Ausgangssperre bedeutet nicht, dass man eingeschlossen ist

  • Bei einer Ausgangssperre darf man auch weiterhin zur Arbeit gehen und Lebensmittel für den täglichen Bedarf einkaufen.

    Man muss jedoch vom Arbeitgeber eine Bescheinigung haben, dass man zur Arbeit muss und sich auch sonst immer wieder kontrollieren und befragen lassen. Unnötige Wege sind nämlich absolut verboten.

  • Und wo bekomme ich einen Schein für den Lebensmitteleinkauf her?

    "Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein:
    sie muß zur Anerkennung führen.
    Dulden heißt beleidigen."
    Johann Wolfgang von Goethe


    Jeder ist gleichermaßen individuell.


    Man kann nicht sterben, ohne gelebt zu haben.

  • Das ist wirklich eine sehr gute Frage. Da es so etwas in Deutschland noch nie gab, wird man wahrscheinlich auf immer wieder andere Lösungen dafür treffen.


    ich würde sagen, dass man wahrscheinlich nur zum Lebensmittel in unmittelbarer Reichweite gehen darf.

    Je weiter das nächste Geschäft ist, desto einfallsreicher müssen die Kontrollbehörden da wohl sein.


    Spätestens, wenn man auf dem Lande wohnt, und das nächste Geschäft viele Kilometer entfernt ist, wird sich das mit den Kontrollen wahrscheinlich erledigen.


    Dann wird man wahrscheinlich vor dem Geschäft angeben müssen wo man wohnt.


    Wie gesagt... bisher hat es sowas bis noch nicht gegeben.

    Ausgangssperren in Kriegszeiten hatten andere Hintergründe und man brauchte Passierscheine, die von der lokalen Kommandantur ausgestellt wurden.