Dienstwagenregelung - Dienstwagen können teilweise abgesetzt werden

  • Dienstwagenregelung


    Der Nutzungsvorteil des Dienstwagens wird bei der Einkommenssteuer als Arbeitslohn angerechnet.
    Zuzahlungen zur Anschaffung des Wagens können dann aber als Werbungskosten geltend gemacht werden.


    Benzinkosten können nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie einzeln in einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden.


    Bundesfinanzhof Az.: VI R 96/04