Auch als Einzelner kann man etwas bewegen: Schüler ändern Benutzerordnung der Schulcomputer

  • Das Ludwig-Frank-Gymnasium in Mannheim verlangt von seinen Schülern per Nutzerordnung der Rechner Totalüberwachung bis hin zum Keylogger und willkürliche Strafen zu akzeptieren.


    Update: Nachdem sich der Sohn als einziger in seiner Klasse (und seiner Schule!) beschwert hat und sein Vater ihm einen Brief mitgegeben hat, der sagte, was an der Benutzerordnung alles nicht stimmt und dass er ihm verboten hat, die Benutzerordnung zu unterschreiben, und nachdem der Sohn diesen Brief mit einem leer gelassenen Feld für den Namen verteilt hat, vom Informatiklehrer gelobt („eure Klasse ist die einzige, die überhaupt was gesagt hat“) und vom Konrektor blöd angemacht wurde („was fällt dir eigentlich ein, sowas zu sagen“), ihm dann verboten wurde die Briefe in der Schule zu verteilen, er die Zettel dann halt vor der Schule verteilt hat, schnell die ganze Klasse hinter ihm stand und sogar eine Informatik-AG gegründet hat und schlussendlich sein Vater zum Rektor bestellt wurde, wurde die Benutzerordnung mit seiner Mitwirkung und nach Diskussionen in der ganzen Klasse geändert!


    Ein Schüler, der sich beschwert und nicht nachgegeben hat, genügte, um die Benutzerordnung zu ändern. Einer, der nicht einfach mitlief, und die ganze Schule veränderte sich. Ich bin sicher, dass die Schüler dabei gerade mehr über Demokratie gelernt haben als in einer ganzen Schullaufbahn Politik-Unterricht. Und ich bin verdammt froh, dass ich meinen kleinen Beitrag dazu leisten konnte, indem ich mit ihm und seinem Vater die Benutzerordnung durchgegangen bin und beide in der Ansicht bestärkt habe, dass das Ding in der Fassung schlicht und einfach illegal war und mich über die größten Schwächen aufgeregt habe. Und manchmal reicht einer, der die Augen aufmacht und den Mut hat, für das aufzustehen was er sieht.



    Quelle und weiterlesen: Website von Arne Babenhauserheide


    Woraus man als Quintessenz ziehen kann: Auch als Einzelner kann man etwas bewirken.
    Es ist eine "faule Ausrede", sich hinzusetzen "ich alleine kann eh nichts ausrichten" - denn so ändert sich genau NICHTS - egal in welcher Hinsicht.
    Wenn einem etwas nicht passt, gehört der Mund aufgemacht - und sei man noch so "der Einzige".
    Alles Andere wäre falsches Vorgehen - niemand muss irgendwo mitlaufen oder etwas so hinnehmen, "weil es eben so ist".

    "Ich weiß nicht, wer mich in die Welt gesetzt hat, und auch nicht, was mein Körper, meine Seele, meine Sinne und jener Teil meines Ichs sind, der denkt. Ich sehe überall nur Unendlichkeiten, die mich wie ein Atom und wie einen Schatten einschließen." (Blaise Pascal)

    Einmal editiert, zuletzt von LifeSpirit ()

  • Hier kann man den "Informatiklehrer" leider nur grobes Fehlverhalten zusprechen.
    Es wäre SEINE Aufgabe gewesen, als Erster gegen solche Bedingungen einzuschreiten. Als Informatiklehrer ist er verpflichtet, auch die diversen Gesetz zu kennen, da sie mit seinem Arbeitsbereich zusammen hängen.
    Jeder muss die Rechtsgrundlagen seiner Berufsausübung kennen. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"


    Die nächste Schelte geht an den Schulleiter und dessen Stellvertreter.
    Es gibt genügend Urteile zu ähnlichen Fällen. Bei einem "Unterlassungsfehler" des Informatiklehrers , hätten diese "Obersten" einschreiten müssen. Sie tragen schließlich die Gesamtverantwortung.


    Es kam also nicht einmal darauf an, wer die Bedingungen verzapft hat, sondern wer schlussendlich die Zustimmung (offen oder stillschweigend) dazu erteilte.


    "Prügel Nummer Drei" bekommen alle Eltern, die ihre Kinder nicht so aufgeklärt haben, dass sie in solchen Fällen bei ihnen nachfragen.
    Es war und ist ihre Erziehungspflicht, das Kind auf das Leben vorzubereiten. Dazu gehört auch eine gehörige Portion Kritik und dass man nicht jede Bedingung ungelesen/überdacht akzeptieren soll.


    Das einzige Lob gebührt dem Schüler, der sich Gedanken gemacht hat, was er da akzeptieren soll und damit den Stein ins Rollen gebracht hat .. und natürlich seinen Eltern, die (wenn auch zu spät) den Ernst der Lage erkannt und sich Hilfe geholt haben.


    ---------------------


    Übrigens ist es durchaus zulässig und auch notwendig, dass Schulen die Nutzung von Schulrechnern einschränken müssen/dürfen/können.
    Da sie die Pflicht haben , die Schüler vor jedem Nachteil zu schützen, dürfen sie diese Schutzpflicht auch durch Einschränkungen erfüllen. So ist es zum Beispiel völlig legitim, wenn eine Schule eine Whitelist erstellt, in der Schüler nur bestimmte Internetseiten benutzen können. Schulrechner sind Unterrichtswerkzeug und -Begleitmaterial. Ihr Einsatz muss dem Zweck entsprechend sein. Alles was nicht diesem Zweck dient, kann und darf unterbunden werden.


    Grenzen dieser Schutzpflicht bestehen dort, wo die Persönlichkeitsrechte der Schüler/Lehrer betroffen sind. Deren Rechte dürfen sie nur zu deren eigenem Schutz reglementieren.


    ......


    Keylogger gehören natürlich nicht zu den zulässigen Werkzeugen, wenn die Schutzpflicht auch anders erfüllt werden kann. Dass und wie sie auch anders erfüllt werden kann, habe ich gerade beschrieben. Ein Keylogger erfüllt keinerlei Schutzwirkung. Man kann nur später nachvollziehen "weshalb das Kind in den Brunnen gefallen ist".
    So ein Tool gehört also nicht ins Schulnetzwerk.


    Auch wenn Schüler jetzt protestieren werden ...
    Das Abschalten aller externen Anschlüsse für Datenspeicher aller Art, gehört auch zu dem was eine Schule darf, um ihre Schüler zu schützen. Dateien stellen nicht nur eine Malwaregefahr dar, sondern auch ihr sonstiger Inhalt kann sich nachteilig für Schüler erweisen. Ich denke da jetzt z.B. an diverse Videos und dass in Schulen auch "Schlägervideos" kursieren.


    Auch die Installation eines Mobilfunkstörsenders gehört zu den zulässigen Maßnahmen.
    Handy und Smartphones sind "unterrichtsfremde Geräte". Ihr Einsatz ist während der Unterrichtszeit nicht nötig. Smartphones lenken durch ihre Meldungen und Funktionen auch vom Unterrichtsstoff ab. Damit zählen sie in der Schule zum "Bereich ablenkendes Spielzeug".
    Es steht natürlich nichts dagegen, dass der Störsender mit den Unterrichtszeiten gekoppelt ist. In den Pausen kann er ja automatisch (zeitgesteuert) deaktiviert werden. Pause ist keine Unterichtszeit. Da sollte man den Schülern doch etwas Entspannung gönnen dürfen .. so lange es eben nicht negativ ausgenutzt wird (z.B. zur Verbreitung diverser Dateien/Bilder/Videos die Schülern schaden)



    Ganz allgemein gesagt:
    Eine Schule darf die NÖTIGEN Mittel benutzen, um ihre Schutzpflichten und Lehraufträge zu erfüllen. Diese Mittel dürfen aber nur das jeweilige Minimum sein, das nötig ist. Jeder "Schritt zu weit" verstößt gegen Rechte.
    Natürlich gehört dazu, dass die Schule sich auch über den Stand der Technik auf dem Laufenden hält, damit sie immer er die schwächste Stufe findet, die den Zweck erfüllt und auch neue Gefahren für die Schüler erkennen und berücksichtigen kann.


    Die Schule hat nie mehr Rechte als sie für die Erfüllung ihre Pflichten beanspruchen muss.
    Die Schüler haben die Pflicht, die Schule zu besuchen und (aufmerksam) dem Unterricht zu folgen.
    Beide "Seiten" haben durch ihre Pflichten eben auch Einschränkungen hinzunehmen. Die kann man weder durch "Unterschriften" noch durch "Hausordnungen" aufweichen.


    Da ich gerade bei den Unterschriften bin...
    die Unterschrift eines Minderjährigen hat nur Rechtswirksamkeit, wenn sie ihm nur Vorteile bringt. So steht es im Gesetz. Selbst wenn keiner die Nutzungsbedingungen beanstandet hätte, wäre sie deshalb trotzdem rechtsunwirksam geblieben. Die Bedingungen hatten persönliche ( und nicht zu rechtfertigende) Nachteile. Damit war die Unterschrift rechtsungültig.


    ......


    Strafen ?
    In Schulen darf eigentlich nicht mehr "bestraft" werden. Schulen dürfen nur das einsetzen, was dem Lehr- und Erziehungszweck dient. Auch wenn diverse Maßnahmen als "Strafe" gefühlt werden, so müssen sie eben doch einen Sinn haben, der in ganz engen Zusammenhang mit einem Verstoß steht.


    Willkür ?
    Jede "Maßnahme" erscheint so lange als "willkürlich", wie man den Zweck nicht verstehen/nachvollziehen kann oder will.
    Es kommt auf die Schulleitung an, ob und wie sie in der Lage ist, eine Maßnahme so zu erklären, dass sie von ihren Schülern auch verstanden werden kann - so dass diese erkennen können, dass es eben keine Willkür ist, sondern zu einem "anderen Verhalten" führen soll.


    Kann die Schule es eben nicht, dann muss sie eben damit leben, dass ihre Maßnahmen als "Willkür" beurteilt werden. Hier kann man dann nur dazu raten, den "Maßnahmenkatalog" wegzuwerfen und komplett neu aufzustellen.
    Nicht immer ist die erste/neueste Version auch die beste. Genau wie bei Software muss es auch dabei "Versionen" und "Updates" geben.


    Wer das nicht einsehen will, der soll sich dann bitte auch an die "Hausordnung von Kaiser Wilhelms Zeiten" halten. Alles was danach kam ist "modern" und damit ungültig :loool: