Straferhöhung bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

  • Die Onlineausgabe von BILD berichtet unter http://www.bild.de/BILD/politi…afen-fuer-die-taeter.html dass geplant ist, das Strafmaß bei "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" zu erhöhen.


    Aktuell liegt es zwischen 6 Monate und 5 Jahre.


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    Kommentar:
    Angriffe auf Beamten sind etwas anderes als Widerstand.
    "Widerstand" ist auslegbar und reicht von einem "Nein, mache ich nicht" über "Drohung durch Gesten" bis hin zu direkter körperlicher Gewalt.


    Wenn eine Gesetzesänderung stattfindet, sollten hierbei auch die Tatbestände genauer definiert werden um persönliche Auslegungen von Beamten ausschließen zu können.
    Justizia muss objektiv sein, um gerecht sein zu können.