Deutschland: KEINE Maskenpflicht für Fahrzeugführer

  • Die Straßenverkehrsordnung sagt eindeutig aus, dass ein Fahrzeugführer jederzeit identifizierbar sein muss.

    Aus diesem Grund ist es nicht zulässig, als Fahrer/in vorsorglich eine Schutzmaske zu tragen.


    Die Polizei hat einen Ermessensspielraum, ob und wie weit er eine Maske/Schutzmaske als "unzulässige Gesichtsbedeckung" betrachten darf.

    Je mehr die Maske vom Gesicht bedeckt, desto höher die Chance, dass man bestraft werden kann.


    Community-Masken bedecken in der Vielzahl viel mehr vom Gesicht als schmale OP-Masken. Bei ihnen ist die Gefahr also auch viel höher, dass ein Polizist mal kein Auge zudrückt.

    Als "mildernder Umstand" könnte gewertet werden, wenn eine Risiko-Person gerade in einem Laden zum Einkaufen war und nur vergessen hat, die Maske abzulegen.

    Aber wie schon gesagt: Es kommt nur darauf an, wie ein Polizist die Lage aus seiner Sicht aus betrachtet.


    Zitat

    Was ist, wenn ich mit Maske durch eine Radarfalle geblitzt werde ?

    In dem Fall kann der Fahrer später vielleicht nicht ermittelt werden. Er kann also durchaus straffrei bleiben.

    Damit das nicht ausgenutzt werden kann, kann jedoch dem Halter/Fahrzeugbesitzer eine Fahrtenbuch-Pflicht auferlegt werden.


    Das bedeutet, dass er zu Beginn jeder Fahrt den Kilometerstand notieren muss und wer das Fahrzeug gefahren hat. Das ist dann eine Auflage, die er nicht nur für kurze Zeit, sondern für viele Jahre lang auferlegt bekommen kann.

    Es kann auch gerichtlich auferlegt werden, dass dazu extra ein elektronisches Fahrtenbuch bzw. eine Blackbox eingebaut wird, die ganz automatisch jede Fahrt festhält.


    Also überlegt es euch gut, ob ihr als Fahrer lieber einfach mal einen Verstoß zugebt und die Strafe auf euch nehmt. Ansonsten müsst ihr ganz penibel jede Fahrt aufschreiben und das Fahrtenbuch auch immer dabei haben. damit ihr es bei jeder Verkehrskontrolle auch vorlegen könnt.