Die Ausbildung zum Staplerfahrer ...
nein ! richtig heißt es ja "Fahrerausbildung für Flurförderzeuge"...
... kann auf mehrere Arten geschehen:
Mehrwöchiger Lehrgang bei TÜV und anderen öffentlichen Prüfstellen
Hierbei lernt man dann in Theorie und Praxis, wie man mit einem Stapler umgehen muss und was zu beachten ist.
Vorteil dieser Langtzeitausbildung ist, dass man darin auch sehr viel Praxis sammelt.
Ausbildung und offizielle Prüfung im Betrieb
Hier wird mehr Wert auf die Tagespraxis gelegt.
Ein-Tages-Ausbildung mit Prüfung vor einem zugelassenem Sachverständigen
Sie werden innerhalb von nur 10 Stunden zum Staplerfahrer geschult.
Die meiste Zeit wird darin auf Theorie verwendet.
Für die Praxisübungen steht kaum Zeit zur Verfügung.
Am Ende der Lehreinheit folgt dann die offizielle Theorieprüfung, die aus Staplerfahrer absolvieren müssen, die einen mehrwöchigen Lehrgang absolviert haben.
Und auch ohne vorher je auf einem Stapler gesessen zu haben, müssen sie wieder die gleichen Prüfungsaufgaben absolvieren wie Fahrer mit mehrwöchigen Schulungen.
Hier ist also sowohl sehr schnelle Auffassungsgabe als auch fahrerisches Können nötig um beide Prüfungen zu bestehen !
Nach bestandener Prüfung dürfen sich alle Absolventen (egal aus welcher Ausbildungsart) "Staplerfahrer" nennen.
Bisher liegt aber nur in der Ausbildung erworbene Fahrpraxis vor.
Ich habe keinen Staplerschein, fahre aber in meiner Firma einen Gabelstapler.
Du bist damit kein Staplerfahrer.
Ein Staplerfahrer ist allein für seine Arbeit verantwortlich.
Er darf und MUSS Aufträge ablehnen, die der Sicherheit zuwider laufen.
Passiert ein Unfall ist nur er dafür verantwortlich.
Wer (ohne Staplerschein) auf Anweisung seines Chefs einen Stapler bewegt, ist nur soweit verantwortlich, wie es seine bisherige Ausbildung und erfahrung zulassen können.
Alles Andere muss der Chef verantworten.
Das betrifft aber auch Aufgaben, die den Sicherheitsbestimmungen zuwider laufen.
Im Nachhinein wird aber auf den Fahrer trotzdem eine Verantwortung abgewälzt werden.
Natürlich darfst du auf privaten und "abgeschlossenen" Geländen jede Art von Fortbewegungsmitteln mit Einverständnis des Geländebsitzers benutzen.
Du bist dabei aber in keiner Art versichert !!!