Warum ein Internet-Shop den falschen Bestand anzeigen kann

  • Schaut man in einen Internet-Shop, sieht man oft, dass der Artikel verfügbar bzw auf Lager ist.
    Nachdem man die Ware bestellt hat, bekommt man dann eventuell aber später Nachricht, dass es doch noch einige Zeit dauert , weil die Ware aktuell vergriffen ist.


    Wieso zeigt der Shop dann eine Verfügbarkeit an ?


    Eigentlich ....
    muss der Internetshop bei jedem Aufruf eines Artikels , das Lagersystem abfragen bevor eine Verfügbarkeit angezeigt werden kann.
    Ich öffne also eine Übersichtsseite mit 5 Artikeln = der Shop muss die jeweiligen Lagermengen abfragen.
    Ich blättere auf dei nächste Seite weiter (weil ich nichts Passenden gesehen habe) und der Shop muss auch diese Artikel wieder abfragen um den Bestand anzuzeigen.


    Aus Langeweile einfach mal 10 Shopseiten durchgeblättert und der Shopp hätte 50x den Bestand abfragen müssen.
    Jetzt stellt man sich vor, dass ich nicht der einzige Interessent bin. Parallel zu mir schauen 100 andere Internetnutzer auf die Shopseiten und der Shop muss faktisch gleichzeitig 5.000 Abfragen im Lagersystem machen.


    Rechnet man dann mal durch wie viele Interessenten am Tag in einem bekannten / beliebten Shop unterwegs sind, so kommt man locker auf mehrere Millionen Abfragen ... auch wenn nichts gekauft wird.


    So viele Abfragen belasten das Shopsystem, verursachen einen sehr hohen Traffic und belasten wiederum auch die Rechner des Lagersystems.
    Unnötige Abfragen kosten Systemressourcen, Zeit und Traffic. Sie werden deshalb bei großen Shops vermeiden.


    In der Realität ...


    a) In regelmäßigen Abständen fordert das Shopsystem eine Bestandsmeldung von den angeschlossenen Lagersystemen an. Diese Bestände werden dann bis zur nächsten Aktualisierung angezeigt.


    b) Bei Artikeln, die selten aufgerufen werden, findet eine Aktualisierung mit jedem Zugriff statt, während bei den "üblichen Artikeln" nur automatische Aktualisierungszyklen für ein Update sorgen.


    c) Nur Artikel mit geingen Lagerbeständen werden bei Aufruf aktualisiert


    d) Die Anzeige wird nicht wirklich regelmäßig aktualisiert, sondern richet sich allein nach den Lagebestandssystemen. Diese geben dann nur eine Bestandsmeldung an den Shop, wenn der Bestand unter einen gewissen Wert gesunken ist .... und innerhalb der üblichen Lieferzeit kein Nachschub zu erwarten ist.


    Bei dem einen Shop gibt es den Artikel, während es bei dem anderen Shop keinen Bestand mehr gibt ?


    Das erklärt sich wie folgt...


    a) Nicht jeder Händler kauft direkt vom Werk ein. Wenn der Großhändler noch Bestände hat, kann er auch dann noch liefern, wenn die Ware beim Werk schon ausverkauft ist.


    b) Manche Händler haben eigene Lager. Sie können deshalb auch dann noch liefern, wenn der Artikel ausverkauft ist und nicht mehr produziert wird.


    c) Manche Händler haben eine Kombination aus mehreren Lieferanten + eigenem Lager.
    Sie können deshalb auf mehrere Lieferanten-Lager zurückgreifen und bei Produktionsschwierigkeiten oder übermäßig hoher Nachfrage immer noch auf eigene Lagerreserrven zurückgreifen.


    In diesem Fall muss die Bestandsanzeige des Shops manuell gepflegt werden oder zeigt eben immer die "eiserne Reserve" aus dem eigenen Lager an. Da diese Lagerbestände aber nicht sehr groß sind, kann es plötzliche Diskrepanzen geben, wenn Lieferanten nicht mehr rechtzeitig liefern können,d ie Nachfrage aber sehr hoch ist. Dann ist plötzlich das eigene Lager auch schon leer bevor Nachschub eintreffen kann.


    Aus diesen Gründen steht bei den Verfügbarkeitsanzeigen auch immer (irgendwo) bei , dass die Anzeige keine Verfügbarkeitszusage ist, die zum Vertragsbestandteil werden.
    Wer eine Ware dringend bis zu einem bestimmten Termin braucht, sollte deshalb vor der Bestellung noch einmal nachfragen.
    Auch wenn der Händler seine Anzeige nicht regelmäßig aktualisiert, so hat er jedoch trotzdem Kenntnis über die allgemeine Liefersituation und kann deshalb die reale Lieferzeit in etwa abschätzen.




    Natürlich kann es auch immer wieder passieren, dass selbst bei sofortiger Aktualisierung, die Ware vergriffen ist, wenn man seine Bestellung abgeschickt hat. Wenn Zigtausend Leute eine Ware fast gleichzeitig bestellen, kann selbst moderne Datentechnik der Realität hinterher hinken.


