Was passiert, wenn ein Bundeskanzler stirbt ?

  • Ich hab mal ne wahltechnische Frage ... ich poste die mal als Antwort hierher - wenn die als neuer Thread eher geeignet ist, kann die auch gerne abgeschnippelt werden *lol*



    Was passiert eigentlich - auch wenns im Moment heiße Diskussionen drum gibt, aber die mal außer Acht gelassen - angenommen die Wahl wäre gültig.


    Jetzt weiter angenommen, in nem Jahr oder zwei Jahren ( also während einer laufenden Legislatur ) geht uns unsere Merkel hoppsa. ( Was ich ihr nicht wünsche, aber ist ne andere Geschichte - der Tod gehört nunmal zum Leben dazu ).


    Gibt es jetzt ne vorgezogene Bundestagswahl ( als Neuwahl ) oder was passiert ??

    "Ich weiß nicht, wer mich in die Welt gesetzt hat, und auch nicht, was mein Körper, meine Seele, meine Sinne und jener Teil meines Ichs sind, der denkt. Ich sehe überall nur Unendlichkeiten, die mich wie ein Atom und wie einen Schatten einschließen." (Blaise Pascal)

  • Nein, es gibt keine neue Bundestagswahl.
    Wir haben nämlich nicht den Bundeskanzler gewählt, sondern nur den Bundestag.


    Der Bundespräsident schlägt den Bundeskanzler vor und der Bundestag muss darüber abstimmen.


    Es ist im Grundgesetz ganz genau festgelegt worden, wie schnell die Wahl ablaufen muss.
    Kurzfassung:
    Wenn ein Bundeskanzler vorgeschlagen , aber nicht gewählt wurde, geht es Schlag auf Schlag. Wahl folgt auf Wahl bis die Fristen um sind.
    Erst wenn alle Fristen verstrichen sind .. und der Bundestag keinen Bundeskanzler wählen konnte.. löst der Bundespräsident den Bundestag auf und "wir sind wieder dran"
    http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_63.html


    In der Zwischenzeit gibt es dann den Vizekanzler.
    Der wird bei Amtsantritt vom Bundeskanzler benannt. Der Begriff "Vizekanzler" ist aber nicht in Gebrauch, sondern es wird nur von "Bundesminister" gesprochen.
    Fällt der Bundeskanzler aus (Krankheit oder Tod) kann der Bundespräsident den Bundesminister bestimmen, dass er die Amtsgeschäfte des Bundeskanzlers fortführt.
    Auch das ist im Grundgesetz geregelt worden.
    http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_69.html


    Als das Grundgesetz geschaffen wurde, hat man sich damals also mit dem "Thema Ausfall" eingehend beschäftigt.
    Man darf nicht vergessen, dass es kurz nach einem Krieg entstanden ist. "Tod und andere Ausfälle" waren zuvor keine Besonderheit, sondern noch die Regel. Man dachte also viel pragmatischer als heute.