Deutschland: Strafen für Corona-Vergehen werden weiterhin bearbeitet

  • Viele Kommunen sind mit der Bearbeitung von Corona-Vergehen nicht hinterher gekommen. Immer noch werden daher Strafen für solche Vergehen verhängt., obwohl Corona längst schon vorbei ist.


    Rechtsgrundlage 1)

    Die Verjährungszeit beträgt 3 Jahre (gerechnet ab Ende des jeweiligen Jahres)

    Damit können sogar noch Vergehen aus 2020 bis Ende 2023 bestraft werden.


    Rechtsgrundlage 2)

    Gleichbehandlungsprinzip.

    Aus diesem Grund kann man auch nicht alle noch laufenden Bearbeitungen einfach einstellen. Schließlich haben andere auch Strafen für ihre Vergehen erhalten.


    Wer sich seit 2020 also etwas zu Schulden kommen lassen hat, sollte erst ab ca. Mitte Januar 2024 aufatmen.

    Es gibt bei Verjährung nämlich noch eine kleine Hintertür: Die Bearbeitung muss bis zum Ende des letzten Tages im Jahr begonnen haben.

    Wird also eine Bearbeitung am 31.12.2023 um 23:59:59 Ihr begonnen, kann die Strafe immer noch eingefordert werden.


    Aus diesem Grund haben Gerichte auch spezielle Briefkästen, bei dem ein eingeworfener Brief einen Zeitstempel mit der exakten Uhrzeit erhält. Nur 1 Sekunde zu spät und der Vorgang ist verjährt.


    Bei Strafen für Corona-Vergehen wird man wohl nicht mit einer so exakten Zeit rechnen müssen.

    Wenn ein Brief jedoch länger läuft, spielt es keine Rolle, wann er eingegangen ist, sondern wann er von der Behörde abgesendet wurde. Deshalb erst Mitte Januar die Sektkorken knallen lassen. ;)