Die Diesel-Skandal-Firma will plötzlich Diesel-Privilegien abschaffen lassen

  • Ein "ranghoher" VW-Mitarbeiter setzt sich jetzt dafür ein, dass Diesel höher besteuert wird. Gleichzeitig will er die Einführung der "Blauen Plakette", jedoch nicht nur für Euro 6 Fahrzeuge sondern für alle Fahrzeuge die die Auflagen erfüllen.
    "Viele VW Diesel mit Euro 5 sind sauberer als die von Mitbewerbern mit Euro 6", ließ er sinngemäß verlauten.


    [hr]
    "Butter bei die Fische" sagt man im hohen Norden.


    VW ist nicht willens oder in der Lage, Euro 6 Fahrzeuge zu bauen, die die Norm auch im echten Straßenverkehr einhalten. VW hat auch bis heute noch kein Fahrzeug gebaut, das der seit September gültigen Norm "Euro 6d" entspricht. Das hat aber bislang auch noch kein anderer Hersteller.


    Es entspricht wirklich den Tatsachen, dass viele Euro 5 Fahrzeuge von VW sauberer sind als die Euro 6 der Nachfolge-Generationen.


    Der "Typ von VW" will, dass die eingesparten Diesel-Subventionen in die Förderung der Elektromobilität fließen sollen.
    Nun schaut einmal, was die neuen Ziele von VW sind: Sie wollen groß ins E-Auto-Geschäft einsteigen.


    VW will also effektiv ...
    ... dass ihre Mitbewerber in einem Bereich ausgebremst werden, in dem VW jetzt als "schwarzes Schaf" bekannt wurde. Dass die anderen Hersteller auch nicht viel besser sind spielt keine Rolle dabei. VW ist die Skandalnudel, nicht die anderen.


    ... dass die einzusparenden Diesel-Subventionen in den Bereich fließen, die VW als neues Ziel hat.
    Damit die Subventionen überhaupt laufen können, müssen sie natürlich erst frei werden.


    ... dass ihre eigenen Kunden die Vorteile verlieren, weswegen sie erst vor kurzer Zeit noch einen neuen VW gekauft haben.
    Freundlich per Handschlag begrüßen und hinter dem Rücken mit der anderen Hand schon das Messer zücken. So muss sich wohl ein Kunde vorkommen, der erst vor kurzem einen neuen Diesel gekauft hat, im Vertrauen auf die Versprechen von VW.


    So sehe ich persönlich den tatsächlichen Inhalt der kurzen Verlautbarung