Apple ist es gelungen, ein Urteil zu erwirken, das Nachbauten von MAC-Rechnern vebietet.
MAC OS X-Betriebssysteme dürfen nur auf Apple-Rechnern eingesetzt werden - das ist der Hauptbestandteil der Klage.
Da der andere hersteller aber keine Originalhardware einbaute und der Rechner auch kein Apple-Rechner ist, verstieß der Nachbau gegen die Lizenzbedingungen des BS.