Von einem "alteingesessenem Möbelhaus" wird aktuell eine Stelle angeboten, die mit Inkasso zu tun hat.
Vom Firmeninhaber direkt erfuhren wir, wie es abzulaufen habe:
"Da durch den Gerichtsvollzieher da nie was zu holen ist (die kennen sich ja oft schon lange und trinken auch gemütlich eine Tasse Kaffee zusammen) müssen wir wissen, was die wirklich an Wertgegenständen haben"
1. verschaffen Sie sich unter einem Vorwand Zutritt zur Wohnung
Optimal ist es, wenn die Wohnung parterre liegt.
zum Beispiel:
Klingeln und darum bitten, dass man irgendjemanden dringend anrufen darf.
"Wenn es mit dem Anruf klappt, bekommen Sie 5 Euro dafür"
Natürlich wählt man seine eigene Nummer an - bei der ja sowieso keiner abnimmt. Die 5 Euro müssen also nicht bezahlt werden.
2. verschaffen Sie sich einen Überblick über die vorhandenen Möbel und Einrichtungsgegenstände
"Merken Sie sich was da ist und taxieren Sie den Wert der Gegenstände."
3. schreiben Sie direkt danach eine Liste mit den möglichen Verkaufswerten
"Wir geben die Liste dann an den Gerichtsvollzieher weiter, damit er beim nächsten Mal die Sachen pfänden kann"
Es ist verständlich, wenn ein Gläubiger nach Gerichtsurteil auch endlich sein Geld sehen will. Es ist sein (bestätigtes) Recht.
Nicht zulässig sind jedoch die Methoden unter denen die Schuldner ausspioniert werden sollen.
Ein Gerichtsvollzieher hat ganz genaue Vorgaben, was er pfänden darf.
Die Angabe, dass die Liste dann an den Gerichtsvollzieher gehen wird, ist also durchaus anzuzweifeln.
Es gibt in Deutschland ein Eigentumssicherungsverfahren (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentumssicherung ), das genau den Zweck erfüllt (sein Eigentum wieder zu bekommen) , jedoch rechtlich abgesichert ist.
Deshalb meine Warnung:
Lasst keine Fremden in eure Wohnung. Ihr wisst nie, was er bei euch ausspioniert und welche Folgen der Besuch später haben wird.
Die hier aufgezeigte Vorgehensweise war nur eine von vielen Möglichkeiten, die erwähnt wurden
WER eine solche Liste später WIRKLICH in die Hände bekommt, ist nie sicher