medizinische Masken mit Hinweis "non medical"

  • OP-Masken und FFP2- bzw. FFP3-Masken werden als "medizinische Masken" bezeichnet. Trotzdem tragen sie den Aufdruck "non medical" (nicht medizinisch)


    Das liegt daran, dass "wirklich medizinische Masken" eine Prüfung und Zulassung als Medizinprodukt brauchen. Damit unterliegen sie dann aber auch speziellen Gesetzen.

    Für die Hersteller von Masken ist es fast unmöglich gewesen, so schnell alle weltweit nötigen Zulassungen zu bekommen, damit man eine weltweite Versorgung mit Schutzmasken sicher stellen kann.


    Bereits zu Beginn der Corona-Epidemie gab es Ausnahmen für die Zulassung von Masken:

    FFP2-Masken, die bis Ende Juni 2020 hergestellt wurden, brauchten noch keine CE-Kennzeichnung und -Nummer zu tragen. Auch KN95 Masken, die bis zu dieser Zeit hergestellt wurden, gelten als FFP2-Masken, wenn sie die entsprechenden Normen erfüllten und trugen.


    Für medizinische Masken wurden und werden die Gesetze immer wieder geändert. Auch für sie gibt es daher Übergangszeiten.

    In Deutschland gilt aktuell noch das Medizinproduktgesetz (MPG) Es ist noch bis zum 25.Mai 2020 gültig und wird danach durch ein neues Medizinprodukte-Durchführungsgesetz (MPDG) abgelöst.

    Der Link zum neuen Gesetz führt nur zu Wikipedia, da das neue Gesetz noch nicht angewendet wird.


    Es war und ist also viel einfacher, eine Maske einfach als "nicht medizinisch" zu bezeichnen als sich mit immer wieder ändernden Medizinproduktegesetzen herum zu schlagen. 

    Das macht eine Maske jedoch nicht weniger wirkungsvoll. Wenn die Herstellungsnormen eingehalten werden, besteht auch der entsprechende Schutz.