Fahrerkarten - Wann muss man sie haben ?

  • Zunächst einmal :
    In Fahrzeugen ab 2.8t, die für Güter- oder Personenbeförderung zugelassen sind, müssen Kontrollgeräte eingebaut sein.
    Die alten "Fahrtenschreiber" haben so ziemlich ausgedient und wurden durch elektronische Versionen ersetzt.


    Mietfahrzeuge
    Wieso in manchen Miet-Transportern keine Kontrollgeräte eingebaut sind (und sie deshalb auch keine Kontrolldaten erfasst werden müssen) kann ich mir nur dadurch erkären, dass es eine besondere Zulassungsmöglichkeit gibt.
    Findet man ein Fahrzeug mit einem Kontrollgerät vor (egal welcher Art). sollte man sich an die Fahrtzeit-Vorschriften halten.
    Der Fahrer ist für die Einhaltung verantwortlich, nicht der Halter/Unternehmer.


    Im Zweifel sollte man sich bei "amtlicher Stelle" rückversichern, ob man das Kontrollgerät benutzen muss.
    Falls JA, unterliegt man dem Fahrpersonalgesetz mit seinen Ruhezeitenverordnungen - ubabhängig davon ob man eine Beschäftigung als Fahrpersonal ausübt.


    Falls NEIN, sollte man sicherheitshalber eine schriftliche Bestätigung der "amtlichen Stelle" mitführen.
    BAG und Polizei urteilen nach eigenem Ermessen. Sollte deren Beurteilung anders ausfallen als die der "amtlichen Stelle", erhält man von der Behörde des Kfz-Zulassungskreises "unschöne Post".


    Nach eigenen Erfahrungen kann diese Post auch einige Jahre später eintreffen (obwohl die Verjährung längst überschritten ist). Hier zählt jedoch nicht der gesunde Menschenverstand, sondern die "amtlichen Auslegungen":
    Das Schreiben muss nicht beim Empfänger ankommen, sondern es muss nur versucht werden, es zuzustellen (auch an veraltete Adressen).
    In einem solchen Fall hat es mir geholfen, dass ich auf einem offiziellen Prozess bestanden habe.
    Und genau in einem solchen Prozess kann die erhaltene schriftliche Bestätigung "bares Geld" wert sein.


    Die "Normalfälle" werden aber bei KBA sehr gut aufgelistet und erklärt.
    Kontrollgerätekarten