    "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" .. der Rest muss dann eben warten ;)

  • Und wie ist der Anspruch auf eine Ware, wenn der Händler nur dastehen hat, dass die Ware verfügbar sei (ohne Klausel)?


    Wenn der Händler keinerlei Hinweis auf mögliche unstimmigkeiten in er Mengenangabe macht, so sollte der Kunde eigentlich von einer Lieferung ausgehen können. Kommt dann paar Tage später eine Nachricht, dass es doch nicht lieferbar ist, so könnte man von Teuschung und unlauteren Wettbewerb ausgehen, da der Kunde sich mit dem Wisen gleich an anderer Stelle umgesehen hätte.
    Es obliegt den Anbieter, seine Angebote aktuell zu halten.
    In heutigen Zeiten ist es technisch mit geringem Aufwand realisierbar.


    Es wirft erst recht ein schlechtes Licht auf den Händler, wenn er trotz Kenntnis der Lieferverzögerung die Anzeige nicht aktuallisiert, wie ich es erlebt habe.

    "Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein:
    sie muß zur Anerkennung führen.
    Dulden heißt beleidigen."
    Johann Wolfgang von Goethe


    Jeder ist gleichermaßen individuell.


    Man kann nicht sterben, ohne gelebt zu haben.

  • Zunächst verweise ich dich einmal auf das Thema Angebot & Vertrag
    Da hast du dann schon einmal ein paar rechtliche Grundlagen.


    Mit einer Shop-Bestellung "kaufst" du nicht gleich, sondern gibst ein verbindliches Kauf-Angebot ab
    =
    "Ich bin bereit zu den gezeigten Bedingungen zu kaufen"



    Wenn du dann eine Nachricht erhältst .. " Nehme dein Kaufangebot an, kann aber erst in 3 Jahren liefern" *scherz*
    =
    "Wenn du damit einverstanden bist, bekommst du die Ware in 3 Jahren"


    Das bedeutet eigentlich:
    "Ich nehme dein Kaufangebot nicht so an, wie du es abgegeben hast .. aber ich biete an, es dir in 3 Jahren zu liefern"


    ====================================


    Rechtlich ist das jetzt keine Annahme deines Kaufangebotes... weil eben "Bedingungen" geändert wurden.
    Weil es aber Änderungen gab, ist es sozusagen ein "Gegenangebot" .
    Das kannst du akzeptieren.. oder auch nicht .


    Doch Vorsicht !!!!

    a) Ist das jetzt meine persönliche Auslegung

    (muss ich aus rechtlichen Gründen extra betonen, weil ich keinen rechtlichen Rat geben darf)

    b) kommt es auch immer noch auf die AGB des Händlers an

    Hier findest du in der Regel solche Formulierungen wie
    - "Lieferzeiten sind nur Erfahrungswerte"
    - "Sofern nicht gesondert bestätigt, gelten angezeigte Lieferzeiten als unverbindlich"
    - "Sofern nicht gesondert bestätigt, gelten Liefertermine als >Wunschtermin< um deren Einhaltung wir uns bemühen, jedoch keine Gewährleistung dafür übernehmen"
    - "Bei Lieferschwierigkeiten geraten wir nicht in Lieferverzug, wenn der Verzug nicht durch uns verantworten ist z.B. Lieferengpässe von Händlern und Lieferanten. In dem Fall behalten wir uns das Recht vor, zu einem späteren Termin zu liefern und/oder nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten"


    usw... usw... usw...


    Solche Formulierungen sollen den Händler davor schützen, für etwas verantwortlich gemacht zu wwerden, was er einfach nicht beeinflussen kann. Er hat einen gewissen Lagebestand und wenn der leer ist, muss er sich ja darauf verlassen (können) dass er in der üblichen Zeit wieder neue Ware erhält.


    Im Kaufmännischen gibt es hier den
    "Meldebestand" = an diesem Punkt bestellt er, damit er rechtzeitig neue Ware hat, bevor das Lager leer ist
    "Mindestbestand" = die eiserne Reserve , wenn der Lieferant mal etwas länger braucht. Sie überbrückt nur eine relativ kurze Zeit.
    Wenn dieser Bestand dann auch weg ist, kann er eben nicht mehr liefern bis neue Ware eintrifft.


    In heutigen Zeiten rechnet man fast immer "Just in Time" = alles kommt so pünktlich und schnell, dass man die "eiserne Reserve" sehr klein hält.Lagerbestände kosten viel Geld .. je mehr es ist und desto länger es im Lager liegt, desto mehr verteuern sich die Waren.
    Heutzutage werden LKW längst als "rollendes Lager" genutzt: Die eigentliche Reserve befindet sich auf der Sraße.. auf dem Weg zum Händler.


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    Die Zeiten ändern sich...
    In den 80er Jahren rechnete man von einer Bestellung bis zur Lieferung beim Händler immer so ca. 1 Woche.
    Bestellt mein Kunde heute, so hat er seine Ware zu 95% am nächsten Morgen schon in den Händen.


    *lach*
    Es ist schon passiert, dass ein Kunde um 17 Uhr bestellt und mich am nächsten Tag vor Dienstbeginn anruft und freudig sagt: "Super geklappt. Der Spediteur hat heute morgen schon um 6 Uhr auf micht gewartet"


    Die Logistik ist viel besser und schneller geworden.
    Während vor einigen Jahrzehnten in Lagern gerade mal eine Tagschicht tätig war, sind es heutzutage schon manchmal 3 Schichten, die rund um die Uhr die Sendungen fertig machen.
    - Wenn du Feierabend machst, wird in den Lagern deine Bestellung kommissioniert.
    - Wenn du ins Bett willst, geht deine Bestellung schon auf den Weg
    - Wenn du morgens aufstehst, ist deine Bestellung schon ganz in der Nähe von dir udn wird auf das Zustellfahrzeug geladen.


    24 Stunden ? Na, so langsam sind nur noch wenige Logistiker .. hier rechnet man eher mit 12 Stunden von Auftragseingang bis zum Zielort.


    Die einzige Ausnahme von dieser "Logistik-Hetze" bildet die Möbelbranche. Hier sind 2 Wochen schon kurz und 4 Wochen normal.
    Das liegt aber an den oft extrem langen Lieferwegen, die kein LKW in einem Rutsch bewältigen kann.

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    Nach diesen Hintergrundinfos sage ich dir:


    Ich persönlich akzeptiere keine faulen Ausreden von meinem Lieferanten/Händler.

    Moderne Zeiten, modernes Tempo.

    - Ich kann erwarten, dass eine gesonderte Auftragsbestätigung (nicht die Auftragseingangsbestätigung.. die zählt nichts) innerhalb von 24 Stunden bei mir ist. Oder ich bekomme eben innerhalb dieser Zeit eine Rückstandsmeldung.
    Für Firmen gibt es eine Zeit-Vorgabe, dass sie Mails usw. innerhalb 2-3 Stunden gelesen haben müssen. Danach müssen sie reagieren. 24 Stunden Reaktionszeit sind also sehr, sehr lange bemessen.


    - Ich kann erwarten, dass die Sendung allerspätestens am nächsten (Werktag)Abend auf den Weg zu mir gebracht wird.
    Mit der Absendung hat mein Händler seine Pflicht erfüllt .. und weitere Verzögerungen sind ihm nicht unmittelbar anzulasten.


    Habe ich eine "lahme Schnecke erwischt", so gebe ich ihm nach dem ersten "Erlebnis" noch eine einzige Chance.
    Danach ist es mir egal, ob er der "Billigste am Markt" ist oder auch nicht.
    Lieber 1 Euro mehr als dass ich mich tage- oder wochenlang herumärgern muss.


    Die Angabe einer nicht rgelmäßig aktualisierten Liefersitiuation stellt keine "Falschangabe" dar. Erst wenn du beweisen kannst, dass es wider besseres Wissen gemacht wird, kannst du es als "Täuschung" bezeichnen.
    Den Nachweis wirst du aber nie erbringen können, weil dir dazu die nötigen Daten fehen werden.


    Ein Mitbewerber kann einen anderen Händler aber durchaus wegen Verstoßes gegen das UWG belangen wollen.
    Wenn es die spezielle Ware z.B. "aus der gleichen Quelle" gibt, kann ihm diese "Quelle" die nötigen Daten liefern.
    Das hat aber nun wirklich nciths mehr mit dem Kunden und seinem Auftrag zu tun. Das ist Wettbewerbsrecht.

    Der Kunde kann auf zwei Wegen Einfluss nehmen

    1) Er nimmt das "Gegenangebot mit der extrem langen Lieferfrist" nicht an = zieht sein Kaufangebot zurück
    (bitte entsprechende Gesetze im oberen Link lesen)


    2) Er kauft bei diesem Händler danach eben nie wieder
    Der Händler merkt es dann daran, dass du als ehemaliger "Stammkunde" irgendwann einmal nicht mehr bei ihm kaufst. Entweder nimmt er es hin = er verliert dich.. oder er verbessert seinen Service.


    Für einen Händler ist es sehr schwer, sich einen guten Ruf aufzubauen.
    Diesen guten Ruf kann er sich in ganz kurzer Zeit wieder (durch schlechten Service) ruinieren ... und der schlechte Ruf hält länger an als der gute Ruf zuvor.
    So etwas risikiert kein Händler willentlich.


    PS:
    Du kannst mir ja mal per PN die AGB deines Händlers zeigen.
    Ich schaue mal rein und zitiere dann (anonymisiert) die Punkte, mit denen er seine Lieferzeiten darstellt.
    Vielleicht steht da ja auch etwas Aufschlusreiches drin, was du nur in der Eile überlesen hast ?