Seit dem 25. 01.2021 nur noch medizinische Masken in ÖPNV und Geschäften in ganz Deutschland zulässig

  • Seit gestern haben alle Bundesländer Verordnungen, dass man in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften nur noch "medizinische Masken" tragen darf. Als "medizinische Masken" gelten nur OP-Masken oder FFP2- oder FFP3-Masken ohne Ventil.


    Wer weiterhin Schals oder Alltagsmasken aus Stoff trägt, wird so behandelt als wenn er gar keine Maske trägt.


    ACHTUNG: 

    Die Ordnungs-und Gesundheitsämter kontrollieren, ob die Maskenpflicht auch eingehalten wird. Dabei werden sie durch die Polizei unterstützt. Nach einer kurzen Übergangszeit drohen Trägern von anderen Masken auch entsprechende Strafen.