Änderung des Widerrufsrechts bei Online-Lieferungen

  • Seit dem 4. August 2009 hat sich was im Widerrufsrecht geändert .
    Man kann in AGB von Firmen immer wieder lesen, dass ein Widerrufsrecht nicht bei Daten- und Services gilt sofert sie sofort erbracht wurde oder ermöglicht wurden


    Diese AGB-Klausel ist jetzt für alle Verträge ab dem 04.08.2009 unwirksam - es gibt jetzt also ein (bedingtes) Widerrufsrecht.


    "Seit dem 4. August 2009 können Verbraucher Dienstleistungsverträge auch dann noch widerrufen, wenn die Firma bereits begonnen hat, den Auftrag auszuführen. Der Widerruf ist nur dann nicht mehr möglich, wenn der Vertrag vor Ende der Widerrufsfrist bereits vollständig erfüllt wurde."
    Quelle: http://www.vz-nrw.de/UNIQ125930383501737/link3811A


    Das gilt für Verträge wie bei Datenlieferungen oder etwas anderes, was ein Kunde z.B. im Internet sofort bekommen kann.
    "Vollständig erfüllt" bedeutet, dass der Kunde die Ware bekommen und bezahlt hat.