Schlechte Sicht , Schnee

  • Schlechte Sicht
    Im Winter herrschen oft sehr schlechte Sichtverhältnisse durch Regen, Graupelschauer, Schnee und Nebel.


    Natürlich gilt hier vorrangig, dass man immer nur ein solches Tempo fahren darf mit dem man beim Bremsen noch innherhalb der Sichtweite zum Stehen kommen kann.
    Um die Sichtweite zu erhöhen, schalten viele Fahrer Zusatzscheinwerfer wie z.B. Nebelscheinwerfer ein.
    Nebelscheinwerfer dürfen nur bei starker Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee und Regen eingesetzt werden.


    Wenn man keine Nebelscheinwerfer hat, sollte man nicht das Fernlicht benutzen. Das Licht wird von den Wassertropfen des Regens/Nebels reflektiert und sorgen somit nur dafür, dass man geblendet wird.


    Eigene Tipps zusätzlich (ohne Gewähr):


    Tipp 1:
    Wer Fahrzeuge mit Klappscheinwerfern besitzt, sollte mal Folgendes probieren: Klappen zu und Lichthupe festhalten.
    Bei manchen dieser Fahrzeuge strahlt das Licht dann in üblicher Nebelscheinwerferhöhe aus Zusatzschlitzen. Es gibt die gleiche Wirkung wie mit Nebelscheinwerfern.
    Vorsicht: Nie den Gegenverkehr blenden.


    Tipp 2:
    Leuchtweitenregulierung ganz nach unten regulieren und testen ob man in dieser Scheinwerferposition auch bei Fernlicht nicht geblendet wird.


    Beide Tipps könnten nützlich sein, wenn man sich z.B. alleine auf einer Landstraße den Weg "ertasten" muss. Hier würde ich persönlich alles probieren, was mir eine unfallfreie Fahrt ermöglicht.


    Wenn keine Regel und kein Tipp hilft:
    WEG VON DER MITTELLINIE !!!
    Leuchtpfähle und die rechte Fahrbahnmarkierung sind Orientierungshilfen. Benutzen zwei aufeinander zufahrende Fahrzeuge die Mittellinie als Orientierungshilfe, führt es unweigerlich zum Unfall.


    Nebelschlussleuchten
    Nebelschlussleuchten dürfen nur bei Sichtverhältnissen von unter 50 Metern eingeschaltet werden. Es gilt eine gesetzliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bei eingeschaltetem Nebelschlusslicht.
    Sobald der Bereich (mit den geringen Sichtverhältnissen) verlassen wird, sind die Nebelschlussleuchten unverzüglich auszuschalten.


    Nebelschlussleuchten blenden nachfolgende Fahrer extrem. Das kann dadurch in manchen Fällen sogar dazu führen. dass der nachfolgende Fahrer das eigene Bremslicht nicht mehr wahrnimmt - was zum Unfall führen kann.
    Zusätzlich kostet das Fahren mit unnötig eingeschalteter Nebelschlussleuchte ein Strafe.


    Schneeketten


    In Gebirgsregionen schreiben Verkehrszeichen oft den Einsatz von Schneeketten vor. Ansonsten sollte man sie nach erkennbarer Schneelage einsetzen.
    Schneeketten verschleißen relativ schnell. Aus diesem Grund sollte man sie nicht unnötig anlegen.
    Mit Schneeketten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h als maximal zulässig.


    Schneeketten haben auf Eis übrigens keine Wirkung - eher das Gegenteil. Hier würden nur Typen nützlich sein, die zusätzliche "Spikes-Einheiten" besitzen, die sich im Eis festkrallen können. Spikes sind als Komplettreifen seit den 70er Jahren in Deutschland verboten.


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