BGH weist Klage gegen das Bewertungsportal "spickimch.de" ab - Lehrer müssen sich benoten lassen

  • Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Benotung von Lehrern im Internetforum spickmich.de erlaubt.
    Das Recht der Schüler und anderer Nutzer auf Meinungsaustausch und freie Kommunikation überwiege das Recht der klagenden Lehrerin auf informationelle Selbstbestimmung, hieß es in dem in Karlsruhe verkündeten Urteil. Insbesondere, da sich die Bewertung auf die berufliche Tätigkeit der Klägerin beschränke.


    Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/spickmich112.html


    Es wird aber darauf hingewiesen, dass dieses ein Einzelfall ist und nicht für andere Portale gilt.