Bei einer Ausgangssperre darf man auch weiterhin zur Arbeit gehen und Lebensmittel für den täglichen Bedarf einkaufen.
Man muss jedoch vom Arbeitgeber eine Bescheinigung haben, dass man zur Arbeit muss und sich auch sonst immer wieder kontrollieren und befragen lassen. Unnötige Wege sind nämlich absolut verboten.