Clan-Chef versucht sich nach Deutschland rein zu klagen

  • Nachdem ein Clan-Chef in 25 Jahren 19 Mal rechtskräftig verurteilt wurde - Raub, schwerer Diebstahl, Hehlerei, Unterschlagung, bandenmäßiger Drogenhandel - hat man ihn 2019 abgeschoben, als seine Duldung ausgelaufen war. Als er dann illegal einreiste (ein erneuter Gesetzesverstoß) wurde er dann auch wieder abgeschoben.

    Er erhielt eine Wiedereinreisesperre von 7 Jahren.


    Jetzt hat er versucht, sich nach Deutschland rein zu klagen. Als Grund schickte er seine in Deutschland lebende Familie mit Kindern vor. Schließlich habe er ja immer noch ein Umgangsrecht und müsse sie deshalb auch besuchen können.


    In einem Gerichtsverfahren wurde heute festgestellt, dass die beiden Abschiebungen illegal waren:

    Im ersten Fall hätte erst vorher eine offizielle Ankündigung stattfinden müssen. Die war nicht erfolgt. Er stand schon länger auf der Liste, hatte jedoch immer Gründe gefunden, trotzdem noch weiterhin eine Duldung zu erhalten.

    Im zweiten Fall hatte es eigentlich eine Vereinbarung gegeben, dass er auch nach Ablauf seiner Duldung nicht einfach abgeschoben werden sollte. Man wollte erst noch eine Entscheidung dazu abwarten. Diese Vereinbarung wurde mit der Abschiebung nicht eingehalten.


    Im Prozess wurde jedoch auch festgestellt, dass er trotzdem nicht wieder einreisen darf. Er stellt eine Gefahr für die Öffentlichkeit dar und die Wiedereinreisesperre bleibt weiterhin in Kraft. Dass ihn die Familie deshalb nicht in Deutschland sehen kann, lässt sich nicht vermeiden. Die öffentliche Sicherheit geht vor.


    Abschiebungen rechtswidrig: Clan-Chef Miri darf nicht wieder einreisen - n-tv.de


    PS:

    Nach dem Vorfall 2019 wurden die Gesetze derart verschärft, dass man nicht erst langwierige Verfahren durchlaufen muss, bevor jemand abgeschoben werden kann. Vorher führte es nämlich dazu, dass sich Abschiebekandidaten einfach absetzten und untertauchten.

    Auch heute gibt es noch Hunderte, die sich illegal in Deutschland aufhalten weil sie schon vor langer Zeit ihre Duldung verloren haben, jedoch trotzdem nicht ausgereist sind.

    Darunter befinden sich sowohl wirklich Bedürftige als auch Personen, die immer wieder Straftaten verübt haben.