Unabhängig vom Rechtsbereich soll sich in diesem Thema alles finden was im direkten Zusammenhang mit Fahrzeugen und Verkehr steht.
Fallschilderungen oder Fragen bitte aber nicht hier, sondern im Rechtsbereich stellen.
Auto und Recht
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Vandalismus
Urteil vom Amtsgericht München AZ.: 222 C 7272/06
Vandalismus beim Autodiebstahl wird nicht durch die Teilkasko abgedeckt.Nur Schäden, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Diebstahl stehen, werden reguliert.
Einige Beispiele:
Schlägt ein Dieb also eine Scheibe ein, um das Autoradio zu stehlen, so werden die Schäden beglichen – nicht aber wenn die Scheibe nur aus Frust zerstört wird.Wird eine Antenne abgeknickt, um sie zu entwenden = Schaden wird beglichen – nicht aber, wenn sie nicht mitgenommen wird.
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Handyverbot
Urteil vom OLG Düsseldorf AZ.: IV-2 SS OWI 134Das bloße Aufheben oder „Umsetzen“ des Handys während der Fahrt ist nicht verboten.
Um verbotswidrig zu handeln muss das Handy während der Fahrt auch benutzt werden (z.B. Telefonieren, Anwählen, SMS lesen oder tippen usw..) -
Dienstwagenregelung
Der Nutzungsvorteil des Dienstwagens wird bei der Einkommenssteuer als Arbeitslohn angerechnet.
Zuzahlungen zur Anschaffung des Wagens können dann aber als Werbungskosten geltend gemacht werden.Benzinkosten können nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie einzeln in einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden.
Bundesfinanzhof Az.: VI R 96/04
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GEZ für Autoradios
Zusätzliche Rundfunkgebühren für Zweitradios in Fahrzeugen sind nur dann zulässig, wenn die Fahrzeuge ganz oder teilweise beruflich genutzt werden.
Der Klage einer Ärztin, die sich geweigert hatte, für das Zweitgerät in ihrem Auto zusätzliche Gebühren zu zahlen, wurde
stattgegeben.Das Gericht sah in der Fahrt von der Wohnung zur Praxis keine teilweise gewerbliche Nutzung des Wagens.
(Verwaltungsgericht Göttingen, Az: 2 A 394/06, Urteil vom 10.05.2007)