Unter Kein unbedingter Anspruch auf Sat-Schüssel für deutsche Mieter gibt es ein Urteil, das ein BGH-Urteil eigentlich so weit auslegt, dass es fast zur Diskriminierung wird.
Im gleichen Haus dürfen 2 ausländische Mitbewohner eine Sat-Schüssel aufstellen.. ein deutscher Mieter jedoch nicht... obwohl er ja u.a. berufliche Interessen geltend machte.
150 Kabelkanäle genügen also für einen deutschen Mieter - eigentlich ja wirklich eine sehr große Menge..
gleichzeitig aber dürfen Mieter anderer Nationalität noch weitere Kanäle per Parabolantenne empfangen... weil es im BGH-Urteil steht.
Was ist denn nun eigentlich aus dem Gleichbehandlungsprinzip geworden ?