirst. Dazu muss es dann so wichtig sein, dass es "ohne dich nicht geht".
    Probleme durch Unfähigkeiten von Kollegen und Untergebenen sind jedoch kein Grund dafür. Die gehören zum "normalen Tagesgeschäft" und müssen durch andere gelöst werden.


    Vorsicht:
    Wer sich ein Alleinstellungsmerkmal schafft "ohne mich läuft nichts", der hat dieses Merkmal auch im Urlaub. Das betrifft alle, die Informationen für sich behalten , die sei eigentlich auch anderen hätten zugänglich machen müssen. Der kann also ohne Probleme immer wieder im Urlaub gestört werden.


    Ansonsten sind solche Störungen natürlich zulässig, wenn es im Arbeitsvertrag so vereinbart wurde. Dann bekommst du ja auch eine entsprechende Bezahlung - hoffe ich.


    Darf mich der Arbeitgeber auch in einer Krankheitszeit anrufen ?
    Krankheitszeiten sind nur bedingt Freizeit. Es kommt auf die Art der Krankheit an und in wieweit solche Anrufe die Genesung behindern. Grundsätzlich ist es deine Aufgabe, alles zu unternehmen, was deine Genesung beschleunigt.


    Es besteht keine Pflicht zur dauernden Erreichbarkeit. Du musst also nicht immer in Telefonreichweite sein, wenn du zum Arzt gehst und dich auch nicht nachts im Schlaf stören lassen.
    Sobald du "krank geschrieben" bist, hast du auch keine Rufbereitschaft mehr.
    Der Rest ist Ernessenssache und vom Einzelfall abhängig.