Gericht kippt Oster-Reiseverbot für Mecklenburg-Vorpommern

  • Am Mittwoch hatte das Land Mecklenburg-Vorpommern schnell noch den neuen Paragraf 4 in die "Verordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2 " eingeführt. Demnach wäre es den Einwohnern verboten gewesen, Tagesausflüge zu ganz bestimmten Reisezielen zu unternehmen.


    Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat in zwei Eilverfahren diese Verordnung außer Kraft gesetzt. Die Entscheidung ist unwiderruflich und endgültig.


    Das betrifft aber nur das Reiseverbot für die Einwohner. 

    Bürger aus anderen Bundesländern dürfen auch weiterhin nicht in Mecklenburg-Vorpommern zu touristischen Zwecken einreisen - auch nicht wenn sie dort eine Zweitwohnung haben.