unseriöse Inkassomethoden

  • Von einem "alteingesessenem Möbelhaus" wird aktuell eine Stelle angeboten, die mit Inkasso zu tun hat.


    Vom Firmeninhaber direkt erfuhren wir, wie es abzulaufen habe:


    "Da durch den Gerichtsvollzieher da nie was zu holen ist (die kennen sich ja oft schon lange und trinken auch gemütlich eine Tasse Kaffee zusammen) müssen wir wissen, was die wirklich an Wertgegenständen haben"


    1. verschaffen Sie sich unter einem Vorwand Zutritt zur Wohnung
    Optimal ist es, wenn die Wohnung parterre liegt.
    zum Beispiel:
    Klingeln und darum bitten, dass man irgendjemanden dringend anrufen darf.
    "Wenn es mit dem Anruf klappt, bekommen Sie 5 Euro dafür"
    Natürlich wählt man seine eigene Nummer an - bei der ja sowieso keiner abnimmt. Die 5 Euro müssen also nicht bezahlt werden.


    2. verschaffen Sie sich einen Überblick über die vorhandenen Möbel und Einrichtungsgegenstände
    "Merken Sie sich was da ist und taxieren Sie den Wert der Gegenstände."


    3. schreiben Sie direkt danach eine Liste mit den möglichen Verkaufswerten
    "Wir geben die Liste dann an den Gerichtsvollzieher weiter, damit er beim nächsten Mal die Sachen pfänden kann"


    Es ist verständlich, wenn ein Gläubiger nach Gerichtsurteil auch endlich sein Geld sehen will. Es ist sein (bestätigtes) Recht.
    Nicht zulässig sind jedoch die Methoden unter denen die Schuldner ausspioniert werden sollen.
    Ein Gerichtsvollzieher hat ganz genaue Vorgaben, was er pfänden darf.
    Die Angabe, dass die Liste dann an den Gerichtsvollzieher gehen wird, ist also durchaus anzuzweifeln.


    Es gibt in Deutschland ein Eigentumssicherungsverfahren (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentumssicherung ), das genau den Zweck erfüllt (sein Eigentum wieder zu bekommen) , jedoch rechtlich abgesichert ist.


    Deshalb meine Warnung:
    Lasst keine Fremden in eure Wohnung. Ihr wisst nie, was er bei euch ausspioniert und welche Folgen der Besuch später haben wird.

    Die hier aufgezeigte Vorgehensweise war nur eine von vielen Möglichkeiten, die erwähnt wurden


    WER eine solche Liste später WIRKLICH in die Hände bekommt, ist nie sicher

  • Ich mache ja zurzeit meine Ausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation in nem Inkasso-Büro und würde gerne paar Namen erfahren.


    Bei uns ist es so, dass nur vom gericht die leute hingehen und das mit Erfolg. Weil wir versuchen uns erst vorgerichtlich zu einigen und wenn das nicht klappt. NMahnbescheid bis zur Zwangsvollstreckung oder Abgabe der EV.


    Finde sowas auch sehr unseriös genau wie Moskau inkasso...



    so soon hazle

  • Genau wie beim Thema "unseriöse Firmengründungen" darf man auch hier keine Namen nennen.
    Es gibt keine schriftlichen Beweise oder Zeugen für die Anordnungen.
    Wenn es welche gegeben hätte, wären sie sofort bei der Staatsanwaltschaft gelandet.


    Rechtlich ist folgender Ablauf möglich:
    1. vorgerichtliche Einigung
    2. Schuldfeststellung durch Urteil
    3. Eintreibung durch Gerichtsvollzieher
    4. Eigentumssicherungsverfahren durch den Gläubiger oder außergerichtliche Einigung


    Es ist also durchaus zulässig, dass man sich auch später trifft um einen Schuldenerlass zu vereinbaren... darauf beruht ja u.a. auch die "Privatinsolvenz".
    Es ist also rechtlich abgesichert.


    Nicht abgesichert ist aber, dass man den Schuldner ohne sein Wissen und Wollen ausspioniert und die Ergebnisse der Ausspähung verwertet.


    Ich habe selbst schon Eigentumssicherungsverfahren eingeleitet bzw. Rückholungen durchgeführt.
    Wenn eine greichtliche Bestätigung erfolgt, kann man im Weigerungsfall auch eben ein paar Polizeibeamte herbeirufen, damit der Gerichtsbeschluss durchgesetzt werden kann.


    Eigentlich ist so eine Rückholung für beide Seiten von Vorteil:
    Der Zeitwert der gekauften Waren wird taxiert. Dieser Restwert wird dann von der gerichtlich festgestellten Schuldsumme abgezogen.


    Für den Schuldner bedeutet dieses, dass er einen Großteil seiner Schulden erlassen bekommt - er zahlt im Endeffekt nur noch für Nutzung/Abnutzung des Kaufgegenstands.
    Für den Händler bedeutet es, dass er nicht bis zu 30 Jahre darauf warten muss, dass sein Schuldner wieder zu Geld komt.
    Er kann diese rückgeholten Waren wieder als Gebrauchtgegenstände verkaufen und so seine Verluste mindern.


    Für ein Inkassobüro sind Warenrückholungen in der Regel unüblich.
    Rückholungen werden in der Regel nur veranlasst, wenn keine Aussichten auf Rückzahlung der Schuldsumme bestehen. Wenn so ein Fall vorliegt, wird man deshalb nur "retten was zu retten ist" und nicht Extrakosten verursachen.. die dann nur der Auftraggeber zahlt.
    Inkassofirmen werden fast überwiegend im vorgerichtlichen Verfahren eingesetzt.


    Je nach Vertrag mit dem Inkassounternehmen, ist das Honorar für das Inkasso vom Schuldner direkt oder vom Auftraggeber zu zahlen.
    Hier gibt es feste Gebühren für kleine Inkassosummen und/oder Prozentsätze der eigentlichen Schuldsumme.
    Im Endeffekt zahlt der Schuldner diese Gebühren.


    Inkassounternehmen werden eingeschaltet, wenn man selbst den Gang zum Gericht scheut, keine eigene Inkassoabteilung hat oder die Inkassorechte verkaufen möchte.
    Das Einschalten eines Inkassounternehmens ersetzt nie das gerichtliche Mahnverfahren. Die Verjährung läuft trotzdem weiter... und die Kosten/Schuldsumme steigt.


    Hat man weder die Rechte an das Inkassounternehmen veräußert noch den Schuldbetrag erhalten, muss man also trotzdem vors Gericht ziehen. Die Kosten für das Inkasso kommen dann antürlich noch auf den Schuldbetrag "drauf".


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    Fazit:
    Wer Schulden hat, muss sie auf jeden Fall bezahlen wenn es keine Einigung gibt.


    Wem das Inkasso durch eine Inkassofirma angedroht wird, sollte man nie meinen, dass das nicht zulässig ist. Jeder Gläubiger kann einen Vertrag verkaufen. Plötzlich ist dann nicht mehr der eigentliche Händler der Gläubiger, sondern das Inkassounternehmen - die Kosten werden also noch vor einem Gerichtsbeschluss extrem steigen.
    Deshalb: Die Einschaltung von Inkassounternehmen vermeiden.


    Die Kosten für einen Gerichtsvollzieher liegen i.d.R. bei ca. 80 Euro. Kann man nicht zahlen, so wächst damit die Schuldsumme weiter.
    Die Kosten für eine Rückholung sind abhängig vom Einzelfall.


    ABER:
    Man kann erwarten, dass im Vorfeld aller außergerichtlichen Aktionen ein Schriftwechsel vorausgeht.
    Man braucht keinem "Überfallkommando" oder "plötzlichen Besuchern" den Zutritt gestatten.
    Im Notfall kann man auch die Polizei zuhilfe rufen.
    Ohne Amtshilfe hat keiner das Recht in die Wohnung zu gelangen !!!

  • Nachtrag:
    Rücholungen werden oft vereinbart, wenn immer wieder die EV abgegeben wird und die Gefahr des Untergangs für den Kaufgegenstand besteht.


    Es gibt eben immer noch "grundehrliche Schuldner".
    Die geben dann lieber den Schrank zurück (den der Gerichtsvollzieher nicht pfänden kann oder darf) um die Schulden abzubauen.
    So kann es AUCH gehen.


    Vielleicht als Tipp für jene, die durch Kauf von Einrichtungsgegenständen in die Schuldenfalle gestolpert sind:
    Fragt bei Zahlungsunfähigkeit nach, ob der Verkäufer bereit ist, die Ware gegen Anrechnung zurück zu nehmen.


    Jeder Besuch des Gerichtsvollziehers kostet Geld. Die EV ist nur 2 Jahre gültig, wird auch jedes Mal berechnet und i.d.R. dann auch alle 2 Jahre neu verlangt.


    Rechnet man also z.B.:
    3 Besuche bis zur EV (=ca.240 Euro Gebühren)
    Dann alle 2 Jahre erneut die (immer weiter steigenden) Gebühren à 80 Euro ...
    Im Laufe der 30jährigen Verjährungsfrist fallen dann allein 17x die Gebühren an...17x 80 = 1.360 Euro.. natürlich zusätzlich zu den Zinsen und Zinseszinsen.


    Fragen kostet also nichts und kann vermeiden, dass man aus dem Schuldenberg nie wieder rauskommt.
    (Außerdem gibts oft mit jeder EV einen Schufa-Eintrag. Man wird also immer auch andere Probleme bekommen)

  • Aktualisierung:


    Heute erhielt ich vom Firmeninhaber einen Anruf - der damit endete, dass er mir indirekt Repressalien androhte.


    "Bitte sehr" dachte ich bei mir.
    Ein vollständiger Bericht ging bereits lange vorher schriftlich an zuständige Stellen und auch eine komplette (fast wörtliche) Mitschrift des Telefonats ging an die gleichen Stellen.


    Wer mir drohen will, darf es sehr gerne machen.
    "Eins Auswischen" klappt nicht - und wer mir auf andere Art drohen will, sollte sich sehr vorsehen.
    Sollte ich "Besuch" bekommen, werde ich ihn höflich mit einem "Gegenbesuch" beantworten.
    Vielleicht habe ich dann auch noch ein paar "Freunde" dabei ?


    Nein - nicht die Freunde mit den Baseballschlägern.. eher das Gegenteil.
    Diese Freunde tragen Waffen und Uniform und sind irgendwie nicht für Späße aufgelegt.
    (Man nennt sie auch "Freunde und Helfer" oder "Polizei")

  • Polizei dein Freund und Helfer, schlag Sie nieder helf dir Selber.


    So hab ich es gelernt.


    Nuja wegen EV, da kann man ja alles halbe Jahr nen Gerichtsvollzieher hinschicken um was zu holen. Die Kosten trägt erstma der Gläubiger.
    Auch ins Ausland fliehen hilft nichts, wir z.b haben viele Partner und decken so ganz Europa ab :thumbup:

  • EV alle halbe Jahre zue rneuern bringt ja nichts.. ist ja sowieso 2 Jahre gültig. Weshalb also nochmal sinnlos Geld rauswerfen ?


    Tja.. die Kosten trägt der Gläubiger.. und die muss er WIEDER einklagen, damit sie nicht verjähren.
    Ich habe solche Fälle vor einigen Jahren mal durchgerechnet... im Endeffekt ist der Aufwand so hoch, dass es keinem nutzt.


    Du hast Fallakten vor dir.. oder nimm einmal fiktive Daten.
    Du wirst sehen, dass sich innerhalb der 30Jahre-Verjährung durch die dauernden "Besuche" und Zinsen & Co. selbst kleine Beträge zu Unsummen steigern.
    Was nutzt es wenn die Schuldner dann irgendwann private Insolvenz anmelden oder überhaupt nicht mehr zahlen ?


    Wenn man merkt, dass man seine Kohle voraussichltich nie bekommen wird, wird dir jeder Kaufmann sagen: "Dann gib mir das was überhaupt machbar ist. Besser etwas als garnichts"
    (Daher ja das Eigentumssicherungsverfahren)