• Bei LKW´s sind so viele Dinge verboten und trotzdem macht es jeder.


    Beispielsweise, darf man die Namensschilder der Trucker nicht auf die Fahrerseite stellen, da man ansonsten Passanten noch schlechter vor dem LKW sieht.
    Beleuchtete Schilder, Tannebäume alles was blinkt sind absolut TABU.
    Auch das dicke Michelin-Männchen auf dem LKW ist nicht gestattet, genau wie Lichter am Kühlergrill.
    Auch die Lichter auf dem LKW (oben drauf) sind nicht gestattet, da man sie nicht als Arbeitslichter benutzt. Was mich verwirrt, sie werden vom Werk schon meinst mit anmontiert.

  • Bei der Beleuchtung sind 6 Scheinwerfer vorne erlaubt.


    Fernlicht
    Fahrlicht
    Nebelscheinwerfer


    Fern und Fahrlicht müssen nämlich nicht kombiniert sein. Die Abstände zueinander sind aber vorgeschrieben.
    Bei Arbeitsscheinwerfern ist nicht wichtig ob sie für diesen Zweck benutzt werden, sondern nur wie sie angeschlossen und eingestellt sind.


    Der Schalter muss separat von der üblichen Beleuchtung sein und die Einstellung muss so sein, dass sie als Arbeitsscheinwerfer genutzt werden können.


    Wer übrigens mal auf vollgestellten und nachts nicht beleuchteten Ladehöfen rangieren musste, wird es danken, dass er die Arbeitsscheinwerfer benutzen kann.
    Nur sie bringen das benötigte helle Licht dort wo man hinschauen muss.
    Fernscheinwerfer beleuchten nun mal nicht den Boden... und was in 50 Metern Entfernung ist interessiert beim Rangieren und Wenden nun wirklich nciht. Deshalb sind sie kein Ersaz für Arbeitsscheinwerfer.


    Zur falschen Benutzung:
    Du wirst mehr PKW bei Nieselregen mit Tempo 100 und eingeschalteter Nebelrückleuchte sehen als LKW die länger als ein kurzes Aufblenden die Arbeitsscheinwerfer auf Strecke benutzen